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Sicherheitsbestimmungen
Beim Umgang mit Hebebühnen sind die gesetzlichen
Unfallverhütungsvorschriften nach BGG945: Prüfung
von Hebebühnen; BGR500 Betreiben von Hebebühnen;
(VBG14) einzuhalten.
Auf die Einhaltung folgender Vorschriften wird
besonders hingewiesen:
• Die max. Tragfähigkeit der Hebebühne darf nicht über-
schritten werden. Siehe hierzu die Angaben auf dem
Typenschild.
• Beim Betrieb der Hebebühne ist die Bedienungsanlei-
tung stets zu befolgen.
• Die Hebebühne muss vor dem Auffahren des Fahrzeugs
vollständig abgesenkt sein und darf nur in der vorgese-
hener Richtung erfolgen.
• Bei Fahrzeugen mit niedriger Unterbodenfreiheit oder
mit Sonderausstattungen ist vor dem positionieren der
Tragarme und anheben des Fahrzeugs vorher zu prüfen
ob Beschädigungen auftreten können.
• Mit der selbstständigen Bedienung von Hebebühnen
dürfen nur Personen beschäftigt werden, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der He-
bebühne unterwiesen sind und ihre Beschäftigung hier-
zu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.
Sie müssen vom Unternehmer ausdrücklich mit dem Be-
dienen der Hebebühne beauftragt sein. (Auszug aus
BGR500) (siehe Übergabeprotokoll).
• Der korrekte Sitz der Tragteller unter dem Fahrzeug
ist, nach dem das Fahrzeug etwas angehoben wurde,
nochmals zu überprüfen.
• Nach jedem Absetzen des Fahrzeugs sind die Positio-
nen der Tragarme unter den Aufnahmepunkten noch-
mals zu kontrollieren und ggf. zu justieren.
• Bei Demontage schwerer Teile ist die eventuelle Schwer-
punktverlagerung zu berücksichtigen. Das Fahrzeug ist
entsprechend mit geeigneten Mitteln (z. B. Zurrgurte,
Traverse, etc.) gegen Absturz immer abzusichern.
• Während des Hub- oder Senkvorgangs dürfen sich keine
Personen im Arbeitsbereich der Hebebühne aufhalten.
• Die Personenbeförderung mit der Hebebühne ist verboten.
• Das Hochklettern an der Hebebühne und am angeho-
benen Fahrzeug ist verboten.
• Nach Änderungen an der Konstruktion und nach In-
standsetzungen an tragenden Teilen muss die Hebebüh-
ne von einem Sachverständigen geprüft werden.
• Fahrzeuge dürfen nur an den vom Fahrzeughersteller frei-
gegebenen Aufnahmepunkten aufgenommen werden.
• Der gesamte Hub- und Senkvorgang ist stets zu beob-
achten.
• Die Aufstellung der serienmäßigen Hebebühne in ex-
plosionsgefährdeten Betriebsstätten und feuchten Räu-
men (z. B. Waschhallen) ist verboten.
• An der Hebebühne dürfen erst Eingriffe vorgenommen
werden, wenn der Hauptschalter ausgeschaltet und ge-
sichert ist und zusätzlich der Bedienhebel gegen unbe-
fugte Benutzung gesichert wurde.
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Die an der Hebebühne angebrachten Auf-
!
kleber
wie
Warnhinweise,
keitsaufkleber, Typenschild und sonstige
Hinweise dürfen nicht mit aggressiven Flüs-
sigkeiten oder Lösungsmitteln (Verdünner,
Aceton, Nitroverdünnung, Bremsenreiniger,
Bremsflüssigkeit usw.), Säuren, Laugen oder
sonstigen Stoffen in Berührung kommen,
da sonst die Gefahr besteht, dass sich die
Beschriftung auflöst und die Hinweise nicht
mehr lesbar sind.
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Bedienungsanleitung
Während der Handhabung der
Hebebühne sind die Sicherheits-
bestimmungen unbedingt einzu-
halten. Lesen Sie vor der ersten
Bedienung sorgfältig die Sicher-
heitsbestimmungen in Kapitel 4!
5.1 Positionierung des Fahrzeugs
Das Fahrzeug gemäß den nachfolgenden Bildern in die
Hebebühne einfahren bzw. auf den Tragarmen aufneh-
men (Bild A und B).
Bild. A) Die Hubsäule muss sich zwischen Lenkrad und den Scharnieren
der Autotür befinden
Bild. B) Mittig in die Hebebühne einfahren.
Tragarme einschwenken und sachgemäß auf die ge-
wünschte Länge herausziehen. Die verstellbaren Aufnah-
Tragfähig-
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