Verpflichtung Des Werkstattbetreibers - Bosch ACS 810 Manual Original

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  • ESPAÑOL, página 190
Haftung
Alle Daten in diesem Programm beruhen soweit mög-
lich auf Hersteller- und Importeurangaben. Die Bosch
übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Voll-
ständigkeit von Software und Daten; eine Haftung für
Schäden, die durch fehlerhafte Software und Daten
entstehen, ist ausgeschlossen. Auf jeden Fall ist die
Haftung der Bosch auf den Betrag beschränkt, den
der Kunde tatsächlich für dieses Produkt bezahlt hat.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die
durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten der
Bosch verursacht wurden.
Gewährleistung
Die Verwendung von nicht freigegebener Hard- und
Software führt zu einer Veränderung unserer Produk-
te und somit zum Ausschluss jeglicher Haftung und
Gewährleistung, auch wenn die Hard- bzw. Software
inzwischen wieder entfernt oder gelöscht worden ist.
Es dürfen keine Veränderungen an unseren Produkten
vorgenommen werden. Unsere Produkte dürfen nur
mit Originalzubehör und Originalersatzteilen verwen-
det werden. Andernfalls entfallen sämtliche Gewähr-
leistungsansprüche.
Das vorliegende Produkt darf nur mit den von Bosch
freigegebenen Betriebssystemen betrieben werden.
Wird das Produkt mit einem anderen als dem freigege-
benen Betriebs system betrieben, so erlischt hierdurch
unsere Gewährleistungspflicht nach Maßgabe unserer
Lieferbedingungen. Des Weiteren können wir für Schä-
den und Folgeschäden, die ihre Ursache in der Ver-
wendung eines nicht freigegebenen Betriebssystems
haben, keine Haftung übernehmen.
2.3

Verpflichtung des Werkstattbetreibers

Der Werkstattbetreiber hat die Verpflichtung, alle Maß-
nahmen zur Verhütung von Unfällen, Berufskrankhei-
ten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Maß-
nahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit
zu gewährleisten und durchzuführen.
Für den Bereich Elektrotechnik ist in Deutschland die
Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft
"Elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV
Vorschrift 3" (alt BGV A3) bindend. In allen anderen
Ländern sind die entsprechenden nationalen Vorschrif-
ten oder Gesetze oder Anordnungen zu befolgen.
Robert Bosch GmbH
Verwendete Symbolik | ACS 810 | 7 |
Grundregeln
Der Werkstattbetreiber hat dafür zu sorgen, dass elekt-
rische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektro-
fachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektro-
fachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend
errichtet, geändert und instandgehalten werden.
Der Werkstattbetreiber hat ferner dafür zu sorgen, dass
die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elekt-
rotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen
Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d. h.
entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotech-
nischen Regeln, so hat der Werkstattbetreiber dafür
zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird
und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür
zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elek-
trische Betriebsmittel in mangelhaftem Zustand nicht
verwendet wird.
Prüfungen (am Beispiel Deutschland):
R
Der Werkstattbetreiber hat dafür zu sorgen, dass
die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel durch
eine Elektrofachkraft, oder unter Leitung und Auf-
sicht einer Elektrofachkraft auf ihren ordnungsge-
mäßen Zustand geprüft werden:
$
Vor der ersten Inbetriebnahme.
$
Nach einer Änderung oder Instandsetzung vor
der Wiederinbetriebnahme.
$
In bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind
so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit
denen gerechnet werden muss, rechtzeitig fest-
gestellt werden.
R
Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden
elektrotechnischen Regeln zu beachten.
R
Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein
Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.
de
|
1 689 989 601
2020-12-01

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