AVR
Anschließen von Audio- und Video-Quellgeräten
Quellgeräte sind Geräte, die ein Wiedergabesignal senden, z. B. Blu-ray Disc
Player, Kabel-,Satelliten- oder HDTV-Tuner usw. Ihr AVR besitzt mehrere unterschiedliche
Eingangsanschlüsse für Audio- und Videoquellgeräte: HDMI-, Composite Video-, optisch-
digitale Audio-, koaxial-digitale Audio- und analoge Audio-Anschlüsse. Die Anschlüsse
sind nicht für spezifische Typen von Quellgeräten gekennzeichnet. Sie sind nummeriert,
damit Sie Ihre Geräte entsprechend Ihrem eigenen System anschließen können.
Die verschiedenen Quellentasten Ihres AVRs sind bestimmten Eingangsanschlüssen
zugewiesen (diese sind in der folgenden Tabelle in der Spalte „Standardanschlüsse"
aufgelistet). Zur einfachen Einrichtung sollten Sie jedes Quellgerät an den Anschluss
anschließen, dem die entsprechende Standard-Quellentaste zugewiesen ist (schließen
Sie z. B. Ihren Blu-ray Disc-Player an HDMI 2 an).
Quellentasten und zugewiesene Anschlüsse
Quellentaste
Server
Disc
Kabel-Sat
STB
Spiel
Audio
Aux
Monitorausgangsanschluss
HDMI-Ausgang
Composite Video-Monitor-Ausgang
- oder DVD-
™
Standardanschlüsse
HDMI 1
HDMI 2
HDMI 3
HDMI 4
Composite 2/Analog 2
Kein/Analog 2
Composite 1/Analog 1
Sie können Ihre Quellgeräte jedoch ganz nach Belieben anschließen und jedem der
Eingangsanschlüsse einer beliebigen in der Tabelle aufgeführten Quellentaste zuweisen,
je nachdem, wie Sie Ihre Quellgeräte tatsächlich anschließen.
Füllen Sie, während Sie Ihre verschiedenen Quellgeräte anschließen, in der Tabelle die
Spalten „Angeschlossene Komponente" aus – das erleichtert es Ihnen, die diversen
Quellentasten den jeweiligen Anschlüssen zuzuweisen, nachdem Sie alle Geräte
angeschlossen haben. (Änderungen an den Zuweisungen der Quelltasten und das
Ausfüllen der Spalte „Zugewiesene Anschlüsse" werden später im Einrichtungsprozess
vorgenommen.)
Hinweis: Anschlüsse können nicht den Quellentasten Network, Radio, TV und USB
zugewiesen werden.
Zugewiesene Anschlüsse
Herstellen der Anschlüsse
Angeschlossenes Gerät
Angeschlossenes Gerät
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