Betriebsanleitung
FGS
Empfehlung
8 007 716/KA 06/31-03-00 © SICK AG • Sicherheitstechnik • Deutschland • Alle Rechte vorbehalten
Prüfhinweise
7. 2
Regelmäßige Prüfung der
Schutzeinrichtung durch
Sachkundige
Prüfung entsprechend den nationalen gültigen Vorschriften
in den darin enthaltenen Fristen. Diese Prüfungen dienen
der Aufdeckung von Veränderungen oder Manipulationen an
der Schutzeinrichtung bezogen auf die Erstinbetriebnahme.
Die Prüfungen sind jedesmal auch dann durchzuführen bei
wesentlichen Änderungen an der Maschine oder Schutzein-
richtung sowie nach Umrüsten oder Instandsetzen im Falle
von Beschädigung an Gehäuse, Frontscheibe, Anschluss-
kabel usw.
7.3
Tägliche Prüfung der
Schutzeinrichtung durch befugte
und beauftragte Personen
Die tägliche Prüfung dient dazu, sich zu vergewissern, dass ein
wirksamer Personenschutz besteht.
Z. B. könnte seit der letzten Prüfung der Anbau – durch einen
Gerätewechsel, beispielsweise – geändert sein. Dies könnte
zur Folge haben, dass die Gefahrstelle durch Unter- oder
Übergreifen oder Hintertreten unerkannt und ungeschützt
erreicht wird. In Verbindung mit dem LCU-P (bzw. einer ande-
ren Steuerung) könnte eine für den momentanen Arbeitsab-
lauf gefährliche Ausblendung (Blanking) „gesetzt" sein. Diese
gilt es zu erkennen.
Dies ist eine wichtige Empfehlung; der Betreiber kann jedoch
auch andere organisatorische Maßnahmen zum Sicherstellen
der korrekten Funktion treffen.
D
Kapitel 7
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