ADVANTAGE
Achtung!
Bei Verwendung von Partikelfiltern gegen radioaktive Stoffe,
!
Mikroorganismen (Viren, Bakterien und Pilze und deren
Sporen) und biochemisch wirksame Stoffe (Enzyme, Hor-
mone) dürfen nur P3-Filter in Verbindung mit Vollmasken
eingesetzt werden. In Deutschland gelten die Ein-
schränkungen der BGR190.
Die Filter dürfen nur einmal eingesetzt werden.
Die höhere Partikelfilterklasse schließt bei gleicher Art des
Atemanschlusses den Schutzumfang (Rückhaltevermögen)
der jeweils niedrigeren Partikelfilterklasse ein. Vorfilter
können eingesetzt werden, um vorzeitiges Verstopfen
durch grobe Partikel (z. B. beim Farbspritzen) zu verhin-
dern, wobei häufiges Wechseln der Vorfilter nötig sein
kann, falls der Atemwiderstand schnell ansteigt.
Die zusätzliche Kennzeichnung mit „R" (reusable) bedeutet, dass durch
zusätzliche Prüfungen nach EN 143:2000 nachgewiesen wurde, dass der
Partikelfilter oder der Partikelfilterteil des Kombinationsfilters für die
Wiederverwendung nach Aerosolexposition geeignet ist und für mehr als
eine Arbeitsschicht verwendet werden darf. Filter, die mit „NR" (not
reusable) gekennzeichnet sind, dürfen nicht länger als eine Schicht gegen
Partikeln eingesetzt werden.
3.3 Haltezeit
Die Gebrauchsdauer von Atemfiltern hängt von den Einsatzbedingungen ab.
Die Erschöpfung von Gasfiltern bzw. des Gasfilterteils von Kombinationsfil-
tern ist meistens am Auftreten von Geruch auf der Reinluftseite zu erkennen.
Dann muss der Filter ersetzt werden.
Die Erschöpfung von Partikelfiltern bzw. des Partikelfilterteils von Kombi-
nationsfiltern ist meistens am Anstieg des Strömungswiderstandes zu
erkennen. Dann muss der Filter ersetzt werden.
Partikelfilter, die bereits gegen radioaktive Stoffe, Mikroorganismen oder
biochemisch wirk
same Stoffe benutzt wurden, dürfen nur einmal benutzt werden!
4 Lagerung, Wartung und Entsorgung
Achtung!
Zur Entsorgung der Filter müssen die geltenden nationalen
!
Vorschriften und Regeln beachtet werden.
4.1 Halbmaske
Reinigung und Pflege:
Halbmaske nach jedem Gebrauch, jedoch
mindestens alle 6 Monate, reinigen und desin-
fizieren. Zur Reinigung der Halbmasken die
Filter entfernen (die Filter können nicht gere-
inigt werden). Ein mildes Reinigungsmittel in
lauwarmem Wasser verwenden, mit sauberem
Wasser abspülen und an trockener Luft trock-
nen (max. 50 °C).
Ersatzteile:
Ersatzteile sind nicht vorgesehen.
®
200
14
Lagerung:
Lagerfähigkeit:
4.2 Filter
Filter
Fabrikmäßig
verschlossene Gas-oder
Kombinationsfilter:
Benutzte, aber noch
nicht erschöpfte Gas-
oder Kombinationsfilter
zur Wiederver¬wen-
dung:
Fabrikmäßig ver-
schlossene Partikelfilter:
Partikelfilter, die bereits
gegen radioaktive Stoffe,
Mikroorganismen oder
biochemisch wirksame
Stoffe benutzt wurden:
Fabrikmäßig verschlossene und sachgerecht gelagerte MSA
Atemfilter sind wartungsfrei.
5 Bestellangaben
5.1 Halbmaske gemäß EN 140
Beschreibung
Advantage 200 S
(klein)
Advantage 200 M
(mittel)
Advantage 200 L
(groß)
Advantage 420 S
(klein)
Advantage 420 M
(mittel)
Advantage 420 L
(groß)
Nur unbeschädigte Halbmasken für zukünftige
Einsätze lagern. Filtergeräte, die nicht benutzt
werden, in kühler, trockener und sauberer
Umgebungsluft lagern.
Das Herstellungsdatum befindet sich im In-
nern der Halbmaske. Beispiel (siehe Abb. 7):
Herstellungsdatum April 2006
Sachgerechte Lagerung
• -5 bis 50 °C, max. 90 % relative Luft-
feuchte für Lagerung über einen längeren
Zeitraum
• Lagerzeit: Siehe Angabe auf den Filtern
(Piktogramm "Sanduhr")
• im verschlossenen Plastikbeutel
• 5 bis 35 °C, max. 60 % relative Luftfeuchte
• Lagerzeit: Ersatz spätestens 6 Monate nach
Erstgebrauch!
• -5 bis +50 °C, max. 90 % relative Luft-
feuchte (siehe Piktogramme)
• Lagerzeit: Siehe Angabe auf den Filtern
(Piktogramm "Sanduhr")
• Nur einmal benutzen, nicht wieder ver-
wenden!
Keine weitere Lagerung.
Artikel-Nr.
430357
430356
430358
10102273
10102274
10102275
DE