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DBI SALA Nano-Lok 3101423 Instrucciones Para El Usuario página 22

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2.5
RETTUNGSPLAN: Wenn Sie diese Ausrüstung verwenden, muss der Arbeitgeber einen Rettungsplan besitzen und die
Mittel zu dessen Durchführung müssen zur Verfügung stehen. Außerdem muss der Plan den Benutzern, den berechtigten
Personen und den Rettungskräften bekannt sein.
2.6
BLOCKIERGESCHWINDIGKEIT: Eine ungehinderte Fallstrecke sollte stets gewährleistet sein. Bei der Arbeit auf beschränktem
oder beengtem Raum kann der Körper eventuell keine ausreichende Geschwindigkeit erreichen, um im Falle eines Absturzes eine
Arretierung des Höhensicherungsgeräts auszulösen. Bei Arbeiten auf beweglichem Untergrund wie Sand oder Korn wird unter
Umständen keine ausreichend hohe Fallgeschwindigkeit erreicht, um eine Arretierung des Höhensicherungsgeräts herbeizuführen.
Eine Freifallstrecke ist erforderlich, damit ein definitives Arretieren des HSG gewährleistet ist.
2.7
NORMALER BETRIEB: Im normalen Betrieb kann die Sicherungsleine vollständig ausgezogen werden und
wird verzögerungsfrei eingerollt, solange der Arbeiter sich mit normaler Geschwindigkeit bewegt. Die gelbe
Sicherungsleine zwischen HSG-Gehäuse und Falldämpfer darf niemals durchhängen. Im Falle eines Absturzes wird ein
geschwindigkeitsmessendes Bremssystem aktiviert, das den Absturz stoppt und einen großen Teil der entstehenden
Fallenergie dämpft. Wenn ein Absturz aufgefangen wird, während das Sicherungsseil größtenteils ausgerollt war,
gewährleisten ein Reservesicherungsseil sowie die Lastenanzeige, dass durch die Absturzsicherung keine zu großen
Belastungen auftreten. Im Falle eines aufgefangenen Sturzes darf das HSG nicht weiter verwendet werden und muss einer
Überprüfung unterzogen werden (siehe Abschnitt 5). Während normaler Arbeitsvorgänge müssen plötzliche oder schnelle
Bewegungen vermieden werden, da dadurch eine Arretierung des Höhensicherungsgeräts ausgelöst werden kann.
2.8
FREIER FALL:
• Verankern Sie das HSG nach Möglichkeit immer über Kopfhöhe, um die Fallstrecke im freien Fall zu begrenzen.
• Das Verankern in Schulterhöhe ist zulässig unter der Voraussetzung, dass ausreichend ungehinderter
Fallraum vorhanden ist. (Siehe Abbildung 3)
• NIEMALS UNTER SCHULTERHÖHE VERANKERN.
Das Arbeiten in Bereichen, in denen sich Ihr Sicherungsseil mit dem eines anderen Arbeiters kreuzen oder verheddern
könnte, muss vermieden werden. Vermeiden Sie das Arbeiten in Bereichen, in denen Objekte fallen und die
Sicherungsleine treffen können, da dadurch das Gleichgewicht gestört oder das Sicherungsseil beschädigt werden
kann. Das Sicherungsseil darf nicht unter die Arme oder zwischen die Beine rutschen. Sicherungsseile dürfen nicht
unter Armen oder zwischen den Beinen durchgeführt werden. Schlappseil muss vermieden werden. Das Sicherungsseil
des Höhensicherungsgeräts darf nicht ohne vorherige Rücksprache mit Capital Safety durch Anbinden eines
Verbindungsmittels oder einer ähnlichen Komponente verlängert werden.
2.9
FALLRAUM: In Abbildung 3 werden die Anforderungen an den Fallraum gezeigt. Stellen Sie sicher, dass in der Fallstrecke ein
ausreichender Freiraum (X) vorhanden ist, damit Sie beim Absturz nicht auf ein Objekt treffen. Wenn der Arbeiter an einer
Stelle tätig ist, die sich nicht direkt unterhalb des HSG-Verankerungspunkts befi ndet, vergrößern sich der erforderliche seitliche
Abstand sowie der Fallraum. Beispiel: Ein 141 kg (310 lb) schwerer Arbeiter, der sich an einem Anschlagpunkt 1,50 m (5') über
und 0,30 m (1') neben seiner Einsatzstelle sichert, benötigt 1,80 m (6') freien Fallraum.
2.10 PENDELSTÜRZE: Zu Pendelstürzen kommt es, wenn sich der Anschlagpunkt nicht direkt über dem Punkt befi ndet,
an dem sich der Fall ereignet (Abbildung 4). Beim Aufprall auf ein Objekt durch das Schwingen kann es zu schweren
Verletzungen kommen. Bei einem Pendelsturz ist die gesamte vertikale Fallstrecke größer, als wenn der Gestürzte direkt
unterhalb des Verankerungspunkts vertikal abgestürzt wäre, wodurch die Gesamtstrecke des freien Falls (X), die zum
sicheren Abfangen des Sturzes erforderlich ist, vergrößert wird. Verwenden Sie Abbildung 3, um den in Ihrer Situation
erforderlichen Fallraum zu ermitteln. Minimieren Sie Pendelfälle, indem Sie so nahe wie möglich am Verankerungspunkt
arbeiten. Lassen Sie niemals einen Pendelfall zu, wenn es zu einer Verletzung kommen kann. Arbeiten Sie
niemals weiter als 1,80 m (6') seitlich vom Anschlagpunkt entfernt. (Siehe Abbildung 3)
2.11 GEFAHREN: Die Verwendung dieser Ausrüstung in Bereichen mit Umweltgefahren kann zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen
erfordern, um die Verletzungsgefahr und Schäden an der Ausrüstung zu vermeiden. Zu den Gefahren zählen unter anderem:
große Hitze, ätzende Chemikalien, korrosive Umgebungen, Hochspannungsleitungen, explosive oder giftige Gase, bewegliche
Maschinen, scharfe Kanten oder Material, das herunterfallen und den Anwender oder das Absturzsicherungssystem treffen kann.
