DEutsch
ist und der Beschreibung entspricht, die in diesem Handbuch und allen dazu gehörigen Etiketten und/
oder Einlagen enthalten ist, unter der Voraussetzung, dass sie in normalem Gebrauch ordnungsgemäß
betrieben und regelmäßig gewartet wird und Service und Austausch von Teilen gemäß den gegebenen
Anweisungen erfolgt. Nachgebende Teile sind zur Zeit der Auslieferung dieser Ausrüstung garantiert frei
von funktionalen Mängeln in Bezug auf Material und Ausführung und entsprechen zu diesem Zeitpunkt
der Beschreibung der Ausrüstung, die in diesem Handbuch und den dazu gehörigen Etiketten und
Einlagen enthalten ist. Die vorstehende Garantie gilt nicht für Ausrüstung, die von anderer Seite als von
LINDE oder einer von ihr bezeichneten Wartungsfirma oder nicht gemäß den von LINDE gelieferten
schriftlichen Anweisungen repariert oder von anderer Seite als von LINDE geändert worden ist oder
wenn die Ausrüstung missbraucht oder vernachlässigt wird oder einen Unfall erleidet.
LINDEs einzige und exklusive Verpflichtung und des Käufers einzige und exklusive Abhilfe unter der
obigen Garantie ist auf kostenfreie Reparatur oder Ersatz der Ausrüstung oder von Teilen derer, im
Ermessen von LINDE, beschränkt. Der Fachhändler, bei dem die Ausrüstung gekauft wurde, wird
informiert, und die nach Prüfung nicht beschreibungsgemäß befundene Ausrüstung wird, wenn dem
entsprechend angewiesen, mit einer Beschreibung des beobachteten Mangels und dem Kaufbeleg für die
Ausrüstung spätestens sieben (7) Tage nach Ablauf der Garantie während der normalen Arbeitszeiten,
mit bezahlten Transportkosten, zur nächst gelegenen, bezeichneten Service-Einrichtung geliefert. Die
Rücklieferung der Ausrüstung oder Teilen derer geht zu Lasten des Käufers.
LINDE IST SONST FÜR KEINE SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT
AUF NEBENSCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER BESONDERE SCHÄDEN, HAFTBAR, OB
SOLCHE SCHÄDEN AUS FAHRLÄSSIGKEIT, GARANTIEBRUCH ODER IRGENDWIE ANDERS
ENTSTEHEN.
ES BESTEHT KEINE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPPLIZIERTE GARANTIE, DIE ÜBER DIE OBEN
BESCHRIEBENE GARANTIE HINAUS GEHT. LINDE GIBT IN BEZUG AUF DIE AUSRÜSTUNG
ODER TEILE DERER KEINE GARANTIE FÜR VERMARKTBARKEIT ODER EIGNUNG FÜR
EINEN BESTIMMTEN ZWECK:
DES WEITEREN GILT DER PARAGRAPH "GARANTIE" IN DEN ALLGMEINEN
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE LIEFERUNG VON ANLAGEN UND MASCHINEN IN DEN
EXPORT, ECE188.
2.5 hinweiserklärung
In der Betriebsanleitung werden folgende Benennungen und Zeichen für Gefährdungen verwendet:
gefahr! Dieses Hinweis bedeutet eine unmittelbar drohende gefahr für das Leben und die Gesundheit
von Personen. Das Nichtbeachten dieser Hinweise hat schwere gesundheitsschädliche Auswirkungen zur
Folge, bis hin zu lebensgefährlichen Verletzungen.
Warnung! Dieser Hinweis bedeutet eine möglicherweise drohende gefahr für das Leben und die
Gesundheit von Personen. Das Nichtbeachten dieser Hinweise kann schwere gesundheitsschädliche
Auswirkungen zur Folge haben, bis hin zu lebensgefährlichen Verletzungen.
VorsiCht! Dieses Symbol bedeutet eine möglicherweise gefährliche situation. Das Nichtbeachten
dieser Hinweise kann leichte Verletzungen zur Folge haben oder zu Sachbeschädigungen führen.
hinWeis! Dieses Symbol gibt wichtige hinweise für den sachgerechten Umgang mit dem
druckführenden Gerät und Sie erhalten Anwendungs-Tips und besonders nützliche Informationen. Das
Nichtbeachten dieser Hinweise kann zu Störungen am druckführenden Gerät oder in der Umgebung
führen. Anwendungstips helfen Ihnen, alle Funktionen an Ihrem druckführenden Gerät optimal zu
nutzen.
2.6 Organisatorische Maßnahmen
Die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen sind vom Betreiber bereitzustellen. Alle vorhandenen
Sicherheitseinrichtungen sind regelmäßig zu überprüfen. Bei Sauerstoffmangel oder zu hoher
Schadstoffkonzentration sind von der Umgebungsatmosphäre unabhängige Atemschutzgeräte erforderlich.
2.7 schutzeinrichtungen
Vor jeder Inbetriebnahme des druckführenden Gerätes müssen alle Sicherheitseinrichtungen sachgerecht
angebracht und funktionsfähig sein. Schutzvorrichtungen und Sicherheitseinrichtungen dürfen nur
nach Außerbetriebsetzen des druckführenden Gerätes bzw. der Anlage und Absicherung gegen
Wiederinbetrieb nahme des druckführenden Gerätes entfernt werden. Bei Lieferung von Teilkomponenten
sind die Sicherheitseinrichtungen durch den Betreiber vorschriftsmäßig anzubringen.
2.8 sicherheits-Maßnahmen im normalbetrieb
Vor Einschalten des druckführenden Gerätes sicherstellen, daß niemand durch die Inbetriebnehmen des
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