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geWäHRleisTung DeR sRam coRPoRaTion
gaRanTieumFang
SRAM garantiert vom Erstkaufdatum an für zwei Jahre, dass das Produkt frei von Mängeln in Material
oder Verarbeitung ist. Diese Gewährleistung kann nur vom Erstkäufer in Anspruch genommen werden
und ist nicht übertragbar. Ansprüche aus dieser Gewährleistung sind über den Händler, bei dem das
Fahrrad oder die SRAM-Komponente erworben wurde, geltend zu machen. Der Kaufbeleg muss im
Original vorgelegt werden.
lokale geseTzgebung
Diese Gewährleistung räumt Ihnen spezifische Rechte ein. Je nach Bundesland (USA), Provinz
(Kanada) oder Ihrem Wohnland verfügen Sie möglicherweise über weitere Rechte.
Die Gewährleistung ist in dem Maße, in dem sie von der lokalen Gesetzgebung abweicht, in
Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung zu bringen. Der jeweiligen lokalen Gesetzgebung
unterliegen möglicherweise Ausschlüsse und Einschränkungen aus dieser Gewährleistung. Für
bestimmte Bundesstaaten der USA sowie einige Länder außerhalb der USA (einschließlich von
Kanadischen Provinzen) gilt beispielsweise Folgendes:
a.
Die Ausschlüsse und Einschränkungen in dieser Gewährleistung dürfen die gesetzlich
festgelegten Rechte des Verbrauchers nicht beeinträchtigen (z.B. Großbritannien).
b.
Andernfalls sind derartige Ausschlüsse und Einschränkungen unwirksam.
HaFTungsbescHRänkung
Im nach der örtlichen Gesetzgebung zulässigen Maße und mit Ausnahme der in der vorliegenden
Gewährleistung ausdrücklich dargelegten Verpflichtungen schließen SRAM bzw. seine Lieferanten
jegliche Haftung für direkte, indirekte, spezielle, zufällige oder Folgeschäden aus.
geWäHRleisTungsausscHluss
Die Garantie gilt nicht für Produkte, die nicht fachgerecht bzw. nicht gemäß den Montageanleitungen
von SRAM montiert und eingestellt wurden. Die SRAM-Montageanleitungen finden Sie im Internet unter
www.sram.com oder www.rockshox.com.
Diese Garantie gilt nicht bei Schäden am Produkt infolge von Unfällen, Stürzen oder missbräuchlicher
Nutzung, Nichtbeachtung der Herstellerangaben oder sonstiger Umstände, unter denen das Produkt
nicht bestimmungsgemäßen Belastungen oder Kräften ausgesetzt wurde.
Bei Veränderungen am Produkt erlischt der Gewährleistungsanspruch.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt ebenfalls, wenn die Seriennummer bzw. der Herstellungscode
verändert, unkenntlich gemacht oder entfernt wurde.
Normaler Verschleiß und Abnutzung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Zum normalen
Verschleiß von Komponenten kann es infolge des sachgemäßen Gebrauchs, der Nichteinhaltung von
Empfehlungen von SRAM und/oder von Fahren unter anderen als den empfohlenen Bedingungen
kommen.
folgende Komponenten unterliegen dem normalen Verschleiß:
•
Staubdichtungen
•
Luftschließende O-Ringe
•
Bewegliche Teile aus Gummi
•
Federelemente und -Hauptlager
am Hinterbau
•
Überdrehte Gewinde/Schrauben
(Aluminium, Titan, Magnesium oder Stahl)
•
Bremsbeläge
•
Kettenräder
•
Schalt- und Bremszüge (Innen- und Außenzüge)
•
Schaltgriffe
•
Bremsscheiben
Schäden, die von Fremdbauteilen verursacht werden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Schäden infolge der Verwendung von Teilen, die nicht kompatibel oder geeignet sind bzw. nicht von
SRAM für die Verwendung mit SRAM-Komponenten autorisiert wurden, sind von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
Diese Garantie deckt keine Schäden, die infolge gewerblicher Nutzung (Vermietung) entstehen.
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Recon & Tora Bedienungsanleitung
• Buchsen
• Gleitringe
• Schaumgummiringe
• Obere Rohre (Tauchrohre)
• Bremshebelüberzüge
• Ketten
• Kassetten
• Lenkergriffe
• Spannrollen
• Werkzeug
95-431-834-000 Rev E