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Thomas SUPER 30 S Modo De Empleo página 14

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  • ESPAÑOL, página 37
Der Umwelt zuliebe bitte beachten
Verpackungsmaterial und ausgediente Geräte nicht einfach wegwerfen!
Geräteverpackung:
• Der Verpackungskarton kann der Altpapier-Sammlung zugeführt
werden.
• Den Kunststoffbeutel aus Polyethylen (PE) zur Wiederverwertung
an Sammelstellen abgeben.
Entsorgung von Elektro- und Elektroaltgeräten
Ihr Beitrag zum Umweltschutz – Elektroaltgeräte auf
keinen Fall im Hausmüll entsorgen!
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG) – Gesetz über das Inverkehrbringen, die
Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von
Elektro- und Elektronikgeräten – haben die Besitzer von Altgeräten die
Pflicht, Elektro- bzw. Elektronikaltgeräte einer vom Hausmüll
getrennten Entsorgung zuzuführen. Hierfür befindet sich das Symbol
der durchgestrichenen Mülltonne als eindeutige Kennzeichnung
auf den Elektro- bzw. Elektronikgeräten. Es besagt, dass das
gekennzeichnete Gerät am Ende seiner Lebensdauer für die
fachgerechte, umwelt- und ressourcenschonende Entsorgung über
spezielle Sammel- und Rückgabesysteme gesammelt werden muss. Zur
Rückgabe stehen in Ihrer Nähe kostenfreie Sammelstellen in Handel
und Kommunen zur Verfügung. Die Adressen erhalten Sie von Ihrer
Stadt- bzw. Kommunalverwaltung.
Sofern Ihr altes Elektro- bzw. Elektronikgerät personenbezogene Daten
enthält, sind Sie persönlich für deren vorheriges, unwiderrufliches
Löschen verantwortlich.
Bevor Sie das Altgerät zurückgeben, müssen Sie entsprechend der
gesetzlichen Vorschriften Batterien oder Akkus, die nicht fest umschlos-
sen sind, entnehmen. Diese bedürfen einer getrennten Entsorgung.
Beachten Sie hierzu bitte unsere Informationen zum Batteriege­
setz (BattG).
Bitte vermeiden Sie die Entstehung von Abfällen aus elektrischen oder
elektronischen Geräten soweit wie möglich, z.B. indem Sie Produkte
mit längerer Lebensdauer bevorzugen oder Elektro-Altgeräte einer
Wieder-verwendung zuführen, anstatt diese zu entsorgen.
Weitere Informationen zum Elektrogesetz finden Sie unter www.elektro-
gesetz.de. Die jährlichen Berichte des Bundesumweltministeriums geben
ausführliche Informationen zu den Sammel- und Verwertungsquoten in
Deutschland und können unter
https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirt-
schaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete abgerufen werden.
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Information zum Batteriegesetz (BattG)
Altbatterien und –akkumulatoren dürfen am Ende Ihrer Lebensdauer
nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie beinhalten möglicherweise
Schadstoffe, die sowohl der menschlichen Gesundheit als auch unserer
Umwelt schaden können. Sofern gebrauchte Batterien oder Akkumula-
toren Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) oder Blei (Pb) enthalten, finden
Sie das jeweilige chemische Zeichen unterhalb der durchgestriche­
nen Mülltonne. Zudem enthalten Batterien wichtige Rohstoffe, die
wiederverwertet werden.
Verbraucher sind zur unentgeltlichen Rückgabe an eine
geeignete Sammelstelle im Handel oder in Ihrer
Kommune gesetzlich verpflichtet. Adressen geeigneter
Sammelstellen in Ihrer Nähe erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder
Kommunalverwaltung. Bitte beachten Sie beim Versand von
Lithium-Batterien und -Akkus die besonderen Vorschriften für den
Gefahrguttransport. Gesetzlich verboten ist der Versand von
beschädigten Batterien und Akkus.
Bitte vermeiden Sie die Entstehung von Abfällen aus alten Batterien
soweit wie möglich, indem Sie bsw. Batterien mit längerer Lebensdauer
oder aufladbare Batterien den Vorzug geben. Bitte vermeiden Sie
die Vermüllung unserer gemeinsamen Umwelt mit Batterien oder
batteriehaltigen Elektro- und Elektronikgeräten. Prüfen Sie bitte
Möglichkeiten, gebrauchte Batterien oder Akkus anstatt der Entsorgung
einer Wiederverwendung zuzuführen, z.B. durch Rekonditionierung oder
Instandsetzung.
Weitere Informationen zum Batteriegesetz finden Sie auch im Internet
unter https://www.batteriegesetz.de.

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