Begrenzte Garantie für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und die
Herzlichen Glückwunsch zur Wahl eines Yamaha-Produkts. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass die Garantie für das
Yamaha-Produkt in Anspruch genommen werden muss, wenden Sie sich bitte an den Händler, bei dem es gekauft wurde.
Wenn dies schwierig ist, wenden Sie sich bitte an die Yamaha-Vertretung in Ihrem Land. Sie können alle Einzelheiten auf
unserer Website finden (http://www.yamaha-hifi.com/ oder http://www.yamaha-uk.com/ für Einwohner
Großbritanniens).
Wir garantieren für einen Zeitraum von zwei Jahren ab ursprünglichem Kaufdatum, dass dieses Produkt frei von
Verarbeitungs- oder Materialfehlern ist. Yamaha garantiert im Rahmen der im Folgenden aufgeführten Bedingungen, das
fehlerhafte Produkt oder jegliche Teile desselben nach Entscheidung Yamahas zu reparieren oder zu ersetzen, ohne dem
Kunden Material- oder Arbeitskosten zu berechnen. Yamaha behält das Recht vor, ein Produkt mit einem der gleichen Art
und/oder des gleichen Werts und Zustands zu ersetzen, wenn die Produktion eines Modells eingestellt wurde oder eine
Reparatur als unwirtschaftlich betrachtet wird.
Bedingungen
1.
Die originale Rechnung oder der Verkaufsbeleg (mit Angabe von Kaufdatum, Produktcode und Händlername)
MUSS das defekte Produkt begleiten, zusammen mit einer Beschreibung des Fehlers. Wenn kein eindeutiger
Kaufbeleg vorhanden ist, behält Yamaha das Recht vor, den kostenlosen Kundendienst zu verweigern und das
Produkt auf Kundenkosten zurückzusenden.
2.
Das Produkt MUSS von einem AUTORISIERTEN Yamaha-Händler innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR) oder der Schweiz gekauft worden sein.
3.
Das Produkt darf nicht Modifikationen oder Änderungen unzerzogen worden sein, ausgenommen wenn ausdrücklich
von Yamaha autorisiert.
4.
Folgendes ist von dieser Garantie ausgenommen:
a.
Regelmäßige Wartung und Reparatur bzw. Austausch von Teilen aufgrund von normalem Verschleiß.
b.
Schäden, bewirkt durch:
(1)
Vom Kunden selber oder von nichtbefugten Dritten ausgeführte Reparaturen.
(2)
Ungeeignete Verpackung oder Behandlung beim Transport des Produkts vom Kunden. Beachten Sie, dass es
in der Verantwortung des Kunden liegt, sicherzustellen, dass das Produkt bei der Einreichung zur Reparatur
angemessen verpackt ist.
(3)
Missbrauch, einschliesslich – aber nicht beschränkt auf (a) Verwendung des Produkts für einen anderen als
den vorgesehenen Zweck oder Missachtung von Yamahas Anweisungen zur richtigen Verwendung,
Wartung und Lagerung und (b) Aufstellung oder Verwendung des Produkts auf eine Weise, die den
technischen oder Sicherheitsstandards am Aufstellungsort widerspricht.
(4)
Unfälle, Blitzschlag, Wasser, Feuer, falsche Lüftung, Batterielecks oder andere von Yamaha nicht
vorhersehbare Ursachen.
(5)
Defekte an dem System, in dieses Produkt eingebaut wird und/oder Inkompatibilität mit Produkten Dritter.
(6)
Verwendung eines in den EWR und/oder die Schweiz importierten Produkts durch andere gesetzliche
Personen als Yamaha, wobei das Produkt nicht mit den technischen oder Sicherheitsstandards des
Verwendunglandes und/oder der Standardspezifikation eines von Yamaha im EWR und/oder der Schweiz
verkauften Produkts übereinstimmt.
(7)
Andere als auf den AV- (audio-visuellen) Bereich bezogene Produkte.
(Produkte, die der „Yamaha AV-Garantieerklärung" unterliegen, sind auf unserer Website bei
http://www.yamaha-hifi.com/ oder http://www.yamaha-uk.com/ für Einwohner Großbritanniens definiert.)
5.
Wo die Garantie zwischen dem Verkaufsland und dem Verwendungsland des Produkts unterscheidet, gilt die
Garantie des Verwendungslandes.
6.
Yamaha haftet nicht für jegliche entstehende Schäden oder Verluste, weder direkte Folgeschäden oder andere, in
einem weiteren Umfang als durch Reparatur oder Austausch dieses Produktes.
7.
Bitte sichern Sie jegliche Benutzereinstellungen oder Daten, da Yamaha nicht für Änderung oder Verlust solcher
Einstellungen oder Daten haftet.
8.
Diese Garantie beeinträchtigt nicht die gesetzlichen Rechte des Kunden unter dem geltenden nationalen Recht oder
die Rechte des Kunden gegenüber dem Händler, die aus dem Verkaufs-/Kaufvertrag resultieren.
Schweiz
7
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