de - Installationshinweise
Vorsichtsmaßnah-
men bei Gasge-
ruch
Aufstellungsort
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Die Gasheizung ist ab Werk entsprechend der gastechnischen Anga-
ben auf dem Aufkleber an der Geräterückseite eingestellt.
Bei Wechsel der Gasfamilie muss ein Umbausatz beim Miele Kunden-
dienst angefordert werden. Benötigt werden Angaben zu Maschinen-
typ, Maschinennummer sowie die Gasfamilie, Gasgruppe, Gasan-
schlussdruck und Aufstellungsland. Die Gasumstellung darf nur von
einem zugelassenen Fachmann vorgenommen werden.
- Löschen Sie sofort alle Flammen.
- Schließen Sie sofort das bauseitige Gasabsperrventil, die Gasab-
sperreinrichtung am Gaszähler oder die Hauptgasabsperreinrich-
tung.
- Öffnen Sie sofort alle Fenster und Türen.
- Zünden Sie keine offenen Flammen an (z. B. Streichholz oder Feu-
erzeug).
- Rauchen Sie nicht.
- Betreten Sie Räume, in denen sich Gasgeruch bemerkbar macht,
niemals mit offenem Licht.
- Führen Sie keine Handlungen durch, die elektrische Funken erzeu-
gen (wie beispielsweise elektrische Stecker herausziehen oder
elektrische Schalter und Klingeln betätigen).
- Wenn Sie die Ursache des Gasgeruches nicht finden können, ob-
wohl alle Gasarmaturen geschlossen sind, rufen Sie bitte sofort
das zuständige Gas-Versorgungsunternehmen an.
Werden weitere Personen in die Handhabung des Gerätes einge-
wiesen, so müssen Ihnen diese wichtigen Vorsichtsmaßnahmen zu-
gängig gemacht und/oder vorgetragen werden.
Bei der Installation müssen die technischen Regeln für Gasinstalla-
tionen sowie die nationalen und regionalen Bauordnungen, Feue-
rungsverordnungen und die Vorschriften der zuständigen Gasver-
sorgungsunternehmen eingehalten werden.
Setzen Sie sich bei der Planung einer gasbeheizten Anlage mit dem
zuständigen Gasversorgungsunternehmen und dem Bezirksschorn-
steinfeger in Verbindung.
Gasbeheizte Trockner dürfen nicht zusammen mit Reinigungsmaschi-
nen in einem Raum betrieben werden, die mit Perchlorethylen- oder
FCKW-haltigen Lösungsmitteln arbeiten. Austretende Dämpfe zerset-
zen sich bei Verbrennung zu Salzsäure, wodurch Folgeschäden an
Wäsche und Gerät hervorgerufen werden. Bei Aufstellung in getrenn-
ten Räumen darf kein Luftaustausch erfolgen.
Räume, in denen Feuerstätten aufgestellt sind, müssen ausreichend
be- und entlüftet sein. Jedes gasbeheizte Gerät ist als Feuerstätte
(unabhängig vom Gasdurchsatz) anzusehen.