J. SCHUBERTH SERVICE
1. SICHERHEITS-CHECK
Bei Bedarf können Sie den SR1 ausreichend frankiert zu einer
kostenlosen Überprüfung an das SCHUBERTH Service Center ein-
schicken. In diesem Fall erreichen Sie Ihren Ansprechpartner über
das SCHUBERTH Service Center. Bitte geben Sie in jedem Fall das
Kaufdatum des Helms und den Grund für die Einsendung mit an.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Sicherheits-Checks nicht im
Rahmen des normalen Reparaturservice möglich sind, sondern
eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen können.
2. REPARATURSERVICE
Sie besitzen mit dem SR1 ein SCHUBERTH Qualitätsprodukt, welches
nach den modernsten Entwicklungs- und Fertigungsmethoden
konstruiert und gebaut wurde. Falls an Ihrem Helm dennoch eine
Reparatur notwendig sein sollte, wenden Sie sich bitte an Ihren
Fachhändler.
Achtung: Sofern ein Reparaturauftrag ohne eindeutige
Fehlerangabe erteilt worden ist, sind wir bzw. Ihr
Fachhändler berechtigt, den Artikel zu untersuchen
und/oder die Ausführung des Auftrages bis zu einer
Rücksprache mit dem Kunden zurückzustellen. Werden
bei eindeutiger Fehlerangabe während der Reparatur
weitere Mängel festgestellt, sind wir bzw. Ihr Fachhändler
berechtigt, aber nicht verpfl ichtet, diese ohne besonderen
Auftrag zu beseitigen, wenn dies zur Erhaltung der
Funktionsfähigkeit notwendig und im Verhältnis zu den
Kosten des ursprünglichen Reparaturauftrages geringfügig ist.
Anderenfalls ist das Einverständnis des Kunden erforderlich.
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3. GEWÄHRLEISTUNG
Die Gewährleistungszeit für Ihren Helm beträgt bei bestimmungs-
gemäßem Gebrauch 2 Jahre ab Kaufdatum. Sollten Gewähr-
leis tungsarbeiten anfallen, so werden diese über Ihren
Fachhändler abgewickelt. Die Vorlage des Kaufbelegs ist
zwingende Voraussetzung für den Gewährleistungsanspruch.
Bitte bewahren Sie die Originalrechnung sorgsam auf. Bei
Gewährleistungsansprüchen muss der Originalbeleg (bzw. eine
Kopie) dem Helm beigepackt sein. Ohne Kaufbeleg besteht kein
Gewährleistungsanspruch.
Durch die Gewährung von einwandfreiem Ersatz oder Reparatur
wird die ursprüngliche Gewährleistungszeit nicht verlängert.
Beanstandungen müssen Ihrem Fachhändler unverzüglich,
innerhalb von 8 Tagen nach Kaufdatum schriftlich mitgeteilt
werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser
Frist nicht entdeckt werden können, sind Ihrem Fachhändler
un ver züglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bitte
ver gessen Sie bei der Einsendung an Ihren Fachhändler nicht eine
aus führ liche Reklamationsbeschreibung.
SCHUBERTH bzw. Ihr Fachhändler behält sich das Recht auf Über
prüfung der Seriennummer zur Inanspruchnahme der Gewähr-
leistung vor.
Bereits getragene Ware wird nicht umgetauscht, sondern repariert.
Es liegt generell im Ermessen von SCHUBERTH bzw. Ihrem Fach-
händler, ob reklamierte Teile repariert, ersetzt oder gutge schrieben
werden.
Gewährleistungsansprüche bestehen insbesondere nicht bei:
- unsachgemäßem Gebrauch und Überbeanspruchung des Produkts
- Veränderung des Produkts durch den Kunden
- Nichtbeachtung unserer Produktempfehlungen
- normaler Abnutzung
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