7. Gebrauchsanweisung für
wartungsfreie Batterien und
Nassbatterien
Gebrauchsanweisung beachten und sichtbar
am Ladeplatz anbringen.
• Arbeiten an Batterien nur nach Unterweisung
durch Fachpersonal durchführen.
• Bei Arbeiten an Batterien Schutzbrille und
Schutzkleidung tragen.
• Die Unfallverhütungsvorschriften sowie DIN
VDE 0510, VDE 0105 Teil 1 beachten.
• Rauchen verboten. Keine offenen Flammen,
Glut oder Funken in die Nähe der Batterie,
da Explosions- und Brandgefahr.
• Säurespritzer im Auge oder auf der Haut mit
viel klarem Wasser aus- bzw.abspülen. Da-
nach unverzüglich einen Arzt aufsuchen. Mit
Säure verunreinigte Kleidung mit Wasser
auswaschen
• Explosions- und Brandgefahr, Kurzschlüsse
vermeiden
• Achtung! Metallteile der Batteriezellen ste-
hen immer unter Spannung, deshalb keine
Gegenstände oder Werkzeuge auf der Batte-
rie ablegen.
• Elektrolyt ist stark ätzend. Im normalen Be-
trieb ist Berührung mit dem Elektrolyten aus-
geschlossen. Bei Zerstörung der Gehäuse
von wartungsfreien Batterien ist freiwerden-
de gebundene Elektrolyt genauso ätzend wie
flüssiger. Säure bzw. Batterien mit Säure-
füllung dürfen nicht in die Hände von Kin-
dern gelangen.
• Nur zugelassene Hebe- und Transportein-
richtungen verwenden, z.B. Hebegeschirre
gem. VDI 3616.
• Hebehaken dürfen keine Beschädigungen an
Zellen, Verbindern oder Anschlusskabeln ver-
ursachen.
7.1 Inbetriebnahme der Batterien
Die Batterien sind auf mechanisch einwandfrei-
en Zustand zu überprüfen. Anschlusskabel,
Verbindungskabel und Ladestecker sind pol-
richtig zu verbinden, sonst können Batterien
und Ladegerät zerstört werden. Die Verbindung
mit den Anschlussleitungen des Automaten
bzw. dem Ladegerät darf nur bei ausgeschalte-
tem Hauptschalter oder Schlüsselschalter des
Reinigungsautomaten bzw. ausgeschaltetem
Ladegerät erfolgen. Wartungsfreie, verschlos-
sene Batterien sind nachzuladen gemäss Punkt
7.4. Aus Gründen der Haltbarkeit sollten un-
gefüllte, vorgeladene Nassbatterien erst unmit-
telbar vor dem Einsetzen befüllt werden. An-
schliessend ist eine Nachladung durchzufüh-
ren. Hierzu die jeweiligen Herstellervorschriften
und Punkt 7.4 beachten.
7.2 Betrieb der Batterien
Für den Betrieb von Fahrzeugantriebsbatterien
gilt DIN VDE 0510 Teil 3 -Antriebsbatterien für
Elektrofahrzeuge.
7.3 Entladene Batterien
Lüftungsöffnungen des Automaten dürfen nicht
verschlossen oder abgedeckt werden. Öffnen
oder Schliessen von elektrischen Verbindungen
(z.B. Steckern, Anschlussleitungen) darf nur im
stromlosen Zustand bei ausgeschaltetem
Hauptschalter erfolgen. Zum Erreichen einer
optimalen Brauchbarkeitsdauer sind Entladun-
gen nur bis zum Erreichen einer bestimmten
Restkapazität zulässig. Wartungsfreie, ver-
schlossene Batterien dürfen nur bis 70% ihrer
Nennkapazität entladen werden.
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Bei Nassbatterien ist eine Entladung bis 80%
der Nennkapazität zulässig.
Um Tiefentladungen zu vermeiden, enthalten
die Steuerungen der Reinigungsautomaten eine
Abschaltautomatik, die den Hauptverbraucher
bei Erreichen der Entladeschlussspannung
rechtzeitig abschaltet und dies durch eine rote
Kontroll-Lampe signalisiert. Die Entlade-
schlussspannung ist steuerungsseitig auf ei-
nen Mittelwert eingestell. Entladene Batterien
sind sofort zu laden und dürfen nicht im entla-
denen
Zustand stehen bleiben. Dies gilt auch nach
Teilentladung.
7.4
Batterien laden
Es darf nur mit Gleichstrom geladen werden.
Die Ladeverfahren nach DIN 41773 und DIN
41774 sind nur in der vom Hersteller zugelas-
senen Modifizierung anzuwenden. Deshalb sind
nur die vom Batteriehersteller zugelassenen
Ladegeräte zu verwenden. Anschluss nur an
das zugeordnete, für die Batteriegeräte zuläs-
sige Ladegerät, um Überlastung der Anschluss-
leitungen und Stecker sowie unzulässige Gas-
bildung und Temperaturanstieg zu vermeiden.
