VORSICHT
Selbstentladung des Akkus. Eine längere Nichtbenutzung des Gelenks führt zur Selbstentladung des Akkus.
Die Elektronik des Gelenks kann möglicherweise nicht mehr ausreichend mit Energie versorgt werden, was zu
undefinierten Zuständen führen kann. Das kann einen Sturz des Patienten zur Folge haben.
• Führen Sie vor jeder Benutzung sicherheitshalber den Ladevorgang durch.
• Vor dem Betrieb von C-Leg® im 2nd Mode (z. B. Radfahren) sollten Sie aus Sicherheitsgründen den Lade-
zustand des Akkus überprüfen. Dazu das Ladegerät am C-Leg® anstecken, die gelbe LED muss blinken (Akku
ist über die Hälfte geladen) oder sollte nicht leuchten (Akku ist vollständig geladen). Bei Betrieb des C-Leg®
im 2nd Mode mit zu geringem Ladezustand kann das C-Leg® in den Sicherheitsmodus schalten (siehe dazu
Kapitel „2.12 Wichtige Anwenderhinweise").
VORSICHT
Unsachgemäße Mode-Umschaltung. Bei nicht korrekt durchgeführtem Umschaltvorgang von 2nd Mode in
1st Mode besteht Sturzgefahr (siehe dazu Kapitel „2.9 C-Leg® Modes")!
VORSICHT
Mode-Umschaltung mittels Fernbedienung. Der Patient kann mittels Fernbedienung verschiedene Aktionen
einleiten, wobei sich das Dämpfungsverhalten des Gelenks verändert. In bestimmten Situationen kann das einen
Sturz des Patienten zur Folge haben.
Wenn mittels Fernbedienung versehentlich eine ungewollte Aktion eingeleitet wurde (Rückmeldung über
Vibrations melder oder den akustischen Signalgeber), C-Leg® entlasten und Umschaltung korrigieren.
VORSICHT
Folgen der Produktalterung. Verschleißerscheinungen an den Systemkomponenten können zu Fehlfunktionen
des Gelenks führen. Das kann einen Sturz des Patienten zur Folge haben.
Halten Sie die vorgeschriebenen Service- und Inspektionsintervalle zur eigenen Sicherheit (Aufrechterhaltung der
Betriebssicherheit und Garantie) ein.
WARNUNG
Unfallgefahr beim Führen eines KFZ. Ob und wie weit der Träger einer Beinprothese zum Führen eines KFZ
in der Lage ist, kann pauschal nicht beantwortet werden. Dies hängt von der Art der Versorgung (Amputations-
höhe, einseitig oder beidseitig, Stumpfverhältnisse, Bauart der Prothese) und den individuellen Fähigkeiten des
Trägers der Beinprothese ab. Beachten Sie unbedingt die nationalen gesetzlichen Vorschriften zum Führen eines
KFZ und lassen Sie aus versicherungsrechtlichen Gründen Ihre Fahrtüchtigkeit von einer autorisierten Stelle über-
prüfen und bestätigen. Generell empfiehlt Otto Bock, das KFZ von einem Fachbetrieb auf die jeweiligen Bedürf-
nisse umrüsten zu lassen (z. B. Automatikschaltung ...). Es muss sichergestellt sein, dass ein risikoloses Fahren
auch ohne funktionsfähige Beinprothese möglich ist.
Vor dem Führen eines KFZ sicherstellen, dass die Stehmodus-Funktionalität mittels Fernbedienung ab geschaltet
wurde.
VORSICHT
Fehlfunktion des Gelenks. Fehlfunktionen des Gelenks können zum Sturz führen.
Beachten Sie die Vibrationsmeldungen und akustischen Warnsignale (Beepgeräusch) des C-Leg®.
INFORMATION
Bei der Verwendung exoprothetischer Kniegelenke kann es in Folge von servomotorisch, hydraulisch, pneumatisch
oder bremslastabhängig ausgeführten Steuerungsfunktionen zu Bewegungsgeräuschen kommen. Die Geräusch-
entwicklung ist normal und unvermeidbar. Sie ist in der Regel völlig unproblematisch.
Nehmen die Bewegungsgeräusche im Lebenszyklus des Kniegelenks auffällig zu, sollte das Gelenk umgehend von
einem Orthopädie-Techniker überprüft werden.
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