kung der Fräse wieder montieren.
Siehe Abbildung 17
6.9 AUSTAUSCH DES KONDENSATORS IM MOTOR
Diese Tätigkeiten in folgender Reihenfolge durchführen:
Maschine abschalten und Netzkabel trennen.
1) Die 2 Schrauben (F) der Schutzabdeckung der Fräse lösen und Abdeckung entfernen.
2) Schutzabdeckung des Motors lösen. Dazu müssen die 10 Befestigungsschrauben (G) entnom-
men werden.
3) Die 4 Schrauben (14) lösen, die die Abdeckung der „Klemmenleiste" halten und diese he-
rausziehen.
4) Die beiden Kabel des alten Kondensators (C) abtrennen und diesen entnehmen.
5) Den neuen Kondensator (C) einsetzen und die beiden Kabel wieder anschließen.
6) Die Abdeckung der „Klemmenleiste", die Schutzvorrichtung des Motors und die Schutzabdec-
kung der Fräse wieder befestigen.
Siehe Abbildung 18
7. ABFALLENTSORGUNG
Die Abfallentsorgung muss gemäß den geltenden Bestimmungen
im Land des Benutzers erfolgen.
Der Installateur der Maschine trägt die Verantwortung der korrekten
Müllentsorgung.
7.1 SPÄNE
Späne, die beim Schlüsselkopiervorgang entstehen, sind als Sondermüll eingestuft, ähneln je-
doch dem urbanen Restmüll (RSU), wie beispielsweise Stahlwolle.
Kontaminierte Abfälle oder solche, die toxische und schädliche Stoffe enthalten, werden gemäß
den geltenden Gesetzen im Land des Benutzers als Sondermüll eingestuft.
7.2 VERPACKUNG
Das Verpackungsmaterial der Maschine besteht aus Karton, deshalb kann es als Verpackungs-
material recycelt werden. Als Restmüll ist es wie fester Hausmüll zu behandeln und darf daher
nur in speziellen Karton-Containern entsorgt werden.
Die Elemente, die die Maschine im Karton schützen, bestehen aus einem Polymermaterial, das
dem Hausmüll vergleichbar ist, sie sind daher in geeigneten Abfallentsorgungsanlagen zu ve-
rarbeiten.
7.3 MASCHINE
Wenn die Maschine entsorgt werden muss, gehört sie zur Kategorie WEEE (Entsorgung von Ele-
ktro- und Elektronik-Altgeräten).
In Erfüllung der „Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE)"
Unterliegen die Betroffenen bei illegaler Entsorgung oder Entsorgung über den normalen Haus-
müll den von der geltenden nationalen Gesetzgebung vorgesehenen Strafen.
Gemäß den geltenden nationalen Bestimmungen darf die Maschine nicht als Hausmüll entsor-
gt werden. Deshalb muss am Ende der Nutzungsdauer, nach Durchführung der notwendigen
Maßnahmen für eine korrekte Abwicklung, das Gerät an ein ausgewähltes Entsorgungsunter-
nehmen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte übergeben werden.
Die kommunalen Abfallentsorgungsunternehmen in der Gemeinde, in der Sie wohnen, müssen
den Betrieb, die Zugänglichkeit und Eignung der ausgewählten Abfallentsorgungssysteme
gewährleisten, so dass die Besitzer der Maschine und die Vertriebspartner den Abfall, der in
ihrer Betriebsstätte anfällt, kostenfrei abliefern können.
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