OP S.r.l.
Via Serpente 97 25131 Brescia Italia Tel. +39.030.3580401 Fax. +39.030.3580838
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Nr. 224 vom 24. Mai 1988 (ital. Verfügung des Präsidenten der Republik) und unbeschadet des Artikels 1229
Bürgerl. Gesetz) weder Entschädigungen für indirekte Schäden, nicht erzielte Gewinne oder Produktionsverluste einfordern,
noch Entschädigungssummen verlangen, die den Wert der gelieferten Ware überschreiten.
Eigentumsvorbehalt.
Eigentümer der gelieferten Waren.
Ausdrückliche Auflösungsklausel und Auflösungsbedingung
Civile
(Ital. Bürgerl. Gesetz) anhand einer einfachen schriftlichen Mitteilung des Lieferanten, in der er erklärt, von der
betreffenden ausdrücklichen Klausel Gebrauch machen zu wollen, rechtlich aufgelöst, wenn der Kunde: seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht oder verspätetet nachkommt; die Produkte nicht oder nach den vorgesehenen Fristen abholt;
die Schweigepflicht verletzt. Der Vertrag wird von Rechts wegen als aufgelöst angesehen, wenn der Kunde in Liquidation tritt
oder einem beliebigen Konkursverfahren unterzogen worden ist.
Vertragsmäßiger Rücktritt.
zugesicherten Sicherheiten nicht bereitstellt, ist der Lieferant befugt, ohne Vorankündigung vom Vertrag zurückzutreten.
Anzuwendendes Recht:
unterstehen dem italienischen Gesetz.
Zuständiger Gerichtshof.
Auslegung, Gültigkeit, Auflösung, Beendigung der Lieferverträge, bei denen der Kunde Klage erhebt, liegen im ausschließlichen
Zuständigkeitsbereich des Gerichtshofs von Brescia.
OP
s.r.l.
PROTOKOLL ZUR ANNHAME DER MASCHINE
1. Es wird bestätigt, dass die Maschine in einwandfreiem Zustand und, sofern vorgesehen,
mit installierter beweglicher Schutzvorrichtung geliefert wurde.
2. Es wird bestätigt, dass die Maschine voll funktionstüchtig und, sofern vorgesehen, mit
installierter
geliefert wurde.
3. Es wird bestätigt, dass die Maschine voll funktionstüchtig und, sofern vorgesehen, mit
installierter fester Schutzvorrichtung geliefert wurde.
4. Es wird bestätigt, dass die Maschine voll funktionstüchtig und, sofern vorgesehen, mit
installierter fester Schutzvorrichtung und entsprechendem Sicherheitssystem geliefert
wurde.
5. Es wird bestätigt, dass die Maschine voll funktionstüchtig und, sofern vorgesehen, mit
installiertem und funktionstüchtigem, elektrischen Notaus-Schalter am elektrischen
D
Schaltfeld geliefert wurde.
E
6. Es wird bestätigt, dass die Maschine voll funktionstüchtig und, sofern vorgesehen, mit
U
installiertem und funktionstüchtigem, elektrischen Hauptschalter am elektrischen Schaltfeld
T
geliefert wurde.
S
7. Es wird bestätigt, dass die Maschine komplett mit Betriebs- und Wartungshandbuch
C
geliefert wurde. Das Handbuch ist dem Bediener auszuhändigen, der es vor der
H
Inbetriebnahme der Ausrüstung gelesen und verstanden haben muss.
8. Über das Vorhandensein von Restrisiken beim Betrieb der Maschine (siehe Betriebs- und
Wartungsanleitung) wurden Sie informiert.
SOLLTE DIE MASCHINE AUS BELIEBIGEM GRUND NICHT ÜBER EINE DER IN DEN VORSTEHENDEN
PUNKTEN 1 BIS 8 GENANNTEN EIGENSCHAFTEN VERFÜGEN UND SOLLTEN SIE DIE MIT DEM BETRIEB
VERBUNDENEN RESTRISIKEN NICHT KENNE, WENDEN SIE SICH BITTE AN DEN HERSTELLER: O+P S.R.L.
- VIA DEL SERPENTE 97, 25131 BRESCIA (ITALIEN) TEL. 0039 030/3580401, FAX 0039 030/3580838, E-
MAIL: INFO@OP-SRL.IT.
Der Lieferant ist bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises der
Falls der Kunde die von ihm gegebenen Sicherheiten einschränkt oder die von ihm
Alle von den vorliegenden allgemeinen Bedingungen reglementierten Lieferverträge
Alle zwischen den Vertragspartnern auftretenden Streitsachen in Bezug auf Ausführung,
beweglicher
Schutzvorrichtung
. Der Vertrag wird lt. Artikel 1456
zu Annahme
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Kundenunterschrift
Mod.12 03 Rev.0
und enstprechendem
50
Codice Civile
(Ital.
Codice
Sicherheitssystem