Normen und Rechtsvorschriften
in der jeweils neusten Fassung
Bei Installationund Betrieb des Filters müssen beachtet werden:
EN 806,Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
DIN 1988, Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung)
Gesetz zur Ordnung der Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz)
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Ab-
fallgesetz)
Wenn das Abwasser nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, dann gilt die Allgemeine Rahmen-Verwaltungsvorschrift über Mindestanfor-
derungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Rahmen-AbwasserVwV) Anhang 31-Wasseraufbereitung, Kühlsysteme, Dampferzeu-
gung.
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Gewährleistung
Im Störfall während der Gewährleistungszeit wenden Sie sich bitte unter Nennung des
Gerätetyps und der Produktionsnummer (siehe technische Daten bzw. Typenschild
des Gerätes) an Ihren Vertragspartner, die Installationsfirma.
Betreiberpflichten
nach deutscher Gesetzgebung
Sie haben ein langlebiges und servicefreundliches Produkt gekauft.
Jedoch benötigt jede technische Anlage regelmässige Servicearbeiten, um die ein-
wandfreie Funktion zu erhalten.
Voraussetzung für Funktion und Gewährleistung ist die regelmässige Kon-
trolle des Filters durch den Betreiber.
Dichtigkeitsprüfung, Sichtkontrolle
Reinwasserqualität prüfen
Eine weitere Voraussetzung für Funktion und Gewährleistung ist der Aus-
tausch der Verschleissteile in den vorgeschriebenen Wartungsintervallen (Zeich-
nung links).
Austausch der Verschleissteile
Aktivkohle austauschen / nachfüllen
O-Ringe
Schlauch, PVC klar
Schlauchschelle
Behälter
Ventil
Nach DIN 1988 muss der Austausch der Verschleissteile durch Fachpersonal erfol-
gen (Installateur oder Werkskundendienst).
Wir empfehlen einen Wartungsvertrag mit Ihrem Installateur oder dem Werkskunden-
dienst abzuschliessen.
D
wöchentlich
monatlich
einmal pro Jahr
alle 3 Jahre
alle 5 Jahre
alle 5 Jahre
alle 10 Jahre
alle 10 Jahre
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