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CEMO DT-Mobil Easy 980I Manual De Instrucciones página 5

Sistema de depósito móvil para diésel

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  • ESPAÑOL, página 72
1.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die mobile Dieseltankanlage DT-Mobil Easy ist
ein zugelassenes Großpackmittel IBC (Interme-
diate Bulk Container) gemäß ADR für gefährliche
Güter der Verpackungsgruppe II + III (flüssige,
wassergefährden de Stoffe).
Die Tankanlage ist zur Verwendung an wechseln-
den Einsatzorten im Freien vorgesehen.
Sie darf nur mit gültiger Inspektion / Prüfung befüllt
oder transportiert werden. Wiederholungsprüfung
zwei einhalb Jahre nach Herstelldatum gemäß ADR
6.5.4.4.1 b) und 6.5.4.4.2.
Einsatztemperatur: - 10 °C bis + 40 °C
i
Wichtig!
Es darf ausschließlich sauberes Medium
gefördert werden.
Eine bestimmungsgemäße Verwendung betrifft
(vorzugsweise) folgende Flüssigkeiten:
Dieselkraftstoff
Heizöl
Biodiesel
1.2.1
DT-Mobil Easy mit ADR-Zulassung
Für die erleichterte Gefahrgut-Beförderung (<1000
Punkte) ist gemäß ADR folgendes erforderlich:
Bezettelung (Aufkleber) der Tankanlage
Ausrüstungspflicht mit Feuerlöscher (2 kg)
Mitführen eines Begleitpapiers (hier Beförde-
rungspapier – nationale Ausnahmeregelungen
beachten) (kein Beförderungspapier in Deutsch-
land – Ausnahme 18 S)
Beachten der sogenannten „1000-Punkte-Re-
gel" gemäß Tabelle 1.1.3.6 ADR, d. h. Gesamt-
menge der Beförderungseinheit <1000 Punkte
Dieselkraftstoff 1 l = 1 Punkt
Wiederholungsprüfung 2½ Jahre nach Herstel-
lungsdatum durch Sachkundigen erforderlich.
ADR-Zulassung erlischt nach 5 Jahren. Nach
Ablauf der 5 Jahre darf die Tankanlage noch
gemäß Regelung ADR 1.1.3.1 c) verwendet
werden (siehe Abschnitte 1.2.2 und 8.1).
i
Wichtig!
Lesen Sie unbedingt die relevanten
Vorschriften der ADR.
1.2.2
DT-Mobil Easy nach ADR 1.1.3.1 c)
Erkennbar am Typenschild ohne D/BAM-Zulas-
sungsnr.
Gemäß ADR 1.1.3.1 c) (in Deutschland sog. „Hand-
werkerregelung") dürfen auch mit Behältern ohne
ADR-Zulassung Gefahrguttransporte durchgeführt
werden.
Für Behälter ohne ADR-Zulassung gilt:
Transport nur für direkten Verbrauch mit
Eigen betankung (d.h., Anfahren nur einer
Betankungs stelle und Durchführung der Betan-
kung nicht durch Dritte),
keine Bezettelung (Aufkleber) erforderlich,
keine Ausrüstungspflicht mit Feuerlöschgerät,
kein Begleitpapier erforderlich,
zulässiger Behälterinhalt: max. 450 l, es gilt
ebenfalls die sog. „1000-Punkte-Regel" (siehe
Abschnitt 1.2.1),
keine Wiederholungsprüfung erforderlich;
keine Lebensdauerbeschränkung.
1.2.3
Zusammenfassung
Eine andere Verwendung ist nicht bestimmungs-
gemäß!
Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet,
Umbauten an der Tankanlage vorzunehmen (außer
der Anbau von Zubehör, das speziell durch den
Her steller bereitgestellt wird) – siehe Kapitel 6. Zur
bestimmungsgemäßen Verwendung gehört das
Beachten aller Hinweise in dieser Betriebsanlei-
tung.
1.3
Sachwidrige Verwendung
i
Wichtig!
Eine sachwidrige Verwendung ist auch
das Nichtbeachten der Hinweise dieser
Betriebsanleitung.
D e s w e i t e r e n :
Nichtbeachtung der Regelungen der ADR und
jeweils gültiger nationaler Bestimmungen.
Lagerung und Transport von anderen als den
unter bestimmungsgemäßer Verwendung
genannten Flüssigkeiten, z. B.: Benzin, Bioe-
thanol, Chemika lien, Öle (Schmier-, Hydraulik-,
Pflanzenöl).
D
5

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