Sicherheitshinweise Helm; Sicherheitshinweise Visier/Sonnenvisier; Sicherheitshinweise Modifikation/Zubehör - SCHUBERTH M1 Instrucciones De Seguridad

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2. SICHERHEITSHINWEISE HELM

Beim Motorradfahren existieren spezielle Gesundheitsrisiken und ­gefahren für
Fahrer und Beifahrer. Diese Risiken und Gefahren können durch das Tragen eines
Helms reduziert aber nicht ausgeschaltet werden. Es sind keine definitiven Aussagen
über die konkrete Schutzwirkung eines Helms bei einem Unfall möglich. Eine
sichere, den Straßen­ und Witterungsbedingungen angepasste Fahrweise ist die
Grundvoraussetzung für Ihre Sicherheit.
Um ausreichenden Schutz zu gewähren, muss der Helm gut passen und sicher
befestigt sein.
Schließen Sie vor jeder Fahrt den Kinnriemen und überprüfen Sie Verschluss­System
und Kinnriemen auf korrekten Sitz!
Fahren Sie nie mit geöffnetem oder nicht korrekt eingestelltem Kinnriemen!
Der Kinnriemen muss korrekt sitzen und darf unter Zug nicht nachgeben.
Nur wenn der Kinnriemen nicht nachgibt, ist der Verschluss richtig geschlossen.
Nach einem Sturz bzw. Unfall oder nach Gewalteinwirkung auf den Helm ist dessen
volle Schutzwirkung nicht mehr gewährleistet! Die bei einer Kollision einwirkende
Energie wird – ähnlich der Knautschzone beim PKW – durch völlige oder teilweise
Strukturzerstörung der Helmaußen­ bzw.­innenschale absorbiert. Bedingt durch
die Konstruktion des Helms sind diese Schäden für den Betrachter häufig nicht
erkennbar. Der Schutzhelm ist für die Absorption nur einer Stoßeinwirkung ausgelegt.
Nach einem Sturz, Unfall oder nach einer sonstigen Krafteinwirkung muss der Helm
daher grundsätzlich ausgetauscht werden. Aus Sicherheitsgründen ist der alte Helm
unbrauchbar zu machen.
Der zuvor beschriebene Schutzmechanismus des Helms kann auch beim Fallen des
Helms aus einer Höhe (< 1 m) zu kleinen Rissen in der Helmschale führen.
Jeder Helm, der einem heftigen Schlag ausgesetzt war, ist auszuwechseln!
Kein Helm bietet Schutz gegen alle denkbaren Stoßeinwirkungen. Dieser Helm wurde
speziell zum Motorradfahren entwickelt. Für andere Verwendungszwecke ist er nicht
geeignet.
Kontrollieren Sie den Helm regelmäßig auf Schäden. Kleine Kratzer beeinträchtigen die
Schutzwirkung Ihres Helms nicht.
Der Helm sollte je nach Beanspruchung und Pflege nach 5­7 Jahren ausgetauscht
werden. Die Außenschale ist zwar prinzipiell für eine darüber hinausgehende Nutzungs ­
dauer geeignet, aufgrund von Materialermüdungs­ und Materialabnutzungs erschei­
nungen anderer Komponenten sowie des Gesamtwirkungssystems des Helms und
unbekannter Rahmenbedingungen während der Nutzung, empfehlen wir zu Ihrer
eigenen Sicherheit den Austausch des Helms nach Ablauf des oben genannten
Zeitraums.
Große Hitzeeinwirkungen (z. B. durch Auspuffhitze) können zu Beschädigungen des
Dekors, der Helminnenschale und der Innenausstattung führen!
Das direkte Einwirken von Kraftstoffen, Verdünnern und Lösemittel kann zu
Strukturzerstörungen der Helmaußen­ und Helminnenschale führen. Der Helm
darf nicht mit derartigen Substanzen in Kontakt gebracht werden! Auch nicht für
Reinigungszwecke.
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3. SICHERHEITSHINWEISE VISIER/SONNENVISIER

Die während des Transports am Visier befestigte Schutzfolie ist vor Gebrauch zu
entfernen.
Alle durch Gebrauch entstehenden Verkratzungen und/oder Verschmutzungen
der Visiere und/oder der Sonnenvisiere beeinträchtigen die Sicht in jeglichen
Fahrsituationen erheblich und erhöhen dadurch die Gefahr eines Unfalls.
Tauschen bzw. reinigen Sie diese zu Ihrer eigenen Sicherheit unverzüglich.
Benutzen Sie niemals getönte Visiere bei schlechten Sichtverhältnissen sowie
Nacht­ oder Tunnelfahrten!
Benzin­, Lösungsmittel­ und Treibstoffdämpfe können am Visier Risse hervorrufen.
Das Visier darf diesen Dämpfen nicht ausgesetzt werden oder mit derartigen
Substanzen in Kontakt kommen! Stellen Sie daher Ihren Helm auch nie auf den
Tank eines Motorrades.
Tragen Sie Sorge, dass das Visier immer in einem einwandfreien Zustand ist.
Bei schlechter Sicht ist die Fahrt abzubrechen!
4. SICHERHEITSHINWEISE MODIFIKATION/ZUBEHÖR
Originalbestandteile (insbesondere an Außenschale, Innenschale und Rückhaltesystem)
dürfen weder verändert noch entfernt werden. Das Anbringen fremder, nicht
empfohlener Zusatzteile kann die Schutzwirkung aufheben und bewirkt das Erlöschen
der ECE­Zulassung sowie aller Gewährleistungs­ und Versicherungsansprüche.
Verwenden Sie nur Original­Zubehör und Ersatzteile sowie Zubehör, das von
SCHUBERTH für Ihren Helm ausdrücklich freigegeben ist!
Reinigen Sie die Visiere / Sonnenvisiere keinesfalls mit Benzin, Lösungsmitteln,
Fenster­ bzw. Glasreinigern oder anderen alkoholhaltigen Reinigungsmitteln.
Der Einbau von Kommunikationssystemen (dazu gehören auch einfache Head­Sets)
in einen Helm stellt grundsätzlich eine Modifikation des Helms dar. Daher müssen
die jeweiligen Kommunikationssysteme und Headsets speziell für den Einbau in das
jeweilige Helmmodell nach der europäischen Helmnorm ECE­R 22.05 geprüft und
zugelassen sein, ansonsten erlischt die Zulassung und Versicherungskonformität
des Helms mit dem Einbau. Der Nachweis für eine ECE­R 22.05 gemäße Zulassung
eines Helms – in Verbindung mit einem speziellen Kommunikationssystem – ist nur
gültig, wenn er von einer offiziellen Zulassungsbehörde der EU­Länder beurkundet
ist. Andersartige Auskünfte dieser Institutionen (u.a. zur allgemeinen Eignung von
Kommunikationssystemen zur Verwendung in Motorradhelmen) oder Auskünfte
anderer Institutionen besitzen keinerlei Relevanz und der Helm verliert seine Zulassung.
Der Austausch aller anderen, nicht im Fachhandel erhältlichen Helmbestandteile darf
aus Sicherheitsgründen nur vom SCHUBERTH­Reparaturservice durchgeführt werden.
Ihr Fachhändler wird diesen Service gern für Sie abwickeln.
DE
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