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9 Garantiebedingungen
Allgemein
Als Käufer eines Dalbach – Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungen aus dem
Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich räumen wir Ihnen eine Garantie zu den folgenden
Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den ersten 6
Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist, dass das Gerät ohne
besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den weiteren 18 Monaten ist der Käufer
verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen), oder bei Gemeinschaftsnutzung durch mehrere
Haushalte, beträgt die Garantie 12 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den
ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist, dass das Gerät
ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den weiteren 6 Monaten ist der Käufer
verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für das Gerät noch für
die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die nachweisbar auf
mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ausgewechselte Teile gehen in
unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die durch Nichtbeachtung
der Gebrauchsanweisung, unsachgemäße Aufstellung, bzw. Installation oder durch Anschluss an
falsche Netzspannung entstehen, Schäden, aufgrund von chemischer, bzw. elektrothermischer
Einwirkung oder durch sonstige anormale Umweltbedingungen, Glas-, Lack- oder Emaille Schäden
und evtl. Farbunterschiede sowie defekte Glühlampen. Ebenso sind Mängel am Gerät ausgeschlossen,
wenn die aufgrund von Transportschäden zurückzuführen sind. Wir erbringen auch dann keine
Leistungen, wenn – ohne unsere besondere, schriftliche Genehmigung – von nicht ermächtigten
Personen am Dalbach - Gerät Arbeiten vorgenommen oder Teile fremder Herkunft verwendet
wurden.
Diese Einschränkung gilt nicht für mangelfreie, durch einen qualifizierten Fachmann mit unseren
Originalteilen, durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die technischen
Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land erworben wurden und die in der
Bundesrepublik Deutschland oder Österreich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land erworben und in ein anderes EU-Land gebracht wurden, werden
Leistungen im Rahmen der jeweils landesüblichen Garantiebedingungen erbracht. Eine Verpflichtung
zur Leistung der Garantie besteht nur dann, wenn das Gerät den technischen Vorschriften des
Landes, in dem der Garantieanspruch geltend gemacht wird, entspricht.
Für Reparaturaufträge außerhalb der Garantiezeit gilt:
Wird ein Gerät repariert, sind die Reparaturrechnungen sofort fällig und ohne Abzug zu
•
bezahlen.
Wird ein Gerät überprüft, bzw. eine angefangene Reparatur nicht zu Ende geführt, werden
•
Anfahrt- und Arbeitspauschalen berechnet.
Die Beratung durch unser Kundenberatungszentrum ist unentgeltlich.
•
Im Servicefall oder bei Ersatzteilbestellungen wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst,
DEUTSCHLAND, Kundentelefon für Deutschland: 0 2944 9716 760
GGV Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, August-Thyssen-Str. 8, D-41564 Kaarst-Holzbüttgen
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