4.3 LOWERING OPERATIONS
Dieses Handbuch beinhaltet die Anleitungen zur Installation, Bedienung und Wartung der "ZWEISÄULEN ELEKTROHYDRAULISCHEN
HEBEBÜHNEN" der Serie G 5O, hergestellt von AGM-COS.MET srl aus Almisano di Lonigo (VI) Italien. In der nachfolgende Beschreibung
wird
das Hebegerät immer einfach "Bühne" genannt.
Die Bühnen der Serie "G 50" schliessen verschiedene Typen ein (Abb. ) und diese unterscheiden sich in folgenden Ausfuhrungen:
• G 50 - G 50 A (Grundausführung mit maximaler Tragfähigkeit 5000 Kg)
• G 50 H - G 50 A H (Modell mit verlängerten Standard-Säulen, maximale Tragfähigkeit 5000 Kg)
• G 50 HL - G 50 A HL (Modell mit verlängerten Hoch-Säulen, maximale Tragfähigkeit 5000 Kg).
Die Hebebühne, in den verschiedenen Ausführungen, besteht aus zwei senkrechten, symmetrischen Säulen, die fest mit dem Boden
verbunden werden. Die Säulen sind mit zwei elektrohydraulisch angetriebenen Hubwagen ausgestattet. Diese sind hydraulisch gekuppelt,
um während der Arbeitsphasen den Gleichlauf zu garantieren. Der Betrieb der Maschine erfolgt durch einen Elektromotor. Dieser treibt
eine hydraulische Pumpe an, die Öl zu den am oberen Teil der Säulen befestigten Hebezylinder schickt und damit die beiden Wagen hebt.
Die Ausführungen gekennzeichnet am Ende der Bezeichnung mit "H" und "HL", sind mit höheren Säulen ausgerüstet. Diese Ausführungen
haben zwei Verlängerungen auf den Standardsäulen um die Höhe des Querbalkens vom Boden zu erhöhen. Die Ausführungen
gekennzeichnet "G50A" unterscheiden sich vom Modell "G50" nur für den grösseren Abstand zwischen der Säulen. Die korrekte
Arbeitsweise, Wirtschaftlichkeit und Lebensdauer der Hebebühne hängt von der Einhaltung der in diesem Handbuch aufgeführten
Anleitungen ab. Im letzten Teil des Handbuch werden die lieferbaren Ersatzteile aufgeführt. Es ist unbedingt notwendig, die Anleitungen
in diesem Handbuch zu beachten: der Hersteller weist jede Haftung bei Nichtbeachtung dieser Anleitung oder für jede unzulässige
oder fahrlässige Benutzung der Bühne zurück. Die Nichtbeachtung der in diesem Handbuch enthaltenen Anleitungen führt zum
automatischen Verfall der Garantie
1.1 GARANTIE
AGM-COS.MET garantiert die Bühne und dessen Zubehöre für 24 Monate ab Auslieferungsdatum. Die Garantie schliesst die Reparatur
oder Austausch von alle Teile welche, nach sorgfaltiger Überprüfung seitens der Kundendiestabteilung des Herstellers, nachweislich
Herstellungsfehler aufweisen. Alle Elektroteile sind ausgeschlossen. Die Garantie ist auf die defekten Materialien begrenzt und kann
nicht in Anspruch genommen werden falls die zurückgesandten Teile modifiziert wurden oder von nicht berechtigten Personal ausgebaut
wurden. Ausgeschlossen von der Garantie ist auch die Haftung für direkte oder indirekte Schäden an Personen, Tiere oder Sachen welche
auf schechte Funktion oder Defekt der Maschine zurückzuführen sind. Ölwechseln, Transporte, Einführungszoll, Mehrwertsteuer und alle
sonstige Kosten welche nicht ausdrücklich im Vertrag angegeben sind, verstehen sich in jedem Falle zu Lasten des Käufers.
Der Austausch von Teilen in Garantie verlängert auf keinem Fall die Garantiezeit. Der Käufer kann die Garantierechte in Anspruch nehmen
nur wenn alle Garantiebedingungen erfüllt sind, mit Beziehung ggf. auf seinen spezifischen Kaufvertrag.
Allein das Tribunal von Vicenza ist zuständig für alle Streitigkeiten welche in Zusammenhang mit dem Vertrag stehen, falls diese nicht
durch Arbitrat geregelt werden können, oder in alle Fälle wo eine legale Entscheidung notwendig ist.
1.1.1 AUSSSCHLUSS AUS DER GARANTIE
Bei der Auslieferung ist es notwendig zu Uberprüfen, daß die Ware keine Transportschäden aufweist und daß alle Zubehöre mitgeliefert
wurden. Reklamationen müssen binnen 8 Tage vom Auslieferungsdatum der Bühne erfolgen.
Ausser den Fällen die im Kaufvertrag festgelegt sind, die Garantie is nicht gültig wenn:
• Falsche Handhabung oder Bedienungsfehler
• Schäden die auf mangelnde Wartung zurückzuführen sind.
•
Überschreitung der zugelassene Tragfähigkeit.
•
Schäden welche auf Modifizierungen der Maschine, Selbst-Reparaturen ohne Genehmigung von AGM-COS.MET, Einbau von
frem den Ersatzteile, zurueckzuführen sind.
•
Nichteinhaltung der hier angegebenen Anweisungen.
1.2 CE-ZERTIFIZIERUNG
Die Richtlinie 98/37/CE, auch unter "Maschinenbau-Richlinie" bekannt, definiert die Bedingungen unter welchen eine Maschine auf dem Markt
gebracht werden kann. Diese Richtlinie schreibt vor, daß jede Art von Maschine nur dann verkauft und in Betrieb genommen werden kann,
wenn diese keine Gefahr für die Sicherheit von Personen, Tieren oder Sachen darstellt. Vor dem Verkaufsfreigabe der Bühne und um die
Ubereinstimmung mit dem oben genannten Richtlinien zu beweisen, hat AGM-COS.MET eine unabhängige Zertifikationsbüro beauftragt, die
Überprüfung einer Maschine durchzuführen. Die Bühne, hergestellt nach den 98/37/Ce Richtlinie, hat mit Erfolg die Überprüfung bestanden
und kann somit, ohne Gefahr für den Benutzer, eingesetzt werden.
Die Bühne wird geliefert komplett mit:
• CE Übereinstimmungs-Erklärung
• CE Kennzeichnung
•
Bedienungsanleitung
Die Bühne ist zum Heben von Personen nicht geeignet.
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