Betriebsanleitung
beim Hersteller erfragt werden.
2.2 Bestimmungswidrige
Verwendung
Sicherheitsventile dürfen nicht bestim-
mungswidrig verwendet werden. Bei be
stimmungswidriger Verwendung erlischt
die Haftung des Herstellers.
Plomben dürfen nicht beschädigt oder
entfernt werden. Änderungen können die
Funktion und die Leistungskennwerte des
Sicherheitsventils beeinflussen. Die Ge-
währleistung erlischt. Bewegliche und funk-
tionswichtige Teile dürfen nicht mit einem
Schutzanstrich versehen werden.
Sicherheitsventile – insbesondere der An
trieb und die Kupplung – dürfen nicht blo-
ckiert werden.
Mit Transportsicherung ausgelieferte Si-
cherheitsventile sind mit einer roten Fahne
gekennzeichnet. Das Sicherheitsventil darf
nicht mit Blockierung in Betrieb genommen
werden. Die Blockierschraube muss vor In-
betriebnahme umgebaut werden.
Hebel an Sicherheitsventilen dürfen nicht
zum Aufhängen von Gegenständen ver-
wendet werden. Die Position eines Hebels
darf nicht verändert werden. An den He-
beln dürfen keine zusätzlichen Ge wichte
angebracht werden.
2.3 Normen und technische
Richtlinien
Die Sicherheitsventile entsprechen zum
Zeitpunkt der Auslieferung dem Stand der
Technik.
Die folgenden Regelwerke müssen beim
Umgang mit Sicherheitsventilen beachtet
werden:
• TRD 421, 721,
• TRB 403,
• AD 2000Merkblätter A2 und A4,
• DIN EN ISO 4126,
• Druckgeräterichtlinie 97/23/EG,
• ASMECode, Section II und VIII,
• API 520, 526, 527,
• ATEX 100.
Je nach Einsatz des Sicherheitsventils
müssen weitere Regelwerke beachtet wer-
den.
Welche Normen und technische Richt
linien ein Sicherheitsventil eines bestimm-
ten Typs erfüllt, kann der Konformitäts-
erklärung entnommen werden.
2.4 Grundlegende
Sicherheitshinweise
GEFAHR
Änderungen an Sicherheitsventilen
Unzulässige Drucksteigerungen des abzu-
sichernden Systems und nicht regelwerks-
konforme Funktion
• keine Änderungen am Auslieferungszu
stand vornehmen
DE
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