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6. Garantie
6.1 Garantiezeit
BERG Trampoline sind hochwertige Geräte. BERG bietet Ihnen eine Funktionsgarantie für jahrelangen,
sorglosen Spielspaß. Eine Funktionsgarantie ist eine Garantie auf die Funktionale Nutzung des Trampolins.
Bitte entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle die Laufzeit dieser Garantie (Jahren).
Rahmen
Rahmen (nach Produktregistrierung)
Schutzrand
Sprungtuch
Federn
Safety Net
Auf Sicherheitsnetze und Zubehör wird eine Garantie von 2 Jahren gewährt, mit Ausnahme der
Abdeckhülle Basic, für die eine Garantie von 1 Jahr gilt. Verschleißteile (z.B. Gummizüge), die Folgen von
Witterungseinflüssen (z.B. Rost und Verfärbung) und der Schaumstoff um die Rohre der Sicherheitsnetze sind
von der Garantie ausgeschlossen.
6.2 Garantiebestimmungen
Der Eigentümer des Produkts kann eine Garantie nur durch Vorlage der Originalrechnung über den Kauf
bei BERG oder dem Händler, bei dem das Produkt gekauft wurde, geltend machen. Die Garantie gilt
ausschließlich für Material- und Konstruktionsfehler bei diesem Produkt oder Teilen hiervon.
Die Garantie erlischt, wenn:
•
das Produkt falsch, nachlässig oder unsachgemäß verwendet wurde.
•
das Produkt nicht in Übereinstimmung mit der Anleitung montiert und gewartet wird.
•
technische Reparaturen an dem Produkt nicht fachgerecht ausgeführt werden.
•
nachträglich montierte Teile nicht den technischen Spezifikationen des betreffenden Produkts
entsprechen oder deren Montage nicht ordnungsgemäß erfolgte.
•
wenn Schäden durch Witterungseinflüsse wie Rost, UV-Strahlen oder normaler Verschleiß auftreten.
•
Trampoline von BERG unsachgemäß abgesenkt werden.
•
das Produkt zu Vermietungszwecken verwendet oder auf irgendeine andere Weise mehreren nicht näher
bezeichneten Personen zur Verfügung gestellt wird.
•
Während der Garantiezeit werden sämtliche von BERG anerkannten Material- und Konstruktionsfehler
nach dem Ermessen von BERG im Anschluss an eine Prüfung der Sachverhalte durch BERG repariert
oder ersetzt. Eine kostenfreie Reparatur erfolgt unter der Voraussetzung, dass die in Ziffer 10.1 genannte
Garantiezeit noch läuft.
•
Der Eigentümer dieses Produkts kann Ansprüche im Rahmen dieser Garantie nur dann geltend machen,
wenn er das Produkt einem BERG-Händler zur Prüfung zur Verfügung stellt. Gleichzeitig muss dem
Händler die Originalkaufrechnung ausgehändigt werden. Wenn der Eigentümer umgezogen oder der
Händler nicht mehr verfügbar ist, teilt BERG dem Eigentümer auf Anfrage den nächst gelegenen BERG-
Händler mit.
•
Wenn ein Garantieanspruch abgelehnt wird, müssen alle angefallenen Kosten vom Eigentümer bezahlt
werden.
•
Diese Garantie ist nicht üBERGragbar an Dritte.
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