DEUTSCH
5.0 WARTUNG
Nachstehend
sind
die
auszuführenden Wartungseingriffe aufgeführt. Geringe
Betriebskosten und die lange Lebensdauer des Geräts hängen
unter anderem von der ständigen Beachtung dieser Vorschriften
ab. Das praktische und sichere Einrast-Kopplungssystem
ermöglicht das Anheben der Sämaschine für Wartungseingriffe
und Kontrollen (Abb. 26).
- Die in diesem Handbuch angegebenen Eingriffszeiten sind
nur Richtwerte und beziehen sich auf normale
Betriebsbedingungen, weshalb sie je nach Arbeitsweise,
mehr oder weniger staubiger Umgebung, saisonalen
Faktoren, usw., schwanken können. Bei schwierigeren
Arbeitsbedingungen müssen die Wartungseingriffe häufiger
durchgeführt werden.
- Vor dem Einspritzen von Fett in die Schmiernippel müssen
diese sorgfältig gereinigt werden, um zu vermeiden, daß sich
Schlamm, Fett oder Fremdkörper mit dem Fett mischen, was
zu einer Verringerung oder sogar zu einer Auf hebung der
Schmierwirkung führen würde.
- Öle und Schmierfett immer ausserhalb der Reichweite von
Kindern aufbewahren.
- Die auf den Fettbehältern angegebenen Hinweise und
Vorsichtsmaßnahmen immer aufmerksam lesen.
- Hautkontakt vermeiden.
- Nach dem Gebrauch sorgfältig und gründlich die Hände waschen.
- Altöl und umweltver-schmutzende Flüssigkeiten laut den
geltenden Umwelt-schutzgesetzen entsorgen.
5.0.1 A NEUE MASCHINE
- Nach den ersten acht Betriebsstunden kontrollieren, daß alle
Schrauben korrekt festgezogen sind.
5.0.2 BEI BEGINN DER AUSSAATSAISON
- Den Reifendruck prüfen (siehe Tabelle "Technische Daten").
- Die Spannung und den Verschleiß der Antriebsketten überprüfen.
- Die Befestigung und den Verschleiß aller Saugrohre, Düngerfallrohre
und der Fallrohre anderer chemischer Produkte überprüfen.
- Die Sämaschine leer anlassen, der Luftdurchfluß befreit die
Leitungen von Kondenswasser und entfernt eventuelle Fremdkörper.
5.0.3 ALLE 8 BETRIEBSSTUNDEN
- Die Kreuze der Kardanwelle schmieren.
- Die Bolzen der Sätiefekontrollräder schmieren (1, Abb. 52).
- Die Spannung des Ansaugerriemens kontrollieren.
5.0.4 ALLE 50 BETRIEBSSTUNDEN
- Den Zustand der Säscheiben prüfen; falls Sprossen fehlen
oder verbogen sind, ist die Scheibe durch ein Originalersatzteil
auszuwechseln. Eventuelle kreisförmige Schlierenbildungen
dürfen nicht 1/3 der Scheibenstärke über-schreiten.
- Den Innenraum des Säapparates mit Wasser und Benzin
reinigen; eventuell die Deckeldichtung auswechseln.
- Den Bolzen des Spurmarkierers schmieren.
5.0.5 ALLE 6 MONATE
- Die Schraube der Höhenregler und der hinteren schrägstehenden
Räder (2-3 Abb. 52) ölen.
- Die Pendellager der Antriebsräder schmieren.
- Die Antriebsübersetzung der Kardanwellen schmieren (4, Abb. 52).
5.0.6 ALLE 400 ARBEITSSTUNDEN
- Das Getriebeöl komplett mit Typ SAE30 (Kg. 2,5) wechseln.
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GEBRAUCH UND WARTUNG
verschiedenen,
regelmäßig
VORSICHT
ACHTUNG
5.0.7 RUHEPERIODEN
Am Ende der Saison oder wenn eine lange Ruhezeit vorgesehen
ist, wird folgendes empfohlen:
- Das Gerät und insbesondere die Chemikalienbehälter gründlich
mit viel Wasser reinigen und dann trocknen.
- Die beschädigten oder verschlissenen Teile genau kontrollieren
und eventuell auswechseln.
- Den Riemen der Vakuumpumpe einstellen und eventuell
auswechseln.
- Alle Schrauben und Bolzen-schrauben gut festziehen.
- Alle Antriebsketten schmieren und alle nicht lackierten
Maschinenteile mit Schmiermittel einstreichen.
- Die Maschine mit einer Plane abdecken.
- Die Maschine dann standfest in einem geschützten trockenen
Raum lagern und Unbefugten den Zugang untersagen.
Die sorgfältige Ausführung dieser Eingriffe erfolgt einzig zum Vorteil
des Anwenders, da er seine Maschine bei der Wiederaufnahme
der Arbeit in einwandfreiem Zustand vorfinden wird.
6.0 ZERLEGEN UND ENTSORGEN DER MASCHINE
Für das Zerlegen und Entsorgen der Maschine hat der Kunde zu sorgen.
Vor dem Verschrotten der Maschine ist der Zustand der Maschine
genau zu überprüfen und sicherzustellen, dass keine Gerüstteile
vorhanden sind, die beim Zerlegen auseinanderbrechen oder
nachgeben könnten. Der Kunde hat die im jeweiligen Anwendungsland
der Maschine geltenden Umweltschutzgesetze zu beachten.
Die Maschine darf nur von Fachmännern in ihre Einzelteile
zerlegt werden. Dieses Fachpersonal muss über die
erforderlichen individuellen Schutzmittel (Sicherheitsschuhe
und Schutzhandschuhe), Werkzeuge und Hilfsgeräte verfügen.
Alle für das Verschrotten erforderlichen Aus- und
Abbauarbeiten müssen bei stillstehender und vom Schlepper
abgekoppelter Maschine vorgenommen werden.
Vor dem Zerlegen der Maschine sind alle eine Gefahr
darstellenden Teile unschädlich zu machen, d.h.:
- das Gerüst durch Fachunternehmen verschrotten lassen,
- eventuelle elektrische Geräte gemäß den geltenden Gesetzen
entsorgen,
- Öl und Fett getrennt sammeln und von zugelassenen
Unternehmen gemäß den im Anwendungsland der Maschine
geltenden Vorschriften entsorgen lassen.
Beim Verschrotten der Maschine ist das CE-Zeichen zusammen
mit dem vorliegenden Handbuch zu vernichten.
Der Hersteller weist darauf hin, daß er seinen Kunden jederzeit
für Anfragen und Informationen bezü-glich Kundendienst und
Ersatz-teilen zur Verfügung steht.
4
1
fig. 52
g
ACHTUNG
2-3
cod. G19502561