10 Haftung
Das Produkt ist nur unter den vorgegebenen Bedingungen und zu den vorgesehenen Zwecken, sowie
mit den für die Prothese geprüften Modular-Bauteil-Kombinationen, entsprechend des Ottobock Mo-
bilitätssystems MOBIS zu verwenden, und entsprechend der Gebrauchsanweisung zu pflegen. Für
Schäden, die durch Passteile verursacht werden, die nicht vom Hersteller im Rahmen der Verwendung
des Produktes freigegeben wurden, haftet der Hersteller nicht.
Das C-Leg compact Kniegelenk ist ausschließlich für die Versorgung an einem Patienten vorgesehen.
Der Gebrauch des Produktes an einer weiteren Person ist von Seiten des Herstellers nicht zulässig.
11 CE‑Konformität
Das elektronische Kniegelenksystem C-Leg compact 3C96-1 /3C86-1 erfüllt die Anforderungen der
Richtlinie 93 / 42 / EWG für Medizinprodukte. Aufgrund der Klassifizierungskriterien für Medizinprodukte
nach Anhang IX der Richtlinie wurde das Produkt in die Klasse I eingestuft. Die Konformitätserklärung
wurde deshalb von Ottobock in alleiniger Verantwortung gemäß Anhang VII der Richtlinie erstellt.
Das elektronische Kniegelenksystem C-Leg compact 3C96-1 / 3C86-1 erfüllt außerdem die Anfor-
derungen der Richtlinie 1999 / 5 / EG für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. Die
Konformitätsbewertung wurde von Ottobock nach Anhang IV der Richtlinie durchgeführt. Eine Kopie der
Konformitätserklärung kann unter der Adresse des Herstellers (siehe Rückseite) angefordert werden.
Das Produkt erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 08.06.2011 zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und
Elektronikkomponenten und Geräten.
C-Leg compact
Ottobock | 15