GE 260.1/GE 260.1 S:
Frequenz
50 Hz
Schutzklasse
I
Schutzart
spritzwasserge-
schützt (IP X4)
Betriebsart
S6/40%
4 min
Belastungszeit
6 min
Leerlaufzeit
Gemäß Richtlinie
2000/14/EC:
Garantierter Schall-
leistungspegel L
102/101 dB(A)
WAd
Gemäß Richtlinie
2006/42/EC:
Schalldruckpegel am
Arbeitsplatz L
89/91 dB(A)
pA
Unsicherheit K
3 dB(A)
pA
Anziehmomente Schraube:
Messerscheibe
50 Nm
Wendemesser
10 Nm
2
Reißmesser
10 Nm
Gewicht
28/27 kg
L/B/H
107/48/143 cm
1)
Achtung!
Bei einer Netzabsicherung unter
16 A kann beim Anlaufen bzw. bei
starker Belastung des Gerätes die
Netzsicherung häufig auslösen.
2)
für Modelle GE 250.1 und GE 260.1
19. Fehlersuche
eventuell einen Fachhändler aufsu-
chen, VIKING empfiehlt den VIKING
Fachhändler.
0478 201 9906 D - DE
Störung:
Elektromotor läuft nicht an
Mögliche Ursache:
– Schutz des Elektromotors aktiviert
– Keine Netzspannung
– Anschlusskabel/Stecker bzw.
Steckerkupplung oder Schalter defekt
– Einfülltrichter nicht vorschriftsmäßig
verschlossen –
Sicherheitstrennschalter in Funktion
(Motorstopp)
– Messerscheibe blockiert
– Sperrvorrichtung ist nicht zurückgesetzt
Abhilfe:
– Gerät abkühlen lassen (
– Netzleitung und Absicherung
überprüfen
(
10.1)
– Kabel, Stecker, Kupplung bzw. Schalter
überprüfen bzw. auswechseln
(Elektrofachmann)
(
10.1)
– Einfülltrichter vorschriftsmäßig
schließen und festschrauben (
– Einfülltrichter demontieren und
Häckselrückstände im Gehäuse
entfernen (Achtung: Netzkabel
abziehen) (
11.3)
– Sperrvorrichtung zurücksetzen
(
11.4)
Störung:
Verminderte Häckselleistung
Mögliche Ursache:
– Stumpfe Messer
Abhilfe:
– Messer wenden, nachschärfen oder
austauschen
(
11.7)
Störung:
Häckselgut wird nicht eingezogen
Mögliche Ursache:
– GE 260: Falsche Drehrichtung der
Messerscheibe
Abhilfe:
– GE 260: Drehrichtung der
Messerscheibe ändern (
20. Serviceplan
20.1 Übergabebestätigung
8.6)
11.2)
20.2 Servicebestätigung
Geben Sie diese
Gebrauchsanleitung bei
Wartungsarbeiten Ihrem VIKING
Fachhändler.
Er bestätigt auf den vorgedruckten Feldern
die Durchführung der Servicearbeiten.
10.6)
24
29