OPTIONALES ZUBEHÖR
Auf Wunsch kann das Gerät mit folgenden Zubehör-
teilen ausgestattet werden ("siehe Hauptkatalog").
ANWEISUNGEN UND WARNHINWEISE FÜR DIE SICHERHEIT
Der Hersteller hat bei Entwicklung und Fertigung die-
ses Produkts besondere Sorgfalt auf Aspekte verwen-
det, die eine Gefahr für die Sicherheit und die
Gesundheit der Personen, die dieses Gerät handha-
ben, hervorrufen können. Dabei wurden nicht nur die
einschlägigen geltenden Gesetzesanforderungen be-
rücksichtigt, sondern auch die „Regeln der guten Bau-
technik" befolgt. Das Ziel vorliegender Informationen
besteht darin, die Benutzer aufzuklären, damit diese
der Vermeidung jeglicher Gefahren besondere Auf-
merksamkeit widmen. Umsicht ist nach wie vor uner-
setzlich. Die Sicherheit ist auch in den Händen aller
Bedienpersonen, die das Gerät handhaben.
Lesen Sie die Anweisungen des mitgelieferten Hand-
buchs und der Hinweisaufkleber aufmerksam durch
und halten Sie sich insbesondere an die Sicherheits-
hinweise.
Wichtig
An dem Gerät selbst dürfen keine Verände-
rungen vorgenommen werden.
Die installierten Sicherheitsvorrichtungen dürfen weder
um- bzw. ausgebaut, noch deaktiviert oder anderweitig
umgangen werden. Durch eine evtl. Veränderung bzw.
Verstellung des Gerätes oder der Sicherheitsvorrich-
tungen verlieren das CE-Kennzeichen und die Herstel-
lergarantie ihre Gültigkeit.
Auch nach angemessener Aufarbeitung der Doku-
mentation kann es bei der ersten Verwendung erfor-
derlich sein, einige Probemanöver zu simulieren, um
sich mit den Bedienelementen, insbesondere Zün-
dung und Abschaltung, sowie den wichtigsten Funk-
tionen vertraut zu machen.
Setzen Sie das Gerät nur für die vom Hersteller vorgese-
henen Verwendungszwecke ein. Die unsachgemäße
Verwendung des Gerätes kann sowohl die Sicherheit
als auch die Gesundheit der Personen gefährden, Ge-
genstände, die sich in seiner Nähe befi nden, beschädi-
gen und wirtschaftliche Schäden verursachen.
Alle Wartungseingriff e, die technisches Fachwissen
oder spezielle Fähigkeiten oder eine gesetzlich vorge-
schriebene Ausbildung erfordern, dürfen ausschließ-
lich
von
entsprechend
zugelassenem Personal mit nachweislicher Erfahrung
in dem betreff endem Bereich durchgeführt werden.
SICHERHEIT
ausgebildetem
bzw.
- 5 -
Aus hygienischen Gründen und zum Schutz vor jegli-
cher Form der Kontamination der Nahrungsmittel
müssen die Elemente, die direkt oder indirekt mit den
Nahrungsmitteln in Berührung kommen sowie die an-
grenzenden Zonen, akkurat gereinigt werden. Dabei
dürfen ausschließlich Reinigungsmittel für Lebensmit-
telzwecke eingesetzt werden. Entflammbare Mittel
oder Produkte, die gesundheitsschädliche Stoffe ent-
halten, sind absolut zu vermeiden. Die betreffenden
Reinigungsarbeiten müssen jedes Mal dann ausge-
führt werden, wenn ein nachweislicher Bedarf festge-
stellt wird und nach Abschluss jeder Verwendung.
Beim Reinigen des Geräts mit Reinigungs- und
Desinfektionsmitteln die von den Sicherheits- und
Gesundheitsschutzbestimmungen vorgeschrie-
benen Körperschutzmittel tragen (Schutzhand-
schuhe, Atemschutzmaske, Schutzbrille usw.).
Stellen Sie nach jeder Verwendung sicher, dass
die Brenner ausgeschaltet sind, wobei die Bedi-
enknebel deaktiviert, und die Anschlussleitun-
gen abgetrennt sein müssen.
Im Falle einer längeren Stilllegung des Geräts ist ne-
ben der Trennung von sämtlichen Anschlussleitungen
eine akkurate Reinigung sämtlicher inneren und äu-
ßeren Geräteteile sowie des angrenzenden Umfeldes
erforderlich, wobei die Hinweise des Herstellers und
die einschlägigen geltenden Gesetzesvorschriften zu
beachten sind.
Beim täglichen Gebrauch des Geräts ist die ständige
Anwesenheit des Bedienungspersonals erforderlich.
Beim Waschen des Geräts den Wasserstrahl nicht di-
rekt auf die inneren Teile des Geräts richten.
Keine entzündlichen Gegenstände oder Materialien im
Schrank oder in der Nähe des Geräts aufbewahren.
Vorsicht - Achtung
Der Boden in der Nähe des Gerätes könnte ru-
tschig sein.
Wichtig
Die erforderlichen Anschlüsse (Wasser,
Elektrizität und Gas) dürfen ausschließlich
von entsprechendem Fachpersonal gemäß
den lokalen Vorschriften ausgeführt wer-
den.
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