WEG W01 Manual De Instalación, Operación Y Mantenimiento página 19

Motores eléctricos de baja y alta tensión
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6. ZUSÄTZLICHE HINWEISE
Für weitere Informationen über Transport, Lagerung, Handhabung, Installation, Betrieb, Wartung und Entsorgung
der Elektromotoren, steht Ihnen die Webseite www.weg.net zur Verfügung.
Auch für Motoren mit Sonderanwendungen oder erschwerten Betriebsbedingungen (z.B.: Brandgasmotoren,
Schachtlüftermotoren, Motoren mit hohen axialen und radialen Belastungen, Bremsmotoren), gibt Ihnen Auskunft
die entsprechende Betriebsanleitung, oder auf der Webseite www.weg.net, bzw. sprechen sie WEG direkt an.
Für die Kontaktaufnahme mit WEG werden Sie gebeten, bitte die vollständige Bezeichnung des Motors, die
Seriennummer und das Herstellungsdatum, wie auf dem Leistungsschild angegeben, zur Hand zu haben.
7. GEWÄHRLEISTUNG
WEG Equipamentos Elétricos S.A., Division Motores ("WEG"), bietet für ihre Produkte auf Herstellungs- und
Materialfehlern eine Gewährleistungsfrist von 18 (achtzehn) Monaten nach Rechnungslegung im Werk oder von
unserer Vertriebsniederlassung, bzw. Händler, beschränkt auf max. 24 Monate nach Herstellungsdatum.
Gewährleistungsfrist für die Motoren der Baureihe HGF und W60 beträgt 12 (zwölf) Monate nach
Rechnungslegung im Werk oder von unserer Vertriebsniederlassung, bzw. Händler, beschränkt auf max. 18
Monate nach Herstellungsdatum.
Die o.g. Absätze legen die rechtlichen Gewährleistungsfristen fest.
Wurde im Liefervertrag eine andere Gewährleistungsfrist für eine bestimmte Lieferung vereinbart, so ersetzt diese
die oben genannten Fristen.
Die o.g. Gewährleistungsfristen hängen nicht von dem Einbau- und von dem Inbetriebnahmedatum ab.
Werden Abweichungen von dem normalen Betrieb des Produktes festgestellt, muss der Herstellungsfehler vom
Käufer unverzüglich an WEG schriftlich mitgeteilt werden und die Maschine muss der Firma WEG oder einer von
WEG zugelassenen Reparaturwerkstatt (Kundendienststelle) ausreichend lange zur Verfügung stehen, um die
Ursachen dieser Abweichung zu identifizieren, die Gewährleistung zu überprüfen, sowie die entsprechenden
Reparaturen vorzunehmen.
Um ein Anrecht auf die Gewährleistung zu haben, muss der Käufer die Angaben in den technischen WEG-
Dokumenten, hauptsächlich die in der Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitung des Produktes und die
einschlägigen Normen und Sicherheitsvorschriften des betreffenden Landes erfüllen.
Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Fehler, die ihre Ursache in nicht ordnungsgemäßem Einsatz und
Betrieb der Maschine, oder wegen Unterlassung der vorgeschriebenen vorbeugenden Wartung, als auch wegen
Fehler durch äußere Faktoren wie z.B. der Einsatz von Geräten und Bauteilen, die nicht von WEG geliefert wurden.
Die Garantie wird ungültig, wenn der Kunde auf eigene Initiative, Reparaturen und/oder Änderungen am Gerät
vorgenommen hat, ohne dass eine vorherige schriftliche Zustimmung der Firma WEG eingeholt wurde.
Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Ausrüstungen, Bau- und Einzelteile sowie Materialien, deren
Lebensdauer geringer, als die Gewährleitungsfrist ist. Die Gewährleistung ist auch dann ungültig, wenn Mängel
und/oder Probleme, die auf höhere Gewalt oder andere Ursachen zurückzuführen sind und die nicht auf die
Firma WEG bezogen werden können. Als mögliche Beispiele wären unvollständige Spezifikationen mit falschen
Daten seitens des Käufers, der den Transport, die Lagerung, die Handhabung, und die Installation, sowie den
Betrieb und die vorgegebene Wartung nicht in Übereinstimmung mit den mitgelieferten Anweisungen beachtet
hat. Auch Unfälle, Mängel an Zivilarbeiten, für Anwendungen und/oder Umgebungen, für die das Produkt nicht
ausgelegt wurde, Geräte und/oder Bauteile, die nicht im WEG-Lieferumfang enthalten sind. Die Gewährleistung
beinhaltet keine Demontagedienste in den möglichen Einrichtungen des Kunden, ebenso wenig Transport- und
Anfahrtskosten des Produktes und die Reise- Unterkunfts- und Verpflegungskosten des technischen Personals,
falls diese vom Kunden gefordert wurde.
Die unter die Gewährleistung fallenden Dienste werden ausschließlich in WEG genehmigten Werkstätten oder im
Herstellerwerk durchgeführt. Die Reparatur oder der Ersatz von mangelhaften Bauteilen verlängert auf keinen Fall
die Gewährleistungsfristen.
Die Zivilhaftung der Firma WEG beschränkt sich auf das gelieferte Produkt. Die Firma WEG ist nicht
haftbar für Personenschäden, Schäden an Dritte, Schäden anderer Ausrüstungen oder anderen Anlagen,
verlorengegangene Gewinne oder anderer auftretende oder daraus entstandene Schäden, die sich aus dem
Vertrag der Parteien ergeben.
Nieder- Und Hochspannungsmotoren | 19

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