3. Wirkungsweise der Luftreinigungseinheit mit Aktivkohle-Adsorber und dem Gurtteil ohne Aktivkohle-
Adsorber
Die Standzeit der Aktivkohlepatronen und die Qualität der Atemluft hängt wesentlich von der Vorreinigung der zugeführten
Druckluft ab. Daher muß der Druckluftfilter SATA 0/444 mit automatischer Kondensatentleerung vorgeschaltet werden.
Dieses Gerät filtert nahezu alle Wasser- und Staubpartikel aus der Druckluft. Ist die Druckdifferenz zwischen den am 0/444
angebrachten Manometern größer als 1 bar, so ist die Feinfilterpatrone auszutauschen (siehe Bedienungsanleitung SATA-
Luftfilter). Zur weiteren Reinigung der Atemluft von Ölnebeldämpfen ist ein Aktivkohlefilter (E) zwischengeschaltet. Um eine
Sättigung der Aktivkohlepatrone zu vermeiden, sollte diese nach 3 Monaten gewechselt werden.
Der Zeitindikator für einen regelmäßigen Filterwechsel ist im Lieferumfang jedes Filters und jeder Ersatzpatrone enthal-
ten!
- Bei Standardausführung, Luftreinigungseinheit 54015
Nach Sättigung der Aktivkohlepatrone, die leicht an der blauen Einfärbung des Indikatorstreifens erkennbar ist, einfach
Schutzkorb abziehen, die durchsichtige Kunststoffglocke abschrauben und eine neue Aktivkohlepatrone einstecken
(Wechselintervall 1/4-jährlich).
Das Regelventil für den erforderlichen Luftvolumenstrom ist so ausgelegt, daß bei dem Mindestbetriebsdruck von 4 bar
ohne Druckluftgerät ca. 170 Nl/min (240 Nl/min) gereinigte Luft zur Atemschutzmaske zugeführt wird (Druckanzeige
noch im grünen Bereich). Durch Öffnen des Regelventils (Position -H-) kann der Luftvolumenstrom bis auf über 300
Nl/min gesteigert werden (Druckanzeige an der oberen Grenze des grünen Bereiches). Bei weiterer Erhöhung des
Luftvolumenstromes muß Gehörschutz getragen werden.
- Bei Alternativausführung, Gurtteil 58941 (82719)
Das Regelventil ist so ausgelegt, daß bei einem Mindestbetriebsüberdruck von 4 bar 170 Nl/min (240 Nl/min) gereinigte
Luft zur Atemschutzmaske zugeführt wird. Durch Öffnen des Regelventils (Position -H-) kann der Luftvolumenstrom auf
über 300 Nl/min gesteigert werden.
4. Wartung, Pflege und Lagerung
- Das Gerät ist nach Gebrauch einer Reinigung, Desinfektion sowie einem Funktions- und Dichtheitstest (Adsorbereinheit
in druckbeaufschlagtem, betriebsbereitem Zustand in klares Wasser kurz eintauchen) zu unterziehen.
- Öl-Sättigung der Filterpatrone (E) überprüfen.
- Gängigkeit des Regelventils (H) überprüfen.
- Luftvolumenstromanzeige (P) bei Luftreinigungseinheit auf Schäden prüfen.
- Druckfilter (B) hinsichtlich Funktion und Manometeranzeige überprüfen.
Bei Bedarf Sinterbronzefilter reinigen und Feinfilterpatrone ersetzen (siehe Bedienungsanleitung SATA-Luftfilter).
- In regelmäßigen Abständen, täglich, wöchentlich bei täglichem Gebrauch, sowie bei nicht luftdicht verpackten Geräten
halbjährlich ist die Haube einer Desinfektion zu unterziehen.
Hierzu kann der Haubeneinsatz herausgenommen werden. Die Haubeneinlagen sind bei Verschmutzungen zu ersetzen
(Bestell. Nr. siehe Ersatzteilliste). Benutzen mehrere Personen die Haube, so ist die Desinfektion bei Personenwechsel
durchzuführen. Hier empfiehlt es sich, für jede Person eine eigene Kopfhaube anzuschaffen. Als Desinfektionsmittel emp-
fehlen wir Incidur der Fa. Henkel.
Spätestens halbjährlich ist das Gerät zu reinigen und einem Funktions- und Dichtheitstest zu unterzie-
hen, sowie die Aktivkohlepatrone (Wechselintervall 1/4-jährlich) zu tauschen. Ersatzpatrone und Neugerät
5 Jahre lagerfähig, wenn luftdicht verpackt. Das Gerät ist bei Nichtbenutzung an einem sauberen trockenem Ort aufzu-
bewahren, jedoch nicht in der Kombikabine.
5. Hinweise zur Anwendung
- ACHTUNG:
1. Druckluft-Schlauchgeräte, EN 270, mit Atemschutzhaube als Atemanschluß dürfen aufgrund ihrer Bauweise nicht in
giftiger Umgebungsatmosphäre eingesetzt werden, in welcher Sauerstoffmangel herrscht oder der 100fache MAK-
bzw. TRK-Wert überschritten wird. (EN 1835 x 5fache)
2. Die Atemschutzhauben dürfen nur mit korrekt aufgeclipster Folie benutzt werden.
- Beim Aufclipsen ist auf eine vollständige Anlage der Folie am inneren Dichtungsrand des Gesichtsschildes zu
achten. (vision 2000)
- Vor jedem Gebrauch ist ein Funktions- und Dichtheitstest mit dem gesamten Gerät durchzuführen.
- Nicht alle Personen dürfen Atemschutzgeräte tragen. Atemschutz-Geräteträger sind durch ärztliche Untersuchungen
gem. „Berufgenossenschaftlicher Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 26: Träger von
Atemschutzgeräten für Arbeit und Rettung" (A.W. Gentner-Verlag, Stuttgart) auf Eignung zu überprüfen. Desweiteren sind
die einschlägigen Vorschriften gem. Atemschutz-Merkblatt BGR 190 zu berücksichtigen.
- Das Gerät hat eine bedarfsunabhängige Atemluftversorgung. Mit dem Regelventil (H) kann der jeweilige Atemluftbedarf
für die betreffende Person nachgeregelt werden.
- Jegliche Veränderung des Atemschutzgerätes, der Maske, Gurteinheit, Luftschläuche etc., Kombination mit anderen
Produkten oder Ersatzteilen anderer Produkte von SATA oder anderer Hersteller beeinträchtigen die sichere Betriebsweise
des Atemschutzgerätes, führt zu ernsten Gesundheitsschäden, Dauerschäden oder sogar der Verlust des Lebens sind
die Folge und ist in keinem Fall zulässig.
Ernste Gesundheitsschäden, Dauerschäden oder sogar Verlust des Lebens sind die Folge der Verwendung ungeeigneter
Druckluft für Atemzwecke (Die einschlägigen Vorschriften des jeweiligen Verwendungslandes sind zu beachten).
Betriebsanleitung SATA
®
vision
2000
™
A
D