Prüfung Des Gerätes; Wichtiger Hinweis Zur Produkthaftung; Entsorgungshinweis; Garantieerklärung - WAGNER SUPER FINISH 17EX Manual De Instrucciones

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Super Finish 17ex
PRÜFUNG DES GERÄTES
Aus Gründen der Sicherheit empfehlen wir das Gerät bei Bedarf,
jedoch mindestens alle 12 Monate, durch Sachkundige darauf-
hin zu prüfen, ob ein sicherer Betrieb weiterhin gewährleistet ist.
Bei stillgelegten Geräten kann die Prüfung bis zur nächsten In-
betriebnahme hinausgeschoben werden.
Zusätzlich sind auch alle (eventuell abweichende) nationalen
Prüfungs- und Wartungsvorschriften zu beachten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kundendienststellen der
Firma Wagner.

WICHTIGER HINWEIS ZUR PRODUKTHAFTUNG

Nach dem seit 01.10.1990 geltenden Produkthaftungsgesetz
haftet der Hersteller für sein Produkt bei Produktfehlern unein-
geschränkt nur dann, wenn alle Teile vom Hersteller stammen
oder von diesem freigegeben wurden, die Geräte sachgemäß
montiert und betrieben werden. Bei Verwendung von fremdem
Zubehör und Ersatzteilen kann die Haftung ganz oder teilweise
entfallen, wenn die Verwendung des fremden Zubehörs oder
der fremden Ersatzteile zu einem Produktfehler führt. In extre-
men Fällen kann von den zuständigen Behörden (Berufsgenos-
senschaft und Gewerbeaufsichtsamt) der Gebrauch des gesam-
ten Geräts untersagt werden.
Mit original WAGNER Zubehör und Ersatzteilen haben Sie die
Gewähr, dass alle Sicherheitsvorschriften erfüllt sind.

ENTSORGUNGSHINWEIS

Gemäß der europäischen Richtlinie 2002/96/EG zur Entsorgung
von Elektro- Altgeräten, und deren Umsetzung in nationales
Recht, ist dieses Produkt nicht über den Hausmüll zu entsor-
gen, sondern muss der umweltgerechten Wiederverwertung
zugeführt werden!
Ihr Wagner - Altgerät wird von uns, bzw. unseren Handelsver-
tretungen zurückgenommen und für Sie umweltgerecht ent-
sorgt. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen unserer Service-
Stützpunkte, bzw. Handelsvertretungen oder direkt an uns.
PRÜFUNG DES GERÄTES / HINWEIS ZUR PRODUKTHAFTUNG / ENTSORGUNGSHINWEIS / GARANTIEERKLÄRUNG
GARANTIEERKLÄRUNG
(Stand 01.02.2009)
1. Garantieumfang
Alle Wagner Profi-Farbauftragsgeräte (im folgenden Pro-
dukte genannt) werden sorgfältig geprüft, getestet und
unterliegen den strengen Kontrollen der Wagner Qualitäts-
sicherung. Wagner gibt daher ausschließlich dem gewerbli-
chen oder beruflichen Verwender, der das Produkt im auto-
risierten Fachhandel erworben hat (im folgenden „Kunde"
genannt), eine erweiterte Garantie für die im Internet unter
www.wagner-group.com/profi-guarantee aufgeführten Pro-
dukte.
Die Mängelhaftungsansprüche des Käufers aus dem Kauf-
vertrag mit dem Verkäufer sowie gesetzliche Rechte werden
durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
Wir leisten Garantie in der Form, dass nach unserer Entschei-
dung das Produkt oder Einzelteile hiervon ausgetauscht oder
repariert werden oder das Gerät gegen Erstattung des Kauf-
preises zurückgenommen wird. Die Kosten für Material und
Arbeitszeit werden von uns getragen. Ersetzte Produkte oder
Teile gehen in unser Eigentum über.
2. Garantiezeit und Registrierung
Die Garantiezeit beträgt 36 Monate, bei industriellem Ge-
brauch oder gleichzusetzender Beanspruchung wie insbeson-
dere Schichtbetrieb oder bei Vermietung 12 Monate.
Für Benzin und Luft betriebene Antriebe gewähren wir eben-
so 12 Monate.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Lieferung durch den
autorisierten Fachhandel. Maßgebend ist das Datum auf dem
Original-Kaufbeleg.
Für alle ab 01.02.2009 beim autorisierten Fachhandel gekauf-
ten Produkte verlängert sich die Garantiezeit um 24 Monate,
wenn der Käufer diese Geräte innerhalb von 4 Wochen nach
dem Tag der Lieferung durch den autorisierten Fachhandel
entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen registriert.
Die Registrierung erfolgt im Internet unter
www.wagner-group.com/profi-guarantee.
Als Bestätigung gilt das Garantiezertifikat, sowie der Original-
Kaufbeleg, aus dem das Datum des Kaufes hervorgeht. Eine
Registrierung ist nur dann möglich, wenn der Käufer sich mit
der Speicherung seiner dort einzugebenden Daten einver-
standen erklärt.
Durch Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Pro-
dukt weder verlängert noch erneuert.
Nach Ablauf der jeweiligen Garantiezeit können Ansprüche
gegen und aus der Garantie nicht mehr geltend gemacht wer-
den.
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