ABSCHNITT 1: SICHERHEIT
1.0
Sicherheitsvorkehrungen
Benutzer von ESAB Schweiß und Plasmaschneidausrüstung haben die Verantwortung sicherzustellen, dass
jede an oder in der Nähe der Ausrüstung arbeitende Person sämtliche relevanten Sicherheitsvorkehrungen
beachtet. Die Sicherheitsvorkehrungen müssen den auf diese Art von Schweiß oder Plasmaschneidausrüstung
anzuwendenden Anforderungen entsprechen. Folgende Empfehlungen sollten zusätzlich zu den sonst am
Arbeitsplatz geltenden Regeln beachtet werden. Sämtliche Arbeiten müssen von geschultem Personal, welches
mit der Bedienung von Schweiß oder Plasmaschneidausrüstung vertraut ist, ausgeführt werden. Die falsche
Bedienung der Ausrüstung kann zu Gefahrsituationen führen, die wiederum zu Verletzungen des Bedieners
und Beschädigung der Ausrüstung führen können.
1. Jeder Benutzer von Schweiß oder Plasmaschneidausrüstung muss mit Folgendem vertraut sein:
Funktionsweise der Ausrüstung
Lage der Notaussschalter
Betätigung der Notausschalter
den relevanten Sicherheitsvorschriften
Schweißen und/oder Plasmaschneiden
2. Der Benutzer muss sicherstellen dass:
keine unbefugte Person sich beim Anlassen im Arbeitsbereich der Ausrüstung befindet.
niemand ungeschützt ist, wenn der Lichtbogen gezündet wird.
3. Der Arbeitsplatz muss:
für den Zweck geeignet sein
frei von Zugluft sein.
4. Persönliche Schutzausrüstung:
Tragen Sie stets eine geeignete persönliche Schutzausrüstung wie eine Schutzbrille, feuersichere Kleidung,
Sicherheitshandschuhe.
Tragen Sie keine lose hängenden Gegenstände wie Schals, Armbänder, Ringe usw., die sich verfangen
oder zu Verbrennungen führen könnten.
5. Allgemeine Sicherheitsvorkehrungen:
Stellen Sie sicher, dass das Stromrückleitungskabel richtig angeschlossen ist.
Arbeiten an Hochspannungsanlagen dürfen nur von einem qualifizierten Elektriker ausgeführt werden.
Eine geeignete Feuerlöschanlage muss deutlich gekennzeichnet und in der Nähe sein.
Schmierung und Wartung der Ausrüstung dürfen nicht während des Betriebs der Ausrüstung ausgeführt
werden.
Entsorgen Sie elektronische Ausrüstung in einer Recyclinganlage!
Gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG und nationalen Gesetzgebungen zur Entsorgung elekt-
rischer und bzw. oder elektronischer Ausrüstung müssen Altgeräte in einer Recyclinganla-
ge entsorgt werden.
Als Verantwortlicher für die Ausrüstung sind Sie gesetzlich verpflichtet, Informationen zu
autorisierten Sammelstellen einzuholen.
Weitere Informationen erhalten Sie von einem ESAB-Vertreter in Ihrer Nähe.
ESAB bietet sämtliche erforderliche Schweißschutzvorrichtungen und Zubehörkomponenten.
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ALLGEMEINES
ESAB CUTMASTER 40
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