Technische Empfehlungen G83; Einhaltung Der Normen Australiens Und Neuseelands; Entsorgungshinweise; Abfallstoffe, Für Die Ein Zugelassenes Entsorgungsunternehmen Erforderlich Ist - Ingeteam INGECON SUN 2.5 TL Manual De Usuario

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Benutzeranleitung
INGECON® SUN LITE
AAY2000IKE01

1.2.4 Technische Empfehlungen G83/1

Im Vereinigten Königreich (UK) existiert das Dokument G83/1, das Empfehlungen bezüglich der Eigenschaften eines Mikro-
produktions-Generators gibt:
- Recommendations for the connection of small-scale embedded generators in parallel with public low-voltage distribution net-
works.
Die Einhaltung dieser Norm muss bei Auftragserteilung beantragt werden.

1.2.5 Einhaltung der Normen Australiens und Neuseelands

Für Australien erfüllen die INGECON SUN LITE Geräte die folgenden Normen:
- AS/NZS 3100. General requirements for electrical equipment.
- AS/NZS 4777. Grid connection of energy systems via inverters.
Die Einhaltung dieser Norm muss bei Auftragserteilung beantragt werden
.
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Entsorgungshinweise

2.1 Abfallstoffe, für die ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen erforderlich ist
Während der Installation, Inbetriebnahme und Wartung entstehen Abfallprodukte, die gemäß der Vorschriften des jeweiligen
Landes zu entsorgen sind.
Nach Ablauf der Nutzungsdauer des Geräts muss es einer zugelassenen Entsorgungsstelle zugeführt werden.
Im Rahmen seiner Umweltschutzpolitik informiert Ingeteam Energy S.A. die zuständige Entsorgungsstelle in
vorliegendem Abschnitt über die Montagelage der zu dekontaminierenden Komponenten.
Elemente im Innern der Anlage, die einer besonderen Behandlung bedürfen:
1. Elektrolyt-Kondensatoren oder Kondensatoren
mit PCB.
2. Batterien oder Akkus
3. Karten mit gedruckten Schaltungen
4. Flüssigglasbildschirme
Auf nachfolgenden Abbildungen können Sie die Lage
der einzelnen Elemente erkennen.
2.2 Abfallstoffe, die konventionellen Entsorgungswegen zugeführt werden können
Der größte Teil dieser Abfallstoffe besteht aus der Verpackung des Geräts und muss vorschriftsmäßig getrennt und entsorgt werden:
Alle Verpackungselemente können bei einer zugelassenen Entsorgungsstelle für ungefährlichen Müll abgegeben werden.
Im Einzelnen sind die verschiedenen Elemente folgendermaßen zu entsorgen:
1. Kunststoff (Polystyrol, Tüte und Blasenfolie): Gelber städtischer Müllcontainer (Kunststoff und Verpackungsmaterial).
2. Pappe: Blauer städtischer Müllcontainer (Papier und Karton).
AAY2000IKE01
Rev. _
Datum: März 2011
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