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Bosch C70 Instrucciones De Uso página 10

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Ladegerät Bosch C70 I Bedienungsanleitung
4. Die Geräte dürfen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit nur vom Hersteller
oder seinem Servicebeauftragten mit Originalersatzteilen repariert werden.
5. Für Li-Ion (LiFePO₄) Batterien verwenden Sie bitte den Bosch C40-Li oder den C80-
Li.
6. Für 6V Batterien verwenden Sie bitte C30 C40-Li & C80-Li.
5.1
Mitteilungen an Verbraucher
Informationen für private Haushalte zur Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten,
die zu Abfall geworden sind („Altgeräte")
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern sind bei speziellen Sammel- und
Rückgabesystemen abzugeben.
2. Entnahmepflicht in Bezug auf Altbatterien und Altakkumulatoren sowie für
Lampen
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Elektro-/Elektronikaltgerät um-
schlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden
können, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu
trennen.
3. Rückgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten
Altgeräte können bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
unentgeltlich abgegeben werden.
Darüber hinaus sind Vertreiber in fol genden Fällen zur unentgeltlichen Rücknahme von
Altgeräten verpflichtet:
Ver trei ber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindes tens 400
Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamt verkaufsfläche von
mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalen der jahr oder dauerhaft Elektro-
und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet,
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein
Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer
Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; Ort der Abgabe ist auch der private Haus-
halt, sofern dort durch Auslieferung die Abgabe erfolgt: in diesem Fall ist die Ab-
holung des Altgerätes für den Endnutzer unentgeltlich; und
2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als
25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu un-
entgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro-
oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart be-
schränkt. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommu ni kationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und
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DE

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