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in
Germany
7.2 Reinigung der Hebebühne
Eine regelmäßige und sachkundige Pflege dient der Wer-
terhaltung der Hebebühne.
Außerdem kann sie auch eine der Voraussetzungen für
den Erhalt von Gewährleistungs-Ansprüchen bei eventuel-
len Korrosionsschäden sein.
Der beste Schutz für die Hebebühne ist die regelmäßige
Beseitigung von Verunreinigungen aller Art.
Dazu gehören vor allem:
• Streusalz
• Sand, Kieselsteine, Erde
• Industriestaub aller Art
• Wasser; auch in Verbindung mit anderen Umwelteinflüs-
sen
• Aggressive Ablagerungen aller Art
• Dauernde Feuchtigkeit durch unzureichende Belüftung
Wie oft die Hebebühne gereinigt werden soll hängt unter
anderem von der Häufigkeit der Benutzung; von dem Um-
gang mit der Hebebühne; von der Sauberkeit der Werk-
statt; und von dem Standort der Hebebühne ab. Weiter-
hin ist der Grad der Verschmutzung abhängig von der
Jahreszeit, den Witterungsbedingungen und von der Be-
lüftung der Werkstatt. Unter ungünstigen Umständen kann
eine wöchentliche Reinigung der Hebebühne notwendig
sein, aber auch eine monatliche Reinigung kann durchaus
genügen.
Verwenden Sie zur Reinigung keine aggressiven und
scheuernden Mittel, sondern schonende Reiniger z. B. ein
handelsübliches Spülmittel und lauwarmes Wasser.
• Verwenden Sie zur Reinigung keine Hochdruckreiniger
(z. B. Dampfstrahler)
• Entfernen Sie alle Verschmutzungen sorgfältig mit einem
Schwamm ggf. mit einer
• Bürste.
• Achten Sie darauf, dass keine Rückstände des Reini-
gungsmittels auf der Hebebühne zurück bleibt.
• Die Hebebühne ist nach dem Reinigen mit einem Lap-
pen trocken zu reiben und mit einem Wachs- oder Öl-
spray leicht einzusprühen.
• Bewegliche Teile (Bolzen, Lagerstellen) sind nach Anga-
ben zu schmieren bzw. einzuölen.
• Beim Reinigen des Werkstattbodens ist darauf zu ach-
ten, dass keine aggressiven Reinigungsmittel mit den
Oberflächen der Hebebühne in Berührung kommen.
Dauerhafter Kontakt mit jeder Art von Flüssigkeit ist un-
tersagt.
7.3 Überprüfung der Standsicherheit der
Hebebühne
Die Muttern der zugelassenen Befestigungsdübel sind mit
dem vom Hersteller angegebenen Drehmomenten mittels
eines eingestellten Drehmomentschlüssels nachzuziehen
(Drehmomentangaben siehe Merkblatt der jeweiligen
Dübelhersteller).
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8
Montage und Inbetriebnahme
8.1 Aufstellungsrichtlinien
• Die Aufstellung der Hebebühne muss durch geschulte
Monteure des Herstellers oder der Vertragshändler er-
folgen. Die Aufstellung ist gemäß der Montageanlei-
tung durchzufahren.
• Die serienmäßige Hebebühne darf nicht in explosions-
gefährdeten Räumen oder Waschhallen aufgestellt wer-
den.
• Vor der Aufstellung ist ein ausreichendes Fundament
nachzuweisen oder zu erstellen.
• Ein planebener Aufstellplatz ist in jedem Fall herzu-
stellen, wobei die Fundamente im Freien wie auch in
Räumen, bei denen mit Winterwitterung oder Frost zu
rechnen ist, frosttief zu gründen sind.
• Für den elektrischen Standardanschluss ist Bauseits 3
~/N + PE, 400 V, 50 Hz bereitzustellen. Die Zuleitung
ist gemäß VDE0100 mit 16 Ampere träge abzusichern.
Der Mindestleiterquerschnitt beträgt 2,5 mm².
• Die Leitungsführung ist durch die Quertraverse möglich.
In jedem Fall ist das abknicken sowie Zugbeanspru-
chung der Leitungen zu vermeiden.
• Nach erfolgter Montage der Hebebühne, muss vor der
ersten Inbetriebnahme Bauseits (Betreiber) der Schutz-
leiter der Hebebühne nach IEC Richtlinien (60364-6-
61) geprüft werden. Empfohlen wird auch eine Isolati-
onswiderstandsprüfung.
8.1.1 Aufstellen und Verdübeln der Hebe-
bühne
i
Bauseitig sind geeignete technische Hilfsmittel (z. B.
Gabelstapler, Kran etc.) für das Abladen der Hebebüh-
ne und für die Montage zur Verfügung zu stellen.
Vor dem Aufstellen der Hebebühne ist ein ausreichendes
Fundament durch den Betreiber nachzuweisen oder zu
erstellen. Hierzu ist ein normal bewehrter Betonboden mit
einer Güte von min. C20/25 erforderlich. Die Mindest-
fundamentstärke (ohne Estrich und Fliesen) entnehmen sie
dem Fundamentplan in dieser Dokumentation.
Wir weisen in unseren Plänen auf die Mindestanforde-
rung des Fundamentes hin, jedoch der Zustand der ört-
lichen Gegebenheiten (z. B. Untergrund, Bodenqualität
etc.) obliegt nicht unserer Verantwortung. Die Ausbildung
der Einbausituation muss vom planenden Architekten
bzw. Statiker im speziellen Fall individuell spezifiziert
werden. Fundamente im Freien sind frosttief zu gründen.
Für den Aufstellungsort ist der Betreiber der Hebebühne
selbst verantwortlich.
Wird die Hebebühne auf einem vorhandenen Betonbo-
den montiert ist die Qualität und Betonstärke vorher zu
prüfen. Im Zweifelsfall ist eine Probebohrung vorzuneh-
men und ein Dübel einzusetzen. Anschließend ist der
Dübel mit dem geforderten Drehmoment anzuziehen.
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