2.12 SCHARFE KANTEN: Dieses Produkt ist nicht für den Einsatz an scharfen Kanten CE-zertifiziert und darf daher nicht über solche
geführt werden. Wenn Sie an scharfen Kanten arbeiten müssen, muss eine Schutzabdeckung verwendet werden.
2.13 AUFFANGVORRICHTUNG: Für das Höhensicherungsgerät muss ein Komplettgurt verwendet werden. Der Verbindungspunkt
des Gurtes muss sich oberhalb des Körperschwerpunktes des Benutzers befi nden. Ein Haltegurt ist für die Verwendung mit
dem HSG nicht zulässig. Falls es bei der Verwendung eines Haltegurtes zu einem Absturz kommt, kann eine unsachgemäße
Körperunterstützung zu einem unbeabsichtigten Öffnen des Gurtes und eventuellem Ersticken führen.
2.14 KOMPATIBILITÄT DER KOMPONENTEN: Sofern nicht anders angegeben, ist die Ausrüstung von Capital Safety nur
zur Verwendung mit den von Capital Safety freigegebenen Komponenten und Teilsystemen ausgelegt. Ein Austausch
durch nicht genehmigte Komponenten oder Teilsysteme kann die Kompatibilität der Ausrüstung aufs Spiel setzen und die
Sicherheit und Zuverlässigkeit des kompletten Systems gefährden.
WICHTIG:
Lesen und befolgen Sie die Herstelleranweisungen für die damit verbundene Ausrüstung sowie
Teilsysteme, die in Ihrem persönlichen Fallsicherungssystem zum Einsatz kommt.
2.15 KOMPATIBILITÄT DER ANSCHLÜSSE: Verbinder sind mit Verbinderelementen kompatibel, wenn sie in Größe und Form
so konzipiert sind, dass sie zusammenarbeiten, ohne dass sich ihre Verschlussmechanismen versehentlich öffnen, egal wie
sie ausgerichtet sind. Kontaktieren Sie Capital Safety, wenn Sie Fragen zur Kompatibilität haben.
Die Verbinder, mit denen das HSG befestigt wird, müssen der EN362 entsprechen. Die Verbindungsmittel müssen mit der
Verankerung oder anderen Systemkomponenten kompatibel sein. Verwenden Sie keine Ausrüstung, die nicht kompatibel
ist. Nicht kompatible Verbinder können sich versehentlich lösen (siehe Abbildung 5). Anschlüsse müssen in Größe, Form
und Belastbarkeit kompatibel sein. Es sind selbstschließende Karabinerhaken erforderlich. Wenn das Verbinderelement, an
das der Karabinerhaken angeschlossen wird, zu klein ist oder eine unregelmäßige Form aufweist, kann es dazu kommen,
dass das Verbinderelement Druck auf den Verschluss des Karabinerhakens (A) ausübt. Dieser Druck kann dazu führen,
dass sich der Verschluss öffnet (B), sodass sich der Karabinerhaken vom Verbinderpunkt (C) löst.
2.16 ANSCHLÜSSE HERSTELLEN: Verwenden Sie mit dieser Ausrüstung nur selbstschließende Karabiner. Prüfen Sie, ob alle
Verbindungsmittel in Größe, Form und Stärke kompatibel sind. Verwenden Sie keine Ausrüstung, die nicht kompatibel ist.
Vergewissern Sie sich, dass alle Verbindungsmittel geschlossen und verriegelt sind.
Verbindungsmittel von Capital Safety (Karabinerhaken und Karabiner) dürfen nur wie in der Bedienungsanleitung des
jeweiligen Produktes angegeben verwendet werden. Abbildung 6 zeigt Beispiele für falsche Verbindungen. Karabinerhaken
und Karabiner dürfen nicht angeschlossen werden:
A.
An eine Auffangöse, an der ein anderes Verbindungsmittel befestigt ist.
B.
Auf eine Weise, die den Verschluss belastet.
C.
In einen falschen Rasthaken, wenn Teile des Karabinerhakens vorstehen, die sich in der Verankerung verfangen
können und ohne dass visuell geprüft werden kann, ob der Verbinder voll in der Verankerung eingerastet ist.
D.
Aneinander.
E.
Direkt an einem Gurtband, Verbindungsseil oder Zugband (außer, es ist laut Anweisungen des Herstellers ausdrücklich
erlaubt, die Verbindungsmittel auf diese Weise anzuschließen).
F.
An ein Objekt, das eine Größe und Form aufweist, die verhindert, dass der Karabinerhaken verschlossen und
verriegelt werden kann, oder die dazu führt, dass sich der Haken löst.
G.
Auf eine Weise, in der das Verbindungsmittel sich unter Last nicht richtig ausrichten kann.
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