9 SACHGEMÄSSE ENTSORGUNG
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Verpackung, nicht verbrauchte Reinigungsmittel sowie Schmutzwasser müssen entsprechend den nationalen Vorschriften entsorgt werden.
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Batterien ungeöffnet zur fachgerechten Entsorgung an den Hersteller zurückgeben.
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Die Maschine muss nach der Ausmusterung entsprechend den nationalen Vorschriften entsorgt werden.
10 GARANTIE
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Die gültigen Garantiebestimmungen finden sie entweder auf der aktuellen Preisliste, Offerte, Rechnung und/oder sind bei ihrer Verkaufsstelle anzu-
fragen.
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Bei Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Anleitung und bei unsachgemäßer Handhabung oder Zweckentfremdung entstehen, erlischt der
Garantieanspruch. Für Folgeschäden, die daraus resultieren, lehnen wir sämtliche Haftungsansprüche ab.
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Schäden, die auf natürliche Abnützung/Verschleiß, Überlastung oder unsachgemäße Behandlungen zurückzuführen sind, bleiben ebenfalls von der
Garantie ausgeschlossen.
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Beanstandungen können nur anerkannt werden, wenn die Maschine jeweils durch eine autorisierte Servicestelle repariert wurde.
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