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Kapitel 6
Hinweis
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Inbetriebnahme
6.3
Prüfhinweise
6.3.1
Prüfungen vor der Erstinbetriebnahme
Die nachfolgend beschriebenen Prüfungen vor der Erstinbetriebnahme
dienen dazu ...
die in den nationalen/internationalen Vorschriften, insbesondere der
Maschinen- oder Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie, geforderten
Sicherheitsanforderungen zu bestätigen (EU-Konformität).
die Beeinflussung der Schutzwirkung durch außergewöhnliche Umge-
bungseinflüsse aufzudecken.
Diese Prüfungen müssen deshalb auf jeden Fall durchgeführt werden.
Prüfen Sie die Wirksamkeit der Schutzeinrichtung an der Maschine in
allen an der Maschine einstellbaren Betriebsarten.
Stellen Sie sicher, dass das Bedienpersonal der mit dem Sicherheits-
schalter gesicherten Maschine vor Aufnahme der Arbeit von einer
befähigten Person eingewiesen wird. Die Unterweisung obliegt der
Verantwortung des Maschinenbetreibers.
Die Prüfungen sind entsprechend zu dokumentieren.
6.3.2
Regelmäßige Prüfung der Schutzeinrichtung durch
befähigte Personen
Prüfen Sie die Anlage entsprechend den national gültigen Vorschrif-
ten innerhalb den darin geforderten Fristen. Dies dient der Auf-
deckung von Veränderungen an der Maschine oder von Manipulatio-
nen an der Schutzeinrichtung nach der Erstinbetriebnahme.
Wenn wesentliche Änderungen an der Maschine oder Schutzeinrich-
tung durchgeführt wurden oder der Sicherheitsschalter umgerüstet
oder instand gesetzt wurde, dann prüfen Sie die Anlage erneut.
Betriebsanleitung
TR4
8014467/YIJ2/2015-03-02
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