Betriebsanleitung
LGT
Empfehlung
Hinweis
8 007 557/S711/2008-06-04 © SICK AG • Sicherheitstechnik • Deutschland • Alle Rechte vorbehalten
Prüfhinweise
8.3
Tägliche Prüfung der
Schutzeinrichtung durch befugte
und beauftragte Personen
Die tägliche Prüfung dient dazu, sich zu vergewissern, dass ein
wirksamer Personenschutz besteht.
Z. B. könnte seit der letzten Prüfung der Anbau – durch einen
Gerätewechsel, beispielsweise – geändert sein. Dies könnte
zur Folge haben, dass die Gefahrstelle durch Unter- oder
Übergreifen oder Hintertreten unerkannt und ungeschützt
erreicht wird. Auch könnte eine für den momentanen Arbeits-
ablauf gefährliche Ausblendung (Blanking) „gesetzt" sein.
Diese gilt es zu erkennen.
Dies ist eine wichtige Empfehlung; der Betreiber kann jedoch
auch andere organisatorische Maßnamen zum Sicherstellen
der korrekten Schutzfunktion treffen.
Zur Überprüfung, dass kein unerkanntes Erreichen der Gefahr-
stelle durch die Öffnung zwischen Schutzfeld (opto-elektroni-
scher Schutzeinrichtung) und mechanischer Abschirmung
(trennender Schutzeinrichtung) möglich ist: den Prüfstab mit
30 mm Durchmesser an 3 Stellen langsam durch die zu
sichernde Zugriffsöffnung führen (Oberkante Zugriffsöffnung...
Unterkante Zugriffsöffnung):
1. Nahe am Sender: Zugriffsöffnung an den Schutzfeld-
grenzen (Schutzfeldmarkierungen)
2. Nahe am Empfänger: Zugriffsöffnung an den Schutzfeld-
grenzen (Schutzfeldmarkierungen)
3. Zwischen Sender und Empfänger: Zugriffsöffnung an den
Schutzfeldgrenzen in der Mitte.
Dabei darf nur die rote LED am LGTE leuchten.
D
Kapitel 8
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