Beschwerderecht und Erweit-
erte Garantie
Gilt weltweit für den TRIPP TRAPP® Newborn
Set™, im Folgenden, als das „Produkt"
bezeichnet.
BESCHWERDERECHT
Der Kunde hat das Recht, sich gemäß den
jeweils gültigen Verbraucherschutzge-
setzen, die von Land zu Land unter-
schiedlich sein können, zu beschweren.
Im Allgemeinen gewährt STOKKE AS keine
weiteren Rechte zu den jeweils gültigen
gesetzlichen Rechten, obwohl auf die unten
erläuterte „Erweiterte Garantie" verwiesen
wird. Die Rechte des Kunden im Rahmen
der jeweils gültigen Verbraucherschutzge-
setze gelten zusätzlich zu den Rechten der
„Erweiterten Garantie" und werden davon
nicht berührt.
STOKKE „ERWEITERTE GARANTIE"
STOKKE AS, Parkgata 6, N-6003 Aalesund,
Norwegen gewährt jedoch Kunden eine
„Erweiterte Garantie", die ihr Produkt in
unserer Garantiedatenbank registrieren.
Diese Registrierung kann auf unserer
Webseite www.stokke.com/guarantee
vorgenommen werden. Sie können jedoch
auch unser Garantieformular, das Sie in der
Gebrauchsanleitung für das Produkt finden,
ausfüllen und einsenden. Nach der
Registrierung wird ein Garantieschein
ausgestellt und per E-Mail oder Post an den
Kunden gesendet.
Die Registrierung in der Garantiedatenbank
gewährt dem Besitzer einer „Erweiterten
Garantie" folgende Rechte:
•
3 Jahre Garantie hinsichtlich
Herstellungsfehlern am Produkt.
Die „Erweiterte Garantie" gilt auch, wenn das
Produkt als Geschenk erhalten oder
gebraucht erworben wurde. Daher kann die
„Erweiterte Garantie" von jedem in
Anspruch genommen werden, der
innerhalb des Garantiezeitraums Besitzer
des Produkts ist, vorausgesetzt er/sie kann
den Garantieschein vorlegen.
Die „Erweiterte Garantie" von STOKKE gilt
unter folgenden Bedingungen:
•
Üblicher Gebrauch.
•
Das Produkt wird nur für den vorgese-
henen Zweck verwendet.
•
Das Produkt wird im normalen Maß
gepflegt, siehe Pflege/Gebrauchsan-
weisung.
•
Bei Inanspruchnahme der „Erweiterten
Garantie" muss der Garantieschein
gemeinsam mit dem Originalkauf-
beleg (mit Datum) vorge legt werden.
Dies gilt auch für Besitzer, die das
Produkt gebraucht erworben haben,
oder Nachbesitzer.
•
Das Produkt ist in seinem Originalzu-
stand, d.h.die verwendeten Teile
stammen von STOKKE und sind nur für
den Gebrauch mit oder in Verbindung
mit dem Produkt gedacht. Alle
Abweichungen hiervon erfordern eine
vorherige schriftliche Zustimmung von
STOKKE.
•
Die Seriennummer des Produkts ist
vorhanden und wurde nicht entfernt.
Die „Erweiterte Garantie" von STOKKE
deckt Folgendes nicht ab:
•
Zustände, die durch normale Entwick-
lungen an den Teilen des Produkts
entstehen (z. B. Farbveränderungen,
Abnutzung).
•
Zustände, die durch geringfügige
Abweichungen an den Materialien
entstehen (z. B. Farbunterschiede
zwischen Teilen).
•
Zustände, die durch großen Einfluss
externer Faktoren wie Sonne/Licht,
Temperatur, Feuchtigkeit, Umweltver-
schmutzung, usw. verursacht werden.
•
Schaden, der durch Unfälle/Unglücke
entsteht, zum Beispiel
•
Schäden durch Unfälle/Pannen – zum
Beispiel Fallen aus der Höhe. Das
Gleiche gilt, wenn das Produkt, zum
Beispiel durch das aufgelegte Gewicht,
überbeansprucht wurde.
•
Schaden, der durch externen Einfluss
am Produkt verursacht wird, zum
Beispiel, wenn das Produkt als Gepäck
versendet wird.
•
Folgeschäden, zum Beispiel Schaden,
der an Personen und/oder anderen
Gegenständen verursacht wird.
•
Wenn das Produkt mit Zubehör
ausgestattet wurde, die nicht von
Stokke stammen, wird die «Erweiterte
Garantie» ungültig.
•
Die „Erweiterte Garantie" gilt nicht für
Zubehör, das zusammen mit dem
Produkt oder zu einem
späteren Zeitpunkt erworben oder zur
Verfügung gestellt wird.
STOKKE wird im Rahmen der „Erweiterten
Garantie":
•
Die fehlerhaften Teile ersetzen oder -
nach STOKKEs Ermessen - reparieren
oder bei Bedarf das Produkt als Ganzes
ersetzen, vorausgesetzt das Produkt
wird zu einem Wiederverkäufer
gebracht.
•
Die üblichen Transportkosten für
Ersatzteile/das Produkt von STOKKE an
den Wiederverkäufer, von dem das
Produkt erworben wurde, überneh-
men. Im Rahmen dieser Garantie
werden keine Reisekosten des Käufers
übernommen.
•
Sich das Recht vorbehalten, zum
Zeitpunkt, zu dem die Garantie in
Anspruch genommen wird, fehlerhafte
Teile durch Teile zu ersetzen, die ein
ähnliches Design haben.
•
Sich das Recht vorbehalten, in Fällen, in
denen das entsprechende Produkt
zum Zeitpunkt, zu dem die Garantie in
Anspruch genommen wird, nicht mehr
hergestellt wird, ein Ersatzprodukt zu
liefern. Solch ein Produkt wird von
entsprechender Qualität und entspre-
chendem Wert sein.
Inanspruchnahme der „Erweiterten
Garantie":
Im Allgemeinen müssen alle Anfragen
hinsichtlich der „Erweiterten Garantie" an
den Wiederverkäufer gerichtet werden, von
dem das Produkt erworben wurde. Solch
eine Anfrage muss sobald wie möglich nach
Entdeckung eines Fehlers erfolgen und mit
dem Garantieschein und dem Originalkauf-
beleg eingesendet werden.
Es muss eine Dokumentation/ein Nachweis
zur Bestätigung des Herstellerfehlers
vorgelegt werden, üblicherweise, indem das
Produkt zum Wiederverkäufer gebracht wird
oder anderweitig dem Wiederverkäufer
oder einem Verkäufer von STOKKE zur
Prüfung vorgelegt wird.
Der Fehler wird gemäß den vorangegangen
Bedingungen behoben, wenn der Wieder-
verkäufer oder ein Verkäufer von STOKKE
feststellt, dass der Schaden durch einen
Herstellerfehler entstanden ist.
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