10. Zerlegung
Diese Zeichnung ist nicht die Stückliste.
11. Garantiebedingungen
Bei der Fertigung dieses Gerätes wurde mit riguroser Präzision vorgegangen. Das Gerät wurde
mehreren Werksprüfungen unterzogen.
Wir leisten eine GARANTIE von 3 Jahren, die mit dem Verkaufsdatum beginnt, welches der
Verkäufer in dem dafür vorgesehenen Abschnitt einträgt und mit seinem Firmenstempel versieht.
Nach Erhalt des Gerätes ist der Garantieschein auszufüllen und zur Validierung an den Hersteller
zu senden.
Die GARANTIE deckt alle Fabrikationsfehler ab. Diese werden ohne Kosten für den Käufer
behoben. Ausschlüsse: Ausdrücklich ausgeschlossen sind Schäden, die durch unsachgemäße
Verwendung des Gerätes, wie zum Beispiel falsche Anschlüsse, durch Fall o. Ä. verursachte
Brüche, natürliche Abnutzung der Teile und im Allgemeinen jeglicher Fehler, der nicht auf die
Fertigung des Gerätes zurückzuführen ist. Diese Garantie gilt nicht für ein Ausbrennen der LED
und/oder Ausfälle von LEDModulen bzw. Beschädigung oder Ausfall des Systems oder einer
Komponente davon aufgrund von Veränderung, Produktmissbrauch, mangelnder Wartung oder
durch Auslaufen eines Akkus mehr als ein Jahr nach Kaufdatum. (Produktmissbrauch beinhaltet,
ist aber nicht beschränkt auf, den Einsatz einer nichtwiederaufladbaren Batterie oder eines
Akkus, bei dem es sich nicht um einen Sagola Akku oder ein technisches Äquivalent handelt.).
Die GARANTIE erlischt des Weiteren bei Fremdeingriffen an der Maschine durch Personen, die
nicht unserem Technischen Support angehören.
Diese GARANTIE deckt Vereinbarungen, die mit Personen außerhalb unseres Technischen
Supports getroffen wurden, nicht ab.
Bei Störungen innerhalb der Garantiezeit fügen Sie dem Gerät das ausgefüllte Garantiezertifikat
bei und reichen es beim Technischen Support in Ihrer Nähe ein oder kontaktieren Sie das Werk.
Weitergehende Ansprüche jeglicher Art gegenüber dem Lieferanten, insbesondere auf
Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die bei Beratung, Einarbeitung
und Vorführung entstehen.
Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiezeit.
Technische Änderungen vorbehalten.
12. Entsorgung
Zur vollständigen ordnungsgemäßen Entsorgung der Pistole am Ende ihrer
Nutzungsdauer ist diese vollständig zu zerlegen und ihre Bestandteile sind
zwecks Recycling in Metall, Kunststoff, elektronische Schaltkreise, Glas und die
Lithiumbatterie zu trennen.
Es ist zu beachten, dass die Batterie und das Digitalmanometer aus Substanzen
und Präparaten bestehen, die die Umwelt und die menschliche Gesundheit
gefährden. Diese Bestandteile sind in Recyclinghöfen oder Aufbereitungsanlagen
zu entsorgen, um unschädlich gemacht oder wiederverwendet zu werde.
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