Die Hilfsgeräte und jegliche andere maschinelle Ausrüstung oder jegliches Werkzeug
verwenden, nachdem die in den entsprechenden Gebrauchs- und Wartungshandbüchern aufgeführten Anweisungen gänzlich
verstanden wurden, oder nach Absolvierung einer spezifischen und formalisierten Schulung.
Funktionsstörungen umgehend melden.
Keinerlei Eingriffe (Reinigung inbegriffen) auf sich bewegenden Teilen oder warmen Oberflächen ausführen.
Nicht versuchen die Maschine für unerlaubte Arbeitsschritte einzusetzen (man nehme Bezug auf die im vorliegenden Handbuch
aufgeführten Hinweise/Anweisungen).
Nicht an der Maschine arbeiten, wenn man unter dem Einfluss von Medikamenten oder Getränken steht, die die Reflexe
beeinträchtigen.
3.3.4. Wartung und Verschrottung
3.3.4.1. Bei Wartung und Verschrottung vorhandene Restrisiken
Bei Wartung und Verschrottung bestehen Risiken, die verbunden sind mit:
Arbeitsschritten durch nicht qualifiziertes, nicht geschultes, nicht unterrichtetes und nicht richtig ausgerüstetes Personal auf der
Maschine .
Kontakt mit unter Spannung stehenden Teilen der elektrischen Anlage
Stößen und Quetschungen durch bewegte Teile der Maschine;
Kontakt mit warmen Teilen der Maschine oder mit entsprechenden Geräten;
Kontakt mit Kühlflüssigkeit.
3.3.4.2. Notwendige persönliche Schutzausrüstung
3.3.4.3. Vorhandene Beschilderung
Die Maschine verfügt über besondere Gefahren- und Verbotsanzeigen; siehe dazuAbsatz 3.4 - Anzeigen zur Sicherheit.
3.3.4.4. Während der Wartung und Verschrottung zu befolgende Hinweise
Bei der Wartung und Verschrottung müssen die im vorliegenden Absatz aufgeführten Hinweise befolgt werden.
Die geforderten Eingriffe unter Verwendung genormter Arbeitsgeräte ausführen (Leitern, diverse Werkzeuge) und dabei immer
die notwendigen PSAtragen.
Die Wartungs und Verschrottung der Maschine muss von speziell geschultem, qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt werden.
Sicherstellen, dass die Speisungen von der Maschine getrennt wurden und, dass niemand sie vor Abschluss der notwendigen
Eingriffe wieder aktivieren kann (Verwendung von Schlössern, von angemessener Beschilderung und von konsolidierten
Arbeitsabläufen); darüberhinaus muss sichergestellt sein, dass eventuelle Restenergien vor Beginn der Arbeiten entladen wurden.
Sofern möglich, erst auf der Maschine und den Rohrleitungen arbeiten, wenn diese entleert wurden, und vor dem
Wiedereinschalten eine sorgfältige Reinigung des Systems gewährleisten.
Die notwendigen Arbeitserlaubnisse erhalten und sicherstellen, dass alle Prozeduren zur Maschinenvoreinstellung für die
Wartungsarbeiten korrekt ausgeführt wurden.
Die Hilfsgeräte und jegliche andere maschinelle Ausrüstung oder jegliches Werkzeug
verwenden, nachdem die in den entsprechenden Gebrauchs- und Wartungshandbüchern aufgeführten Anweisungen gänzlich
verstanden wurden, oder nach Absolvierung einer spezifischen und formalisierten Schulung.
Keinesfalls Benzin, Lösungsmittel oder brennbare Flüssigkeiten, sondern handelsübliche, zugelassene, nicht entflammbare und
ungiftige Reinigungsmittel zur Reinigung der Teile verwenden.
Ohne vorherige schriftliche Genehmigung seitens des Herstellers dürfen keine Änderungen, Umwandlungen oder Anwendungen
an der Maschine vorgenommen werden, die ihre Sicherheit beeinträchtigen könnten.
Vor der Wiederinbetriebnahme der Maschine , muss sichergestellt sein, dass alle Sicherheitsvorrichtungen der Maschine wieder
hergestellt wurden.
3.4. Hinweise zur Sicherheit
Auf der Maschine befinden sich die in der Tabelle 4 aufgeführten Hinweisschilder.
Tabelle 4 – Beschreibung der auf der Maschine befindlichen Hinweisschilder.
SCHILD
A
Weist auf das Verbot hin, die installierten Sicherheits- und Schutzvorrichtungen zu
entfernen; üblicherweise von einer erklärenden Beschreibung begleitet:
S
CHUTZVORRICHTUNGEN NICHT ENTFERNEN
(elektrisch oder pneumatisch) erst
(elektrisch oder pneumatisch) erst
BESCHREIBUNG
.
D
FS Pag. 129 Rev 00 02/11