Reinigen von Batterien
Eine saubere Batterie ist zwingend notwendig, nicht nur wegen des äußeren Erscheinungsbildes, sondern vielmehr, um Unfälle und Sachschäden
sowie eine verkürzte Lebensdauer und Verfügbarkeit der Batterien zu vermeiden.
Das Reinigen von Batterien und Trögen ist notwendig, um die erforderliche Isolation der Zellen gegeneinander, gegen Erde oder fremde leitfähige Teile
aufrecht zu erhalten. Außerdem werden Schäden durch Korrosion und durch Kriechströme vermieden.
Der Isolationswiderstand von Antriebsbatterien gemäß DIN EN 50272-3 muß mindestens 50 Ω je Volt Nennspannung betragen. Bei Batterien für
Elektro-Flurförderzeuge nach DIN EN 1175-1 darf der Isolationswiderstand nicht kleiner als 1000 Ω sein.
Die Batterie ist ein elektrisches Betriebsmittel mit herausgeführten Anschlüssen, die einen Berührungsschutz durch Isolierabdeckungen haben.
Dies ist jedoch nicht mit einer elektrischen Isolierung gleichzusetzen, denn zwischen den Polen und den Anschlüssen, die durch einen elektrisch nicht
leitenden Kunststoffdeckel herausgeführt sind, liegt eine Spannung an.
Je nach Einsatzort und Einsatzdauer läßt sich eine Staubablagerung auf der Batterie nicht vermeiden. Geringe Mengen austretender Elektrolytpartikel
während der Batterieladung oberhalb der Gasungsspannung bilden auf den Zellen oder den Blockdeckeln eine mehr oder weniger schwach leitende
Schicht. Durch diese Schicht fließen dann sogenannte Kriechströme. Erhöhte und unterschiedliche Selbstentladung der einzelnen Zellen bzw.
Blockbatterien sind die Folge.
Dies ist einer der Gründe, weshalb sich die Fahrer von Elektrofahrzeugen über mangelnde Kapazität nach der Standzeit einer Batterie über das
Wochenende beklagen.
Fließen höhere Kriechströme, sind elektrische Funken nicht auszuschließen, die das aus den Zellenstopfen oder Zellenventilen austretende Ladegas
(Knallgas) zur Explosion bringen können.
Somit ist die Reinigung von Batterien nicht nur zur Sicherung der hohen Verfügbarkeit erforderlich, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil zur
Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften.
Reinigen von Fahrzeug-Antriebsbatterien
• Die Gefahrenhinweise der Gebrauchsanweisung für Fahrzeug-Antriebsbatterien sind zu beachten.
• Zur Reinigung ist die Batterie aus dem Fahrzeug auszubauen.
• Der Aufstellungsort für die Reinigung muß so gewählt werden, daß dabei entstehendes elektrolythaltiges Spülwasser einer dafür geeigneten
Abwasserbehandlungsanlage zugeleitet wird. Bei der Entsorgung von gebrauchtem Elektrolyten bzw. entsprechendem Spülwasser sind die
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die wasser- und abfallrechtlichen Vorschriften zu beachten.
• Es ist eine Schutzbrille und Schutzkleidung zu tragen.
• Die Zellenstopfen dürfen nicht abgenommen oder geöffnet werden, sondern müssen die Zellen geschlossen halten.
Die Reinigungsvorschriften des Herstellers sind zu beachten.
• Die Kunststoffteile der Batterie, insbesondere die Zellengefäße, dürfen nur mit Wasser bzw. wassergetränkten
Putztüchern ohne Zusätze gereinigt werden.
• Nach dem Reinigen ist die Batterieoberfläche mit geeigneten Mitteln zu trocknen, z.B. mit Druckluft oder mit Putztüchern.
• Flüssigkeit, die in den Batterietrog gelangt ist, muß abgesaugt und unter Beachtung der zuvor genannten Vorschriften entsorgt werden.
(Einzelheiten hierzu siehe auch Entwurf DIN EN 50272-3, bzw. ZVEI Merkblatt:
„Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Elektrolyt für Bleiakkumulatoren".)
Fahrzeug-Antriebsbatterien können auch mit Hochdruckreinigungsgeräten gesäubert werden. Hierbei ist zusätzlich die Gebrauchsanweisung des
Hochdruckreinigers zu beachten.
Um beim Reinigungsvorgang Schäden an Kunststoffteilen wie den Zellendeckeln, der Isolierung der Zellenverbinder und der Stopfen zu vermeiden,
sind die folgenden Punkte zu beachten:
• Die Zellenverbinder müssen fest angezogen bzw. fest eingesteckt sein.
• Die Zellenstopfen müssen aufgesetzt, d.h. geschlossen sein.
• Es dürfen keine Reinigungszusätze verwendet werden.
• Die maximal zulässige Temperatureinstellung für das Reinigungsgerät ist: 140° C. Damit wird in der Regel sichergestellt, daß im Abstand
von 30 cm hinter der Austrittsdüse eine Temperatur von 60° C nicht überschritten wird.
• Ein Abstand der Austrittsdüse eines Strahlreinigers von der Batterieoberfläche soll 30 cm nicht unterschreiten.
• Der maximale Betriebsdruck soll 50 bar betragen.
• Die Batterien sind großflächig zu bestrahlen, um lokale Überhitzungen zu vermeiden.
• Nicht länger als 3 s auf einer Stelle mit dem Strahl verharren.
Nach dem Reinigen ist die Batterieoberfläche mit geeigneten Mitteln zu trocknen, z.B. mit Druckluft oder mit Putztüchern.
• Es dürfen keine Heißluftgeräte mit offener Flamme oder mit Glühdrähten verwendet werden.
• Eine Oberflächentemperatur der Batterie von maximal 60° C darf nicht überschritten werden.
• Flüssigkeit, die in den Batterietrog gelangt ist, muß abgesaugt und unter Beachtung der zuvor genannten Vorschriften entsorgt werden.
(Einzelheiten hierzu siehe auch Entwurf DIN EN 50272-1, bzw. ZVEI Merkblatt:
„Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Elektrolyt für Bleiakkumulatoren".)
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(Auszug aus ZVEI Merkblatt – Reinigen von Fahrzeugantriebsbatterien)