Auch verschlossene, wartungsfreie Batterien
sind nicht gasungsfrei, lediglich gasungsarm.
Beim Laden in geschlossen Räumen muss für
einwandfreien Abzug der Ladegase durch aus-
reichende Belüftung gesorgt werden. Die Tank-
gehäuse müssen aufgeklappt werden. Die Bat-
terien sind über den Ladestecker an das aus-
geschaltete Ladegerät anzuschliessen. Danach
ist das Ladegerät einzuschalten. Beim Beginn
der Ladung muss die Temperatur der Batterien
zwischen 10° C und 35° C liegen. Ausserhalb
dieser Temperaturen erfolgt keine ordnungs-
gemässe Ladung. Während des Ladevorgangs
steigt die Temperatur um ca. 10 Grad an.
Nassbatterien nur mit eingeschraubten Stop-
fen laden. Nachfüllen von destilliertem Wasser
nach Ladevorgang.
7.5 Batterietemperatur
Die Nenntemperatur der Batterie liegt bei 30°
C. Höhere Temperaturen verkürzen die Lebens-
dauer, niedrigere verringern die verfügbare
Kapazität. Die Grenztemperatur ist 55° C, sie
ist nicht als Betriebstemperatur zulässig.
7.6 Batterien warten
Täglich
• Batterie nach jeder Entladung laden.
Wöchentlich
• Sichtkontrolle auf Verschmutzung und
mechanische Schäden.
• Anschlussklemmen mit Polfett (Vaseline)
einfetten und auf festen Sitz überprüfen.
Bei wartungsfreien Batterien ist über die ge-
samte Lebensdauer kein Nachfüllen von Was-
ser zulässig. Als Verschlussstopfen werden
Überdruckventile verwendet, die nicht ohne
Zerstörung geöffnet werden können. Bei Nass-
batterien wird der Wasserverbrauch durch die
Betriebsbedingungen und das verwendete La-
degerät beeinflusst. Der Wasserstand sollte
nicht unter die Minimalmarke (Scheider-
oberkante) abfallen. Falls erforderlich destillier-
tes Wasser anschliessend an Ladevorgang
nachfüllen.
27
Vierteljährlich
Nach Volladung und Standzeit von mindestens
5 Stunden sind Gesamtspannung und Einzels-
pannungen der Blöcke zu messen und aufzu-
zeichnen. Werden wesentliche Änderungen zu
vorherigen Messungen oder Unterschiede zwi-
schen den einzelnen Blöcken festgestellt, so ist
zur weiteren Prüfung bzw. Instandsetzung der
Kundendienst zu informieren.
7.7 Pflege der Batterien
Die Batterie ist stets sauber und trocken zu
halten, um Kriechströme und Funkenbildung
zu vermeiden. Zur Reinigung Batterien ausbau-
en, Schutzbrille und Schutzkleidung tragen.
Aufstellungsort so wählen, dass bei der Reini-
gung entstehendes Spülwasser einer dafür ge-
eigneten Abwasserbehandlungsanlage zuge-
führt wird. Die Zellenstopfen dürfen nicht ab-
geschraubt werden. Die Kunststoffteile der Bat-
terien dürfen nur mit Wasser bzw. wasser-
getränkten Putztüchern ohne Zusätze gereinigt
werden. Nach dem Reinigen ist die Batterie-
oberfläche zu trocknen (Druckluft, Putztücher).
7.8 Lagern der Batterien
Werden Batterien für längere Zeit ausser Be-
trieb genommen, so sind diese vollgeladen in
einem frostfreien Raum zu lagern. Aufgrund der
Selbstentladung der Batterien muss in regel-
mässigen Abständen nachgeladen werden.
Wartungfreie Batterien sind in vierteljährlichen
Abständen gemäss Punkt 7.4 nachzuladen.
Nassbatterien sind spätestens in 4-wöchentli-
chen Abständen gemäss Punkt 7.4 nachzu-
laden.
7.9 Batteriestörungen
Werden Störungen an der Batterie oder dem
Ladegerät festgestellt, ist unverzüglich der Kun-
dendienst zu verständigen. Messdaten gemäss
7.6 vereinfachen die Fehlersuche und die
Störungsbeseitigung.
7.10 Entsorgung der Batterien
Altbatterien mit Recyclingzeichen sind wieder-
verwendbares Wirtschaftsgut und müssen dem
Recyclingprozess zugeführt werden. Alle ande-
ren Batterien sind unter Beachtung der Vor-
schriften als Sondermüll zu entsorgen.