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Transport
Die empfohlenen Li-Ionen-Akkus unterliegen den Anforderungen des Gefahrgutrechts. Die
Akkus können durch den Benutzer ohne weitere Auflagen auf der Straße transportiert wer-
den.
Beim Versand durch Dritte (z.B.: Lufttransport oder Spedition) sind besondere Anforde-
rungen an Verpackung und Kennzeichnung zu beachten. Hier muss bei der Vorbereitung
des Versandstückes ein Gefahrgut-Experte hinzugezogen werden.
Versenden Sie Akkus nur, wenn das Gehäuse unbeschädigt ist. Kleben Sie offene Kontak-
te ab und verpacken Sie den Akku so, dass er sich nicht in der Verpackung bewegt. Bitte
beachten Sie auch eventuelle weiterführende nationale Vorschriften.
Entsorgung
Messwerkzeuge, Akkus/Batterien, Zubehör und Verpackungen sollen einer um-
weltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
Werfen Sie Messwerkzeuge und Akkus/Batterien nicht in den Hausmüll!
Nur für EU-Länder:
Gemäß der europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
und ihrer Umsetzung in nationales Recht müssen nicht mehr gebrauchsfähige Messwerk-
zeuge und gemäß der europäischen Richtlinie 2006/66/EG müssen defekte oder ver-
brauchte Akkus/Batterien getrennt gesammelt und einer umweltgerechten Wiederver-
wendung zugeführt werden.
Bei unsachgemäßer Entsorgung können Elektro- und Elektronikaltgeräte aufgrund des
möglichen Vorhandenseins gefährlicher Stoffe schädliche Auswirkungen auf die Umwelt
und die menschliche Gesundheit haben.
Nur für Deutschland:
Informationen zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten für private Haushalte
Wie im Folgenden näher beschrieben, sind bestimmte Vertreiber zur unentgeltlichen
Rücknahme von Altgeräten verpflichtet.
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens
400 m² sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindes-
1 609 92A 7P5 | (24.06.2022)
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