Schnellkühler
4-PLATZIERUNG DES GERÄTES
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Der Schnellkühler muss unter Einhaltung
der Bestimmungen zur Unfallverhütung, der
technischen Vorschriften und den geltenden
Richtlinien aufgestellt und überprüft werden.
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Der Installateur muss abklären, ob evtl.
Brandschutzvorschriften zu berücksichtigen
sind (wenden Sie sich hierzu an die
nächstgelegene Feuerwache).
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Das Gerät an einer Stelle aufstellen, an der
die Luftansaugung an der Vorderseite und die
Abluft an der Rückseite nicht behindert werden.
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An den höhenverstellbaren Stützfüßen das
Gerät nivellieren.
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Wenn die Geräte nicht gerade stehen, können
ihr Betrieb und der Kondenswasserabfluss
beeinträchtigt werden.
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Das Gerät nicht an einer Stelle aufstellen, an
der es der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden.
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Das Gerät nicht an einer Stelle aufstellen, an die Luft nur eingeschränkt zirkuliert.
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Das Gerät nicht in der Nähe von Wärmequellen aufstellen.
5-AUFSTELLUNG
Das Gerät muss von befugtem Fachpersonal aufgestellt werden, das die in dieser Anleitung
enthaltenen Anweisungen beachtet.
Der Hersteller erklärt die Übereinstimmung der einzelnen Geräte mit der Maschinenrichtlinie 98/37,
der Richtlinie 2006/95 und der Richtlinie 2004/108/EG und legt eine Konformitätserklärung bei.
5.1 MONTAGE DER BEINE
Das Gerät anheben und die Beine in die Öffnungen an der Ecken schrauben (fest anziehen).
Das Gerät mit Hilfe der Einstellschrauben an den Beinen nivellieren.
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