Vor Inbetriebnahme des Gerätes/der Lackierpistole ist die Betriebsanleitung vollständig und eingehend zu lesen, beachten
und einzuhalten. Danach ist diese an einem sicheren Platz für jeden Gerätebenutzer zugänglich aufzubewahren. Das Gerät/
der Lackierpistole darf nur von sachkundigen Personen (Fachmann) in Betrieb genommen werden. Bei unsachgemäßer
Benutzung des Gerätes/der Lackierpistole oder jeglicher Veränderung oder Kombination mit ungeeigneten Fremdteilen können
ernste Gesundheitsschäden der eigenen Person, von fremden Personen oder Tieren die Folge sein (z.B. Nichteinhaltung der
Betriebsanleitung), für die SATA keine Haftung übernimmt. Die anwendbaren Sicherheitsvorschriften, Arbeitsplatzbestimmungen
und Arbeitsschutzvorschriften des jeweiligen Landes oder Verwendungsgebietes des Gerätes/der Lackierpistole sind zu beachten
und einzuhalten (z. B. die deutschen Unfallverhütungsvorschriften BGR 500 (BGV D25) und BGV D24 des Hauptverbandes der
gewerblichen Berufsgenossenschaften usw.).
SATA-vision 2000, Type 25-95/Best.Nr. 69500, Druckluftschlauchgerät EN 270, bestehend aus Atemschutzhaube
Gurteinheit Best.-Nr. 54015 mit Aktivkohleadsorber, Bild 1oder alternativ mit Gurteinheit ohne Aktivkohleadsorber, Best.Nr. 58941,
ähnlich Bild 2.
SATA-Atemschutz-Set, Atemschutzhaube mit ausgestanztem Sichtfeld mit Gurteinheit mit Aktivkohleadsorber (ähnlich Bild 1)
und alternativ ohne Aktivkohleadsorber (Bild 2), Druckluftschlauchgerät für leichte Einsätze EN 1835, Atemschutzhaube Klasse 1.
Das SATA-Super-Atemschutz-Set vision 2000 ist ein hochwirksamer Gesundheitsschutz für Lackierer, sowie für Arbeiten in gesund-
heitsgefährdender Umgebung. Er besteht aus einer belüfteten Atemschutzhaube, welche mit gefilterter Atemluft versorgt wird,
einer Gurteinheit mit Aktivkohlefilter mit zusätzlichem Anschluß für ein Druckluftgerät, Bild 1, oder alternativ einem Gurtteil ohne
Aktivkohlefilter und ohne Anschluß für ein Druckluftgerät, Bild 2, und einem Druckluftzuführungsschlauch.
Vom Betreiber ist sicherzustellen, daß die vom Kompressor angesaugte Luft so frei von schädlichen Gasen, Dämpfen und Partikeln
(z.B. Abgasen von Verbrennungsmotoren oder -öfen, Lösemitteldämpfen) ist, daß die Anforderungen gemäß DIN EN 12021
bezüglich des Kohlendioxidgehaltes gewährleistet sind. Die Verwendung von Sauerstoff oder sauerstoffangereicherter Luft ist nicht
zulässig. Zur Entfernung von Verunreinigungen in der Atemluft, die vom Kompressor herrühren, wie z.B. Ölnebel, muß zwischen
Aktivkohle-Adsorber der Gurteinheit, Bild 1, oder alternativ dem wandmontierten Aktivkohle-Adsorber 0/464 und dem Luftnetz
zusätzlich ein Druckluftfilter mit Manometer montiert sein (z.B. SATA 0/444).
Die Verbindung zwischen dem Druckluftversorgungssystem (B), Bild 1, bzw. (E), Bild 2, und der jeweiligen Gurteinheit (Gurtteil)
muß mit dem zugelassenen Druckluft-Zuführungsschlauch (wärmebeständig, antistatisch, knickfest, trittfest, max. 50 m) mit
Sicherheitsschnellkupplungen erfolgen, z. B. SATA Bestell-Nr. 49080 (6 m).
P
K
B
D
C
A -
SATA top air
B -
SATA Druckluftfilter 0/444
C -
Druckluft-Zuführungsschlauch zum Atemschutz-Set,
SATA Bestell-Nr. 49080
D -
Öl- und Kondensatablaßventil
E -
Aktivkohle-Adsorber mit auswechselbarer Filterpatrone
F -
Schnellkupplung für Anschluß Druckluftgerät
G -
Pistolen-Luftschlauch
H -
Regelventil für Atemluft
K -
Sicherheitsschnellkupplung für Atemschlauch
L -
Atemschlauch
Betriebsanleitung SATA
M
N
R
O
L
H
A
F
E
G
Abbildung 1
®
vision
2000
™
K
B
D
E
C
G
M -
Belüftete Atemschutzhaube mit hochstellbarem Sichtfen-
ster und Nackenschutz (innen versehen mit wechselbarem
Haubeneinsatz und Haubeneinlage zur persönlichen Hy-
giene)
N -
Auswechselbare Folie
O -
Hochstellbares Sichtfenster
P -
Luftvolumenstromanzeige
Q -
Gurtteil ohne Aktivkohleadsorber
R -
Akustische Warneinrichtung für Mindestdurchfluß
(nicht sichtbar)
M
N
R
O
L
H
A
Q
Abbildung 2
A
und
D