VORSICHT
Unsachgemäße Handhabung des Gelenks. Jede Art von Überbeanspruchung bzw. Überlastung oder un-
sachgemäßer Handhabung kann
• zu Defekten und daraus resultierenden Fehlfunktionen des Gelenks,
• zu Funktionsverlust durch Strukturversagen
• oder zu Defekten am Akku sowie am Hydraulikdämpfer und damit verbundenem Flüssigkeitsaustritt führen.
Das kann einen Sturz des Patienten sowie Hautreizungen zur Folge haben.
• C-Leg® wurde für Alltagsaktivitäten entwickelt und darf nicht für außergewöhnliche Tätigkeiten wie zum Bei-
spiel Extremsportarten (Freiklettern, Paragleiten etc.) eingesetzt werden.
• Sorgfältige Behandlung der Prothese und ihrer Komponenten erhöht nicht nur deren Lebenserwartung, son-
dern dient vor allem Ihrer persönlichen Sicherheit. Sollten auf die Prothese extreme Belastungen aufgebracht
worden sein (z. B. durch Sturz, o.ä.), so muss diese umgehend von einem Orthopädie-Techniker auf Schäden
überprüft werden. Ansprechpartner ist der zuständige Orthopädie-Techniker, der die Prothese ggf. an den
Otto Bock Service weiterleitet.
VORSICHT
Überhitzung der Hydraulikeinheit. Ununterbrochen gesteigerte Aktivität (z. B. längeres Bergabgehen) kann
• zu einer Überhitzung der Hydraulikeinheit und daraus resultierenden Fehlfunktionen des Gelenks
• oder zu Defekten am Hydraulikdämpfer und damit verbundenem Flüssigkeitsaustritt führen.
Das kann einen Sturz des Patienten, sowie Hautreizungen zur Folge haben. Bei Berührung überhitzter Bauteile
kann es zudem zu Verbrennungen kommen.
• Beachten Sie die einsetzenden pulsierenden Vibrationssignale. Diese zeigen Ihnen die Gefahr einer Über-
hitzung an. Unmittelbar nach dem Einsetzen dieser pulsierenden Vibrationssignale müssen die Aktivitäten
unterbrochen werden, damit die Hydraulikeinheit abkühlen kann. Die Beendigung des pulsierenden Vibrations-
signals zeigt Ihnen an, dass Sie die Aktivitäten wieder aufnehmen können.
• Wird die Aktivität trotz einsetzender pulsierender Vibrationssignale fortgesetzt, kann es zu einer unzulässigen
Überhitzung des Hydraulikelementes und im Extremfall zu einer Beschädigung des C-Leg® kommen. Das Ge-
lenk sollte zur Überprüfung zum autorisierten Otto Bock Service gebracht werden.
VORSICHT
Sturzgefahr beim Rückwärtsgehen. Beim Rückwärtsgang mit Zehenauftritt könnte das C-Leg® vom hohen
Standphasenwiderstand in den Schwungphasenwiderstand umschalten. Aktives Beugen in der Hüfte kann zu
diesem Zeitpunkt einen Sturz des Patienten zur Folge haben. Beim Rückwärtsgehen das Gelenk aktiv mit der
Stumpfmuskulatur sichern.
VORSICHT
Sturzgefahr beim Treppabgehen. Beim Treppabgehen sollten Sie immer den Handlauf benutzen und mit dem
Absatz (max. Schuhmitte) so auf die Stufenkante treten, dass ein Abrollen ermöglicht wird.
• Bei Ertönen des akustischen Signalgebers Treppabgehen sofort abbrechen und testen, ob die Standphasen-
sicherung aktiv ist (siehe dazu Kapitel „2.12 Wichtige Anwenderhinweise").
• Beachten Sie die Vibrationsmeldungen und akustischen Warnsignale (Beepgeräusch) des C-Leg®.
• Besondere Vorsicht beim Treppabgehen ist beim Tragen von Kindern geboten.
VORSICHT
Nicht aktiver Sicherheitsmodus. Sollte der Sicherheitsmodus nicht mehr aktiviert werden können, besteht die
Gefahr eines Sturzes des Patienten.
Falls der Sicherheitsmodus nicht mehr vom C-Leg® aktiviert werden konnte (z. B. bei Kurzschluss durch
Wassereintritt), muss der Prothesenträger bis zum Erreichen des Orthopädie-Technikers bzw. bis zum Prothesen-
wechsel das C-Leg® Kniegelenk bei Fersenauftritt aktiv mit seiner Stumpfmuskulatur sichern und umgehend den
Orthopädie-Techniker aufsuchen.
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