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9. Entsorgung
HINWEISE ZUR RÜCKNAHME VON ELEKTROAL TGERÄTEN
UND AL TBATTERIEN
Liebe Kund*innen, als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, Elektroaltgeräte und Altbatterien sowie
Altakkumulatoren einer vom Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Dies möchten wir Ihnen
so einfach wie möglich machen. Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise:
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Wir weisen Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Elektroaltgeräte
gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften einer vom Siedlungsabfall getrennten Erfassung
zuzuführen sind.
Das dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer
durchgestrichenen Abfalltonne weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin.
Kennzeichnung von Sammel- und Rückgabestellen für den Endnutzer - Sammellogo:
Wo immer Sie dieses Zeichen sehen, d.h. im Handel, an einem
Wertstoff- oder Recyclinghof, können Sie sich sicher sein, dass man alte
Elektrogeräte zurückgeben kann.
Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sind nach den in § 17 Abs. 1 ElektroG definierten Voraussetzungen zur
Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten verpflichtet. Stationäre Vertreiber müssen beim Verkauf eines neuen
Elektro- und Elektronikgeräts ein Elektroaltgerät der gleichen Art kostenfrei zurücknehmen (1:1-Rücknahme). Dies
gilt auch bei Lieferungen nach Hause. Diese Vertreiber müssen außerdem bis zu drei kleine Elektroaltgeräte (≤ 25cm)
zurücknehmen, ohne dass dies an einen Neukauf geknüpft werden darf (0:1-Rücknahme). Sofern Sie dies wünschen, müssen
Fernabsatzvertreiber (z. B. Online-Vertreiber) nach den in § 17 Abs. 2 ElektroG definierten Voraussetzungen bei Auslieferung
eines Elektro- und Elektronikgeräts der Kategorie 1, 2 und 4 im Sinne von Anlage 1 ElektroG am Ort der Abgabe des Neugeräts
(z. B. Ihre Wohnung) ein vergleichbares Elektroaltgerät kostenlos abholen. Außerdem müssen diese Vertreiber nach § 17 Abs.
2 ElektroG für die Produktkategorien 3, 5 und 6 im Sinne von Anlage 1 ElektroG Rücknahmestellen für Elektroaltge räte in
zumutbarer Entfernung zu den Endnutzern bereithalten.
Nachfolgend möchten wir Sie auf die von uns geschaffenen Rückgabemöglichkeiten nach § 17 Abs. 1
und Abs. 2 ElektroG informieren.
Sie können 3 Elektroaltgeräte einer Geräteart bis zu einer Größe von 25 cm unentgeltlich in unseren
Shops abgeben:
•
10627 Berlin; Bismarckstraße 73
•
40477 Düsseldorf; Nordstraße 27
•
80797 München; Schleißheimer Str. 141
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