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ZULASSUNGEN
Das vorliegende Kopfteil entspricht als Atemschutzgerät den grundlegenden
Sicherheitsanforderungen der Artikel 10 und 11B der EG-Richtlinie 89/686
und ist mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet.
Das 3M Speedglas Visierkopfteil ist gem. den Vorgaben der EN 166:2001
und der EN 169:2002 geprüft und zugelassen. Bezüglich der Schutzstufe
schauen Sie bitte auf die Kennzeichnung des betreffenden Kopfteils.
Das 3M Speedglas Visierkopfteil entspricht als druckluftunterstütztes
Atemschutzgerät in Kombination mit dem 3M Druckluftregler Fresh-Air C
(Art. Nr. 89 91 00, 89 91 01 und 89 91 05) den Vorgaben der EN 270:1994.
Das 3M Speedglas Visierkopfteil entspricht als gebläseunterstütztes
Atemschutzgerät in Kombination mit dem 3M Gebläsesystem ADFLO (Part
No. 89 90 20, 89 90 21 und 89 90 25) den Vorgaben der EN 12941:1998,
Schutzklasse TH2. Die Produkte wurden in der Konstruktionsphase von
folgendem Prüfi nstitut getestet:
INSPEC International Limited, 56 Leslie Hough Way, Salford, M6 6AJ,
United Kingdom (Notifi ed body number 0194)
PRÜFUNG UND KENNZEICHNUNG
Das 3M Speedglas Visierkopfteil ist gem. EN166 gekennzeichnet. Das
Visier schützt vor schnell fl iegenden Partikeln wobei die Kennzeichnung "F"
für schnell fl iegende Partikel mit geringer Energie und die Kennzeichnung
"B" für schnell fl iegende Partikel mit mittlerer Energie stehen. Wenn das
Produkt darüber hinaus gegenüber dem Einsatz in Extremtemperaturen
getestet ist (-5°C to +55°C), trägt es zusätzlich die Kennzeichnung "T".
Die Kennzeichnung „3" bestätigt den Schutz vor Flüssigkeitstropfen und
–Spritzern. Die Kennzeichnung „9" bestätigt den Schutz vor geschmolzenem
Metall sowie heißer Partikel.
Bezüglich der Kennzeichnung der Gebläseeinheit bzw. des Druckluftreglers,
schauen Sie bitte in den entsprechenden Bedienungsanleitungen.
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