Bediener
Der Bediener wurde in einer Unterweisung über die ihm übertragenen Aufgaben und
möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet. Aufgaben, die über die
Bedienung im Normalbetrieb hinausgehen, darf er nur ausführen, wenn dies in dieser
Anleitung angegeben ist oder der Betreiber ihn ausdrücklich damit betraut hat.
Elektrofachkraft
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen
sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage, Arbeiten an
elektrischen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen
und zu vermeiden. Er ist speziell ausgebildet und kennt die relevanten Normen und
Bestimmungen.
Fachkraft
Eine Person mit geeignetem Training, geeigneter Ausbildung und Erfahrungen die ihn in
die Lage versetzt Risiken zu erkennen und Gefährdungen zu vermeiden.
Mechaniker
Der Mechaniker ist für den speziellen Aufgabenbereich, in dem er tätig ist, ausgebildet
und kennt die relevanten Normen und Bestimmungen. Er kann aufgrund seiner fachlichen
Ausbildung und Erfahrung Arbeiten an pneumatischen / hydraulischen Anlagen ausführen
und mögliche Gefahren selbstständig erkennen und vermeiden.
Servicepersonal
Bestimmte Arbeiten dürfen nur durch Servicepersonal des Herstellers oder durch vom
Hersteller autorisiertes oder speziell darauf geschultes Servicepersonal durchgeführt
werden. Bei Fragen kontaktieren Sie den
GEFAHR!
Hilfspersonal ohne besondere Qualifikation
Hilfspersonal ohne besondere Qualifikation, bzw. ohne gesonderte Ausbildung,
welche die hier beschriebenen Anforderungen nicht erfüllen, kennen die
Gefahren im Arbeitsbereich nicht.
Daher besteht für Hilfspersonal die Gefahr von Verletzungen.
Hilfspersonal ohne Fachkenntnisse müssen unbedingt mit dem Umgang der
Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) für die zu verrichtenden Tätigkeiten
vertraut gemacht werden, bzw. sind entsprechend zu schulen und diese
Maßnahmen zu überwachen. Diese Personen dürfen dann auch nur für vorher
intensiv geschulte Tätigkeiten eingesetzt werden.
GEFAHR!
Unbefugte Personen
Unbefugte Personen, welche die hier beschriebenen Anforderungen nicht
erfüllen, kennen die Gefahren im Arbeitsbereich nicht.
Daher besteht für Unbefugte die Gefahr von Verletzungen.
Umgang mit unbefugten Personen:
– Arbeiten unterbrechen, solange sich Unbefugte im Gefahren- und
Arbeitsbereich aufhalten.
– Im Zweifel dessen, ob eine Person unbefugt ist sich im Gefahren- und
Arbeitsbereich aufzuhalten, die Person ansprechen und sie aus dem
Arbeitsbereich verweisen.
– Generell: Unbefugte Personen fernhalten!
Ä Hersteller .
19
Sicherheit
MAN046879 Rev. 12-12.2023