3.0 ALLGEMEINE SICHERHEITS- UND UNFALLSCHUTZNORMEN
FÜR EINEN SICHEREN EINSATZ DER IN DIESEM HANDBUCH BESCHRIEBENEN HEBEBÜHNE FÜR FAHRZEUGE:
IST FOLGENDES ZULÄSSIG:
• Das Heben von Kraftfahrzeugen zum alleinigen Zweck der Inspektion, Wartung und/oder Reparatur.
• Ausschließlich das Heben von Kraftfahrzeugen unter Einhaltung der in diesem Handbuch angegebenen Tragfähigkeitsgrenzwerte und Lastenverteilung.
• Ihr Einsatz durch autorisiertes Personal, das sich in gutem Gesundheitszustand befindet, verantwortungsbewusst arbeitet und bezüglich des zulässigen Ein-
satzes geschult und über die vom Einsatz ausgehenden Gefahren informiert wurde.
• Ihre ausschließliche Verwendung durch einen Bediener, der den gesamten Inhalt dieses Handbuchs gelesen, verstanden und sich angeeignet hat.
• Ihr Einsatz in geschlossenen Räumen, geschützt von atmosphärischen Einflüssen wie: Regen, Schnee, Wind usw.
• Ihr Einsatz durch jeweils einen einzigen Bediener, der sich in sicherer Position im neben der Schalttafel angegebenen Bereich aufhält.
PFLICHT IST, DASS:
• Die Installation und die Wartung der Hebebühne ausschließlich von Fachpersonal ausgeführt werden, das dabei die im Handbuch angegebenen
Anleitungen strikt befolgen muss.
• Vor der Installation der Hebebühne überprüft wurde, dass der geplante Installationsort korrekt belüftet und beleuchtet ist. (blendende Lichtquellen sind
zu vermeiden).
• Überprüft wird, dass der Boden, auf dem die Hebebühne aufgestellt werden soll, fest, eben und in alle Richtungen perfekt nivelliert ist.
• Überprüft wird, dass der Boden in den Auflagebereichen der Hebebühnenstützen für das Tragen der maximal vorgesehenen Belastung, einschließ-
lich Hebebühne selbst, ausgelegt ist.
• Die Hebebühne weit von Wärmequellen oder Vorrichtungen angeordnet wird, die elektromagnetische Strahlungen abgeben.
• Die Hebebühne so angeordnet wird, dass sie während ihres normalen Einsatzes mit geladenem Fahrzeug an keine, sich im Umfeld befindlichen
festliegenden oder beweglichen Elemente schlägt oder diese einquetschten könnte. Insbesondere auf die Elektro-, Wasser- und Gasanlagen achten.
• Die Hebe- und Verfahrphasen der Hebebühne oder ihrer Teile unter absoluten Sicherheitsbedingungen unter Einsatz angemessener Hebevorrich-
tungen, so wie im Anwenderland vorgeschrieben, erfolgen.
• Die Hebebühne ausschließlich mit den vom Hersteller vorgesehenen Dübeln und Schrauben am Boden fixiert wird (bei Hebebühnen wo vorgesehen).
• Vor Beginn der Arbeiten mit der Hebebühne kontrolliert wird, dass keine Huborgane beschädigt sind.
• Vor Arbeitsbeginn kontrolliert wird, dass alle Schutzeinrichtungen korrekt installiert worden sind und perfekt funktionieren.
• Das Fahrzeug den Angaben in der im Handbuch und/oder an der Hebebühne angebrachten Tabelle gemäß ausgerichtet wird.
• Das Fahrzeug an den vom Hersteller des Kraftfahrzeugs vorgesehenen Punkten gehoben wird.
• Nach einem ersten Hubweg von 200 mm und vor dem Fortsetzen der Hubfahrt in alle Richtungen die Stabilität der Last kontrolliert wird.
• Während der gesamten Hubfahrt ständig die Stabilität der Last sowie die korrekte und lineare Bewegung der Hebebühne kontrolliert werden.
• Vor dem Betreten des Arbeitsbereichs die Hebebühne über die entsprechende Steuerung (wo vorgesehen) in ihre mechanische Sicherheitsposition
gefahren wird.
• Vor dem Betreten des Arbeitsbereichs die Energieversorgungen der Hebebühne getrennt werden, indem der verriegelbare und an der Schalttafel
angeordnete Drehtrennschalter in die Position 0 (Null) gestellt wird.
• Überprüft wird, dass die Lasten durch die Abnahme von Teilen des auf der Hebebühne ausgerichteten Fahrzeugs nicht aus dem Gleichgewicht kommen.
• Vor der Senkfahrt kontrolliert wird, dass sich unter und um den Arbeitsbereich herum keine Personen oder Tiere aufhalten bzw. Gegenstände vorhan-
den sind, die zwischen die sich in Bewegung befindlichen Organe geraten könnten.
• Während der Senkfahrt ständig die Hubbewegungen der Hebebühne und ihre Last kontrolliert werden. Sollte es zu Störungen kommen, sofort den
Not-Aus-Schalter betätigen.
• Sobald anormale Geräusche oder Betriebsstörungen festgestellt werden, der Betrieb der Hebebühne gestoppt und nach der Ursache dieser Unre-
gelmäßigkeiten geforscht wird. Im Zweifelsfall muss der Kundendienst des Herstellers befragt werden.
• Immer die elektrische Versorgung vor Einstellungen, Reparaturen oder Wartung der Ausrüstung getrennt wird.
• Alle an der Hebebühne vorhandenen Aufkleber mit Gefahren-/Warnhinweisen gereinigt oder ggf. ausgewechselt werden.
• Die Hebebühne im sauberen Zustand gehalten wird und alle Ölspuren, da sehr gefährlich, vom Fußboden entfernt werden.
• Alle ordentlichen und außerordentlichen Wartungseingriffe den in diesem Handbuch enthaltenen Angaben gemäß gewissenhaft ausgeübt und die
regelmäßig vorgenommenen Kontrollen im "Prüfregister" der Hebebühne eingetragen werden.
• Immer die Original-Ersatzteile des Herstellers zu verwenden.
VERBOTEN IST:
• Die Hebebühne in unangemessener Weise zu verwenden bzw. anders als von den Angaben im Kapitel: "EINSATZBESTIMMUNG" dieses Hand-
buchs vorgesehen.
• Lasten nur mit einem Teil der Hebebühne zu heben (auf einer einzigen Schiene oder nur auf einem Tragarm).
• Die Hebebühne in gefährlicher Umgebung zu installieren, in der entflammbare und/oder explosionsfähige Substanzen vorhanden sind oder in denen
sich entzündbare Gase oder Dämpfe bilden.
• Die Hebebühne an Orten zu installieren, die Umwelteinflüssen ausgesetzt sind.
• Die Hebebühne in Umgebungen zu installieren, in denen Wäschen oder Abstrahlverfahren erfolgen oder die stark mit Staub belastet sind.
• Die Hebebühne auf Fahrzeugen oder Wasserfahrzeugen zu installieren.
• Die Hebebühne bei Vorliegen starker Magnetfelder zu verwenden.
• Die Hebebühne zum Heben anderer Gegenstände (Kisten, Behälter oder Paletten) als die vorgegebenen Objekte oder als Lastenaufzug zu verwenden.
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