Montage der Außenkamera RV-20 (RV-100)
Anfertigung des Durchbruches für das Anschlusskabel der Kamera
Beachten Sie die Hinweise zur Kabelverlegung.
Für die Durchführung der Anschlusskabel verwenden Sie nach Möglichkeit
vorhandene Durchführungsmöglichkeiten, wie z.B. Lüftungsgitter (auf scharfe
Kanten achten). Sind keine Durchführungen vorhanden, muss ein Loch von
Ø 13 mm gebohrt werden. Schauen Sie vorher nach, ob ausreichender
Freiraum für den Bohreraustritt vorhanden ist.
Bohren Sie unweit der Kamera ein Loch von Ø 13 mm (siehe G 1, Abb. 13).
Alle Bohrlöcher, die in Blech gefertigt sind, entgraten und mit Rostschutz versehen.
Alle scharfkantigen Durchführungen mit einer passenden Durchführungstülle versehen.
Befestigung des Kameraschutzes an der Kamera
Montieren Sie die Kamera nie ohne die zusätzliche Schutzhaube. Zur Montage
des Kameraschutzes nur die Schrauben M 3 x 6 mm (siehe G 1, Abb. 14)
verwenden. Längere Schrauben beschädigen die Kamera.
Den Kameraschutz so über die Kamera schieben, dass die Senkungen im
Kameraschutz über den Ø 3 mm Gewindebohrungen der Kamera liegen. Die anderen
beiden Befestigungslöcher müssen über den Ø 4 mm Gewindebohrungen liegen.
Schrauben Sie die Senkkopfschrauben M 3 x 6 mm in die Ø 3 mm Gewindebohrungen
der Kamera.
Um die Korrosion der Schrauben zu minimieren empfiehlt es sich die Gewinde
einzufetten.
Benötigte Teile für die Befestigung des Kameraschutzes (siehe G 1, Abb. 14)
Befestigung der Kamera im Kamerahalter
Zur Montage der Kamera nur die Schrauben M 4 x 10 mm verwenden. Längere
Schrauben beschädigen die Kamera.
Die Kamera in den Kamerahalter einschieben und so ausrichten, dass das Objektiv
einen Winkel von ca. 50° (siehe G 1, Abb. 15) senkrecht zur Achse des Fahrzeugs
bildet.
Befestigen Sie die Kamera lose mit den Schrauben M 4 x 10 mm. Die Schrauben
werden festgezogen, sobald die Ausrichtung der Kamera mit Hilfe des Monitors erfolgt ist.
Um die Korrosion der Schrauben zu minimieren, empfiehlt es sich, die Gewinde
einzufetten.
Benötigte Teile für die Befestigung der Kamera (siehe G 1, Abb. 18).